Wann Mini-Solaranlagen erlaubt sind
Die PV-Anlagen dürfen nicht immer auf den Dächern installiert werden
(lz) - Die Nutzung von MiniSolaranlagen, sogenannten steckerfertigen Fotovoltaikanlagen, wird immer populärer. Und so steigt auch das Interesse bei Mietern an einer eigenen PV-Anlage – nicht zuletzt um Stromkosten zu sparen. Die Mini-Solaranlagen können auf Balkonen installiert und anhand von Steckern an den Stromkreis angeschlossen werden. Doch darf der Mieter auf eigene Faust die steckerfertige Fotovoltaikanlagen in seiner Mietwohnung installieren?
Grundsätzlich wird man diese Frage wohl verneinen müssen. Denn: „PV-Anlagen dürfen zum einen nicht an einfache Steckdosen, sondern müssen an eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden. Verfügt die Wohnung nicht über eine solche Steckdose, kann der Mieter zwar die vorhandene Steckdose umrüsten. Ist hierfür ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig, so bedarf es allerdings der Zustimmung des Vermieters. Und so auch, wenn mit der Montage der PV-Anlage ein Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist“, informiert Rechtanwalt Wanner, Vorstand von Haus & Grund Lindau.
Auch wenn die Installation der Mini-Solaranlage eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Gebäudes nach sich zieht, muss der Vermieter vorher gefragt werden. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die die Umrüstung durch eine Fachfirma durchgeführt werden muss. Gleiches gilt für eine eventuell erforderliche Nachrüstung des Stromnetzes. „Grundsätzlich gilt also Folgendes: Ist die Wohnung nicht bereits auf die Nutzung einer Mini-Solaranlage ausgelegt, das heißt ist beispielsweise die erforderliche Energiesteckdose nicht ohnehin bereits vorhanden, wird vor der Installation der Anlage in aller Regel die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden müssen“erklärt der Vorstand. Beachten Sie aber: Ist beispielsweise in einer Wohnungseigentumsanlage die Nutzung von PV-Anlagen grundsätzlich verboten, so kann der Vermieter dem Mieter schon von Grund auf die Installation und den Betrieb der Anlage nicht genehmigen.