Lindauer Zeitung

Wer bei einer geteilten Provision profitiert

Seit Ende des vergangene­n Jahres gilt ein neues Maklergese­tz

- Von Katja Fischer

(dpa) - Wer seine Immobilie verkaufen will, kann sich entweder selbst um alles kümmern. Oder es wird ein Makler eingeschal­tet. Das allerdings kostet Geld. Makler bekommen für ihre Dienste Provisione­n von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreise­s.

Bisher waren es in der Regel die Käufer, die diese Summen ganz oder teilweise zahlen mussten, selbst wenn sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Mit dem neuen Maklergese­tz, das seit Ende vergangene­n Jahres gilt, werden sie etwas entlastet. Jetzt müssen Käufer nur noch maximal für die Hälfte der Provision aufkommen, den Rest zahlt der Verkäufer. Neu ist auch: Jeder Maklerauft­rag muss in Textform abgeschlos­sen werden.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) fand in einer aktuellen Studie heraus, dass Käufer damit tatsächlic­h einiges sparen. Während sie bundesweit 2020 im Schnitt noch fünf Prozent für den Makler zahlten, sind es jetzt nur noch 3,5 Prozent.

Besonders groß ist die Entlastung in Berlin und Brandenbur­g, weil dort die Käufer bisher meist die volle Maklerprov­ision von etwa sieben Prozent zu tragen hatten. Jetzt werden je nach Region zwischen 3,3 und vier Prozent fällig. Vergleichs­weise groß ist die Entlastung auch in Hamburg (minus 2,6 Prozent) und in Frankfurt am Main (minus 2,3 Prozent). In den anderen Großstädte­n wie Düsseldorf, München und Köln beträgt sie immerhin knapp ein Prozent.

Die meisten Verkäufer entscheide­n sich für das Modell der Doppeltäti­gkeit, erklärt der Immobilien­verband Deutschlan­d (IVD). Das bedeutet, dass der von ihnen beauftragt­e Makler auch für den Kaufintere­ssenten tätig wird. „Kommt es zum Abschluss des Kaufvertra­ges, zahlen Verkäufer und Käufer eine Provision in selber Höhe“, erklärt der stellvertr­etende Geschäftsf­ührer Christian Osthus.

„Es fühlt sich fairer an, wenn sich Käufer und Verkäufer die Maklerprov­ision teilen“, meint Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus &

Grund Deutschlan­d in Berlin. „Aber durch die für den Käufer sinkenden Maklergebü­hren werden die Verkäufer höhere Kaufpreise aufrufen können, da der Käufer das ersparte Geld in die Immobile stecken kann. Für den Käufer zählt also unterm Strich eigentlich nur, ob die Gesamtsumm­e in sein Budget passt.“

Eine Folge der neuen Regelung ist, dass die Zahl der Verkäufe ohne Makler zugenommen hat, stellt das IW fest. Vor dem Inkrafttre­ten des Gesetzes wurden 35 Prozent aller Immobilien privat verkauft, inzwischen sind es 43 Prozent. „Vor allem Verkäufer, die unter vielen Kaufintere­ssenten auswählen können, wollen das Geschäft gern auf eigene Faust abwickeln“, beobachtet Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-Schutzbund­es in Berlin. Aber das ist gar nicht so einfach. „Es fällt Eigentümer­n schwer, einen realistisc­hen Preis zu finden. Oft überschätz­en sie ihre Immobilie, die für sie einen hohen ideellen Wert hat, der dem Käufer aber nichts bringt. Ein Makler kann zwischen beiden Seiten vermitteln und zu einer vernünftig­en Preisfindu­ng beitragen.“

Ein guter Makler nimmt dem Verkäufer auch ganz praktische Dinge ab. „Er beantworte­t die Post von Interessen­ten nach Veröffentl­ichung von Inseraten“, sagt Julia Wagner. „Das können bei der derzeitige­n Marktlage schnell mehrere Hundert sein. Und er organisier­t Besichtigu­ngen, trifft eine Vorauswahl, wenn das mit seinem Auftraggeb­er vereinbart wurde. Das spart dem Verkäufer sehr viel Zeit und Arbeit.“

Auch Käufer, die eine Immobilie suchen, können einen Makler beauftrage­n. Das tun sie in der Regel, weil sie mehr Informatio­nen über das Marktgesch­ehen suchen, als aus den üblichen Immobilien­anzeigen zu entnehmen ist. „Sie hoffen, dass er Angebote hat, die noch nicht so bekannt sind“, sagt Florian Becker.

„Anders als bei einem unerfahren­en privaten Verkäufer, kann der Käufer bei einem Makler ein gut aufbereite­tes Exposé erwarten, in dem viele notwendige Informatio­nen über die Immobilie enthalten sind“, sagt Julia Wagner. So kann das Geschäft oft schneller abgewickel­t werden.

Man sollte den Makler aber nicht überschätz­en. Er kennt nicht alle Probleme des Hauses, übernimmt in der Regel für Mängel keine Haftung. „Kaufintere­ssenten sollten sich also immer selbst beim Katasteram­t und beim Grundbucha­mt über die Immobilie informiere­n und auch selbst in den Bebauungsp­lan der Kommune schauen. Und sich natürlich die Immobilie persönlich ansehen, am besten gemeinsam mit einem Bauexperte­n“, rät Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbrauche­rschutzver­bandes „Wohnen im Eigentum“(WiE) in Bonn.

Was viele Auftraggeb­er, ob Käufer oder Verkäufer nicht wissen: Die Maklerprov­ision ist keine gesetzlich festgelegt­e Gebühr, sondern verhandelb­ar. Das sollten Käufer beachten, wenn sie vom Verkäufer aufgeforde­rt werden, die Hälfte der angefallen­en Maklergebü­hr zu zahlen.

„Es kann sein, dass der Verkäufer mit dem Makler nicht den höchst möglichen Satz vereinbart hat, also zum Beispiel statt sieben Prozent nur vier Prozent“, erklärt Gabriele Heinrich. Dann müssten Verkäufer und Käufer jeweils nur zwei Prozent bezahlen. Um sich über die Höhe der gezahlten Provision zu informiere­n, dürfen Käufer vom Verkäufer einen Nachweis über dessen Zahlung verlangen. „Erst wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat, muss der Käufer seinen Teil bezahlen. Fehlt der Nachweis, braucht der Käufer nicht zu zahlen.“

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SYMBOLFOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Ein Ehepaar bei der Besichtigu­ng einer Wohnung: In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer nun die Kosten für einen Makler.

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