Frau aus Weingarten schießt wohl Ehemann in den Kopf
Der Mann wurde schwer verletzt, überlebte aber – Die 52 Jahre alte Tatverdächtige rief wohl selbst die Polizei
- Die Ravensburger Kriminalpolizei ermittelt gegen eine 52 Jahre alte Frau aus Weingarten. Sie steht im Verdacht, auf ihren eigenen Ehemann geschossen und ihn dabei schwer verletzt zu haben. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Wie Daniela Baier, Pressesprecherin der Polizei, auf SZ-Nachfrage erklärt, rief die mutmaßliche Täterin selbst den Notruf.
So wurde die Polizei bereits am frühen Samstagmorgen in die Wohnung des Ehepaars gerufen. Dort trafen die Beamten die Frau und ihren 61 Jahre alten Ehemann an. Dieser hatte schwere Verletzungen am Kopf und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Allerdings schwebte er wohl nicht in Lebensgefahr. Da die Beamten schnell feststellten, dass die Verletzungen daher stammten, dass auf den Mann geschossen worden war, nahmen sie die Frau fest. Wie Baier erklärt, leistete sie keinen Widerstand: „Es gab keine Probleme bei der Festnahme.“Offensichtlich befand sich die Tatverdächtige in einem „psychischen Ausnahmezustand“und wurde in der Folge in eine psychiatrische Klinik gebracht. Dort befindet sich die 52-Jährige auch aktuell noch.
Wie es nun mit ihr weitergeht und ob sie noch in Untersuchungshaft kommt oder erst einmal in der Klinik bleibt, ist aktuell noch unklar. Dagegen wurde wohl recht schnell deutlich, dass die 52-Jährige selbst auf ihren Mann geschossen hat. Zwar habe sie kein Geständnis abgelegt, doch im Laufe der ersten Ermittlungen habe sich der Tatverdacht gegen sie erhärtet. Auch soll das Opfer beim Eintreffen der Polizei noch ansprechbar gewesen sein, sagt Baier.
Ob die Waffe sichergestellt wurde, wie oft geschossen wurde und was das Motiv der Tat gewesen sein könnte, dazu konnte die Pressesprecherin noch keine Angaben machen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster, der im Zweifel dazu hätte Auskunft geben können, war am frühen Montagabend auf SZ-Anfrage nicht mehr erreichbar. Allerdings werden solche Informationen am Beginn der Ermittlungen aus sogenannten „ermittlungstaktischen Gründen“oftmals nicht genannt. Jedoch kann Daniela Baier schon jetzt sagen, dass nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes, sondern „nur“schwerer Körperverletzung ermittelt wird. „Es bestand keine Lebensgefahr, aber schwere Körperverletzung ist dennoch anders zu bewerten als eine gefährliche Körperverletzung, die deutlich häufiger passiert“, sagt sie. Bei einer schweren Körperverletzung können bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden. Und genau das ist beim 61jährigen Opfer und seinen Kopfverletzungen der Fall.