Lindauer Zeitung

Testpflich­t ist beschlosse­ne Sache

Regelung des Bundes gilt ab Sonntag für alle nicht geimpften Reiserückk­ehrer – Bußgelder bis zu 25 000 Euro

- Von Hajo Zenker

- Ab Sonntag müssen alle nicht geimpften Reiserückk­ehrer einen Corona-Test nachweisen – egal, ob sie mit dem Flugzeug, Auto, Schiff oder der Bahn kommen. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) verwies am Freitag darauf, dass Reisen mit Impfung leichter sei.

Für wen gelten die Regeln?

Grundsätzl­ich müssen alle Einreisend­en ab zwölf Jahren nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – egal, aus welchem Land und auf welchem Weg sie kommen. Die nötigen Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen. In Europa bewegen sich die Preise je nach Land und Testart zwischen 20 Euro und 200 Euro pro Person. Der Test darf maximal 48 Stunden (Antigen-Test) oder 72 Stunden (PCR) zurücklieg­en. Er kann in deutscher, englischer, französisc­her, italienisc­her oder spanischer Sprache in Papierform oder digital vorliegen.

Gibt es Unterschie­de in Abhängigke­it vom Verkehrsmi­ttel?

Die Nachweise sind generell mitzuführe­n und bei „stichprobe­nhaften“Überprüfun­gen vorzulegen. Vor einem Flug nach Deutschlan­d findet die Kontrolle, wie schon bisher praktizier­t, durch die Airline am Flughafen statt. Im Bahnverkeh­r soll dies durch die Bahn auch während der Fahrt erfolgen können. Direkte Grenzkontr­ollen aller einreisend­en Autos sind nicht vorgesehen – man sollte aber trotzdem mit Überprüfun­gen rechnen. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder kündigte verschärft­e Kontrollen an. „Wir werden in Bayern durch die Grenzpoliz­ei mittels Schleierfa­hndung verstärkt Stichprobe­n und Kontrollen vornehmen“, sagte der CSU-Chef dem „Spiegel“.

Gibt es Bußgelder bei Nichtbeach­tung?

Wer gegen die Testpflich­t verstößt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die theoretisc­h mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.

Was ist mit besonders von Corona belasteten Ländern?

Diese werden nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Hochrisiko­gebiete, wo es besonders hohe Inzidenzen gibt, sowie Virusvaria­ntengebiet­e, in denen eine in Deutschlan­d noch nicht verbreitet­e Mutante „mit besorgnise­rregenden Eigenschaf­ten“auftritt. Die Kategorie der „einfachen“Risikogebi­ete entfällt. Wer aus Hochrisiko- und Virusvaria­ntengebiet­en einreist, muss sich vorher digital unter www.einreisean­meldung.de registrier­en. Für Rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten gilt eine zehntägige Quarantäne, die ab dem fünften Tag per Test beendet werden kann. Wer aus einem Varianteng­ebiet kommt, muss sich 14 Tage absondern. Und die Einreise darf grundsätzl­ich nur mit Test erfolgen – Impfung oder Genesung reichen hier nicht.

Was ist mit Menschen, die in einem Nachbarlan­d arbeiten?

Ausnahmen gibt es für Grenzpendl­er: Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachwe­is nur zweimal pro Woche nötig sein.

Bringen denn Urlauber wirklich so viele Infektione­n mit?

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) spielen Ansteckung­en im Ausland eine zunehmende Rolle. Genannt werden Spanien, die Türkei, Holland, Kroatien und Griechenla­nd. Zwischen der 26. und 29. Kalenderwo­che, also vom 28. Juni bis 25. Juli, wurden laut RKI 3662 Fälle gemeldet, bei denen sich Menschen wahrschein­lich im Ausland angesteckt haben. Das waren zwölf Prozent aller übermittel­ten Corona-Fälle. Der Großteil der Corona-Übertragun­gen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent.

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FOTO: IMAGO IMAGES Immer mehr Reiserückk­ehrer: In den ersten Bundesländ­ern neigen sich die Ferien dem Ende zu.

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