Das gilt jetzt an der Grenze zu Österreich
Neue deutsche Testpflicht betrifft Grenzpendler und kleinen Grenzverkehr nicht
- Seit Sonntag gilt in ganz Deutschland die neue Testpflicht. Wer nicht vollständig geimpft oder vom Coronavirus genesen ist, muss sich bei der Einreise nach Deutschland testen lassen – auch wenn er nur aus dem Nachbarland Österreich kommt. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Am Grenzübergang Ziegelhaus geht es am Dienstagvormittag gediegen zu. Die Grenzpolizisten machen Stichpunktkontrollen – zu beanstanden gibt es aber nichts. „Bei uns wurden noch keine Verstöße gemeldet“, sagt Holger Stabik, Sprecher der Polizei.
Viele, die von Österreich aus über die Grenze nach Lindau kommen, sind ohnehin bereits vollständig geimpft oder haben einen Nachweis dabei, dass sie bereits vom Coronavirus genesen sind. Als genesen gilt in Deutschland, wessen positiver PCRTest mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wer weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis vorweisen kann, braucht einen negativen CoronaTest. Ein Schnelltest darf bis zu 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test sogar 72 Stunden.
Wer keinen negativen Test dabei hat, muss sich direkt nach der Einreise in Deutschland auf das Coronavirus testen lassen – und diesen Test dann binnen 24 Stunden dem Gesundheitsamt vorlegen. Für Personen, die nur auf der Durchreise durch Deutschland sind, entfällt das allerdings. Doch die neue Regelung gilt nicht für alle. „Für Pendler gibt es Ausnahmen“, wie ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage erklärt.
Laut Verordnung brauchen Pendler für die Einreise nach Deutschland keinen Geimpften-, Genesenen- oder Testnachweis, ebenso wenig wie Menschen, die im kleinen Grenzverkehr reisen – also Österreicher, die zum Shoppen nach Lindau kommen und am selben Tag wieder nach Hause fahren.
Lindauer, die nach Österreich zum Tagesausflug, Einkaufen oder Tanken fahren, brauchen für die Rückreise nach Deutschland ebenfalls keinen Nachweis – wohl aber, wenn sie nach Österreich einreisen. Denn im Nachbarland gilt schon seit Monaten die so genannte 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft): Einreisen darf auch im Kleinen Grenzverkehr nur, wer genesen, geimpft oder getestet ist.
Als vollständig geimpft gilt man in Österreich bereits 22 Tage nach der Erstimpfung, in Deutschland erst zwei Wochen nach der Zweitimpfung.
Die neue Testpflicht für die Einreise nach Deutschland hat das Bundeskabinett am vergangenen Freitag beschlossen, sie gilt seit Sonntag. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko durch Reiserückkehrer zu reduzieren. Die neue Testpflicht gilt für alle Einreisenden ab zwölf Jahren. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkommen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appelliert an alle Reiserückkehrer, die geltende Regelung zu beachten. Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstoße, müsse mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Am Lindauer Grenzübergang sind solche Drohungen nicht nötig, wie ein Grenzpolizist sagt. „Die Leute halten sich an die neuen Maßnahmen.“