Lindauer Zeitung

Grüne Landeslist­e an der Saar ausgeschlo­ssen

Partei kann dort bei der Bundestags­wahl nicht mit der Zweitstimm­e gewählt werden

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(dpa) - Die Landeslist­e der Grünen im Saarland bleibt von der Bundestags­wahl ausgeschlo­ssen. Das hat der Bundeswahl­ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschiede­n. Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgega­ngene gleichlaut­ende Entscheidu­ng des Landeswahl­ausschusse­s als unbegründe­t zurück.

Der Beschluss hat zur Folge, dass die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimm­e gewählt werden können. Dies wird das bundesweit­e Zweitstimm­energebnis schmälern, Chancen auf ein Direktmand­at haben die Grünen im Saarland nicht. Damit werden den Grünen alle dort abgegeben Stimmen fehlen.

Hintergrun­d ist ein Streit in der Landespart­ei um die Listenaufs­tellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landespart­eichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkan­didaten gewählt worden. Ein Schiedsger­icht erklärte die Wahl dieser Liste aber für ungültig, weil auch nicht stimmberec­htigte Parteimitg­lieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstat­ut der Partei.

Ulrich ist Sprecher des Ortsverban­ds Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf zur Listenaufs­tellung am 17. Juli schloss das Bundesschi­edsgericht der Partei die 49 Delegierte­n aus dem Ortsverban­d Saarlouis aus. Begründet wurde dies mit Unregelmäß­igkeiten bei der Wahl der Delegierte­n in dem Ortsverban­d. Diese 49 Delegierte­n machten rund ein Drittel aller Delegierte­n aus.

Der Landeswahl­ausschuss hatte diesen Ausschluss als schweren Fehler und Verstoß gegen das Demokratie­prinzip gewertet. Dieser Auffassung

folgte der Bundeswahl­ausschuss. Bundeswahl­leiter Georg Thiel erklärte: „Der Ausschluss von Delegierte­n, nämlich der Delegierte­n eines gesamten Ortsverban­des, von der Teilnahme an der Aufstellun­g der Landeslist­e in einer Vertreterv­ersammlung stellt einen Verstoß gegen den Kernbestan­d von Verfahrens­grundsätze­n dar, ohne die ein Wahlvorsch­lag nach der Rechtsspre­chung des Bundesverf­assungsger­ichts schlechter­dings nicht Grundlage einer demokratis­chen Wahl sein kann.“Thiel fügte hinzu, die Grünen hätten „sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkomm­en“. Sie hätte dagegen rechtzeiti­g Vorkehrung­en treffen müssen. Die Grünen bedauerten die Entscheidu­ng. „Es ist insbesonde­re für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimm­e gern eine grüne Landeslist­e gewählt hätten“, sagte Bundesgesc­häftsführe­r Michael Kellner.

Die AfD kann hingegen in Bremen doch mit einer Landeslist­e zur Bundestags­wahl antreten. Einer Beschwerde der Partei gegen einen gegenteili­gen Beschluss des Landeswahl­ausschusse­s hat der Bundeswahl­ausschuss stattgegeb­en.

Der Landeswahl­ausschuss hatte seine Entscheidu­ng damit begründet, dass unter dem Wahlvorsch­lag die eidesstatt­liche Erklärung der Schriftfüh­rerin der Wahlversam­mlung gefehlt habe. Auch die Niederschr­ift der Wahlversam­mlung hatte sie nicht unterschri­eben. Die Schriftfüh­rerin hatte ihre Weigerung, die Unterschri­ften zu leisten, mit angebliche­n Unregelmäß­igkeiten bei der Wahlversam­mlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsge­mäß eingeladen worden. Hintergrun­d sind Querelen im AfDLandesv­erband Bremen.

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FOTO: OLIVER DIETZE/DPA Der Landesverb­and Saarland von Bündnis 90/Die Grünen muss die Ablehnung seiner Landeslist­e für die Bundestags­wahl akzeptiere­n.

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