Testpflicht ist beschlossene Sache
Regelung des Bundes gilt ab Sonntag für alle nicht geimpften Reiserückkehrer – Bußgelder bis zu 25 000 Euro
- Ab Sonntag müssen alle nicht geimpften Reiserückkehrer einen Corona-Test nachweisen – egal, ob sie mit dem Flugzeug, Auto, Schiff oder der Bahn kommen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies am Freitag darauf, dass Reisen mit Impfung leichter sei.
Für wen gelten die Regeln?
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – egal, aus welchem Land und auf welchem Weg sie kommen. Die nötigen Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen. In Europa bewegen sich die Preise je nach Land und Testart zwischen 20 Euro und 200 Euro pro Person. Der Test darf maximal 48 Stunden (Antigen-Test) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegen. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital vorliegen.
Gibt es Unterschiede in Abhängigkeit vom Verkehrsmittel?
Die Nachweise sind generell mitzuführen und bei „stichprobenhaften“Überprüfungen vorzulegen. Vor einem Flug nach Deutschland findet die Kontrolle, wie schon bisher praktiziert, durch die Airline am Flughafen statt. Im Bahnverkehr soll dies durch die Bahn auch während der Fahrt erfolgen können. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen – man sollte aber trotzdem mit Überprüfungen rechnen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte verschärfte Kontrollen an. „Wir werden in Bayern durch die Grenzpolizei mittels Schleierfahndung verstärkt Stichproben und Kontrollen vornehmen“, sagte der CSU-Chef dem „Spiegel“.
Gibt es Bußgelder bei Nichtbeachtung?
Wer gegen die Testpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.
Was ist mit besonders von Corona belasteten Ländern?
Diese werden nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Hochrisikogebiete, wo es besonders hohe Inzidenzen gibt, sowie Virusvariantengebiete, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Mutante „mit besorgniserregenden Eigenschaften“auftritt. Die Kategorie der „einfachen“Risikogebiete entfällt. Wer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten einreist, muss sich vorher digital unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten gilt eine zehntägige Quarantäne, die ab dem fünften Tag per Test beendet werden kann. Wer aus einem Variantengebiet kommt, muss sich 14 Tage absondern. Und die Einreise darf grundsätzlich nur mit Test erfolgen – Impfung oder Genesung reichen hier nicht.
Was ist mit Menschen, die in einem Nachbarland arbeiten?
Ausnahmen gibt es für Grenzpendler: Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein.
Bringen denn Urlauber wirklich so viele Infektionen mit?
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) spielen Ansteckungen im Ausland eine zunehmende Rolle. Genannt werden Spanien, die Türkei, Holland, Kroatien und Griechenland. Zwischen der 26. und 29. Kalenderwoche, also vom 28. Juni bis 25. Juli, wurden laut RKI 3662 Fälle gemeldet, bei denen sich Menschen wahrscheinlich im Ausland angesteckt haben. Das waren zwölf Prozent aller übermittelten Corona-Fälle. Der Großteil der Corona-Übertragungen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent.