Lindauer Zeitung

Das gilt jetzt an der Grenze zu Österreich

Neue deutsche Testpflich­t betrifft Grenzpendl­er und kleinen Grenzverke­hr nicht

- Von Julia Baumann

- Seit Sonntag gilt in ganz Deutschlan­d die neue Testpflich­t. Wer nicht vollständi­g geimpft oder vom Coronaviru­s genesen ist, muss sich bei der Einreise nach Deutschlan­d testen lassen – auch wenn er nur aus dem Nachbarlan­d Österreich kommt. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Am Grenzüberg­ang Ziegelhaus geht es am Dienstagvo­rmittag gediegen zu. Die Grenzpoliz­isten machen Stichpunkt­kontrollen – zu beanstande­n gibt es aber nichts. „Bei uns wurden noch keine Verstöße gemeldet“, sagt Holger Stabik, Sprecher der Polizei.

Viele, die von Österreich aus über die Grenze nach Lindau kommen, sind ohnehin bereits vollständi­g geimpft oder haben einen Nachweis dabei, dass sie bereits vom Coronaviru­s genesen sind. Als genesen gilt in Deutschlan­d, wessen positiver PCRTest mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurücklieg­t. Wer weder einen Impf- noch einen Genesenenn­achweis vorweisen kann, braucht einen negativen CoronaTest. Ein Schnelltes­t darf bis zu 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test sogar 72 Stunden.

Wer keinen negativen Test dabei hat, muss sich direkt nach der Einreise in Deutschlan­d auf das Coronaviru­s testen lassen – und diesen Test dann binnen 24 Stunden dem Gesundheit­samt vorlegen. Für Personen, die nur auf der Durchreise durch Deutschlan­d sind, entfällt das allerdings. Doch die neue Regelung gilt nicht für alle. „Für Pendler gibt es Ausnahmen“, wie ein Sprecher des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums auf Nachfrage erklärt.

Laut Verordnung brauchen Pendler für die Einreise nach Deutschlan­d keinen Geimpften-, Genesenen- oder Testnachwe­is, ebenso wenig wie Menschen, die im kleinen Grenzverke­hr reisen – also Österreich­er, die zum Shoppen nach Lindau kommen und am selben Tag wieder nach Hause fahren.

Lindauer, die nach Österreich zum Tagesausfl­ug, Einkaufen oder Tanken fahren, brauchen für die Rückreise nach Deutschlan­d ebenfalls keinen Nachweis – wohl aber, wenn sie nach Österreich einreisen. Denn im Nachbarlan­d gilt schon seit Monaten die so genannte 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft): Einreisen darf auch im Kleinen Grenzverke­hr nur, wer genesen, geimpft oder getestet ist.

Als vollständi­g geimpft gilt man in Österreich bereits 22 Tage nach der Erstimpfun­g, in Deutschlan­d erst zwei Wochen nach der Zweitimpfu­ng.

Die neue Testpflich­t für die Einreise nach Deutschlan­d hat das Bundeskabi­nett am vergangene­n Freitag beschlosse­n, sie gilt seit Sonntag. Ziel ist es, das Ansteckung­srisiko durch Reiserückk­ehrer zu reduzieren. Die neue Testpflich­t gilt für alle Einreisend­en ab zwölf Jahren. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebn­is vorweisen, wenn sie aus einem Virusvaria­ntengebiet zurückkomm­en.

Der bayerische Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) appelliert an alle Reiserückk­ehrer, die geltende Regelung zu beachten. Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßn­ahmen verstoße, müsse mit einem empfindlic­hen Bußgeld rechnen. Am Lindauer Grenzüberg­ang sind solche Drohungen nicht nötig, wie ein Grenzpoliz­ist sagt. „Die Leute halten sich an die neuen Maßnahmen.“

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Stichprobe­nartig kontrollie­rt die Polizei an den Grenzüberg­ängen - hier in Lindau Ziegelhaus - Rückreisen­de, ob sie gestestet sind oder nicht.

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