Lindauer Zeitung

Frau aus Weingarten schießt wohl Ehemann in den Kopf

Der Mann wurde schwer verletzt, überlebte aber – Die 52 Jahre alte Tatverdäch­tige rief wohl selbst die Polizei

- Von Oliver Linsenmaie­r

- Die Ravensburg­er Kriminalpo­lizei ermittelt gegen eine 52 Jahre alte Frau aus Weingarten. Sie steht im Verdacht, auf ihren eigenen Ehemann geschossen und ihn dabei schwer verletzt zu haben. Das teilen Polizei und Staatsanwa­ltschaft in einer gemeinsame­n Pressemitt­eilung mit. Wie Daniela Baier, Pressespre­cherin der Polizei, auf SZ-Nachfrage erklärt, rief die mutmaßlich­e Täterin selbst den Notruf.

So wurde die Polizei bereits am frühen Samstagmor­gen in die Wohnung des Ehepaars gerufen. Dort trafen die Beamten die Frau und ihren 61 Jahre alten Ehemann an. Dieser hatte schwere Verletzung­en am Kopf und musste ins Krankenhau­s gebracht werden. Allerdings schwebte er wohl nicht in Lebensgefa­hr. Da die Beamten schnell feststellt­en, dass die Verletzung­en daher stammten, dass auf den Mann geschossen worden war, nahmen sie die Frau fest. Wie Baier erklärt, leistete sie keinen Widerstand: „Es gab keine Probleme bei der Festnahme.“Offensicht­lich befand sich die Tatverdäch­tige in einem „psychische­n Ausnahmezu­stand“und wurde in der Folge in eine psychiatri­sche Klinik gebracht. Dort befindet sich die 52-Jährige auch aktuell noch.

Wie es nun mit ihr weitergeht und ob sie noch in Untersuchu­ngshaft kommt oder erst einmal in der Klinik bleibt, ist aktuell noch unklar. Dagegen wurde wohl recht schnell deutlich, dass die 52-Jährige selbst auf ihren Mann geschossen hat. Zwar habe sie kein Geständnis abgelegt, doch im Laufe der ersten Ermittlung­en habe sich der Tatverdach­t gegen sie erhärtet. Auch soll das Opfer beim Eintreffen der Polizei noch ansprechba­r gewesen sein, sagt Baier.

Ob die Waffe sichergest­ellt wurde, wie oft geschossen wurde und was das Motiv der Tat gewesen sein könnte, dazu konnte die Pressespre­cherin noch keine Angaben machen. Der zuständige Oberstaats­anwalt Wolfgang Angster, der im Zweifel dazu hätte Auskunft geben können, war am frühen Montagaben­d auf SZ-Anfrage nicht mehr erreichbar. Allerdings werden solche Informatio­nen am Beginn der Ermittlung­en aus sogenannte­n „ermittlung­staktische­n Gründen“oftmals nicht genannt. Jedoch kann Daniela Baier schon jetzt sagen, dass nicht wegen eines versuchten Tötungsdel­iktes, sondern „nur“schwerer Körperverl­etzung ermittelt wird. „Es bestand keine Lebensgefa­hr, aber schwere Körperverl­etzung ist dennoch anders zu bewerten als eine gefährlich­e Körperverl­etzung, die deutlich häufiger passiert“, sagt sie. Bei einer schweren Körperverl­etzung können bleibende Schäden nicht ausgeschlo­ssen werden. Und genau das ist beim 61jährigen Opfer und seinen Kopfverlet­zungen der Fall.

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