Brisante Handy-Nachricht mit Folgen
25-jähriger Oberallgäuer bestreitet, Hitler-Video verschickt zu haben
(lw) - Weil er ein Video einer Hitler-Rede an seine Freunde per WhatsApp verschickt haben soll, steht ein 25-jähriger Oberallgäuer nun vor dem Kemptener Amtsgericht. Angeklagt wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, äußerte sich der Mann schriftlich über seinen Anwalt. Er sei „nicht rechtsradikal“und was unter den Freunden verschickt werde, seien lediglich „schmutzige Witze und deftige Sprüche, aber nichts mit volksverhetzendem Hintergrund.“
Auch für die Verbreitung des besagten Videos, das Adolf Hitler bei einer Wahlrede in Uniform zeigt, will der 25-Jährige nicht verantwortlich sein. Im Mai 2019, als die Nachricht verschickt wurde, habe er sein Handy verliehen gehabt. Als Besitzer der Mobiltelefonnummer war trotz allem er eingetragen.
Wer das Video nun tatsächlich verbreitet hat? Diese Frage stellte auch Richter Sebastian Kühn. Zur Anzeige kam es laut einer Polizeibeamtin, die in dem Fall ermittelt hat und als Zeugin aussagte, weil der Beschuldigte der Anschlussinhaber ist. Auf das Video sowie die Daten des Oberallgäuers stießen die Beamten in einem anderen Verfahren.
Die Inhalte des sichergestellten Chats sollen nun noch einmal überprüft werden. So soll sich zeigen, ob der 25-Jährige selbst das Hitler-Video und andere volksverhetzende Inhalte verschickt hat. Weitere Ermittlungen aufzunehmen, ist laut der Staatsanwaltschaft Kempten gängige Praxis in diesen Fällen.
Oft würden Menschen unüberlegt strafbare Inhalte verbreiten, sagte Pressesprecher der Polizei Schwaben Süd/West Dominic Geißler auf Anfrage unserer Redaktion. „Man muss aber mit Konsequenzen rechnen.“Neben volksverhetzenden und rechtsradikalen Inhalten würden oft kinderpornografische Bilder und Videos über WhatsApp oder Telegram verbreitet.
Bei der Verbreitung von volksverhetzenden Inhalten über das Internet gab es 2020 laut Geißler sieben Fälle im Oberallgäu und sechs Fälle in Kempten. Was die Verbreitung von Kinderpornografie betrifft, wurden sieben Fälle im Oberallgäu und 14 in Kempten verfolgt. Im Einsatzgebiet der Polizei Schwaben Süd/West sei die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 90 Fälle gestiegen. „Sogar in Chats von Schulklassen werden kinderpornografische Inhalte verschickt.“
Doch nicht erst das Weiterleiten solcher Inhalte ist strafbar. Geißler sagt: „Wer ein solches Bild oder Video auf seinem Handy hat, begeht eine Straftat.“Der Polizeisprecher empfiehlt deshalb, automatisches Herunterladen für den jeweiligen Messengerdienst abzustellen. Außerdem rät Geißler, fragwürdige Inhalte vom Mobiltelefon zu löschen und sich aktiv zu distanzieren – also zum Beispiel zu schreiben, dass man keinen Schund bekommen will. Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.