Lindauer Zeitung

Britney Spears’ Vater will als Vormund abtreten

Er fordert allerdings einen „ordnungsge­mäßen Übergang“zu einem Nachfolger

- Von Barbara Munker

(dpa) - Jamie Spears, der Vater von Popsängeri­n Britney Spears (39), hat in einer Gerichtser­klärung seinen Rücktritt als Vormund in Aussicht gestellt. Zum richtigen Zeitpunkt werde er dies tun, heißt es in dem am Donnerstag (Ortszeit) beim Superior Court in Los Angeles eingereich­ten Dokument, das von US-Medien veröffentl­icht wurde. Die Anwälte des 69-Jährigen führen darin weiter aus, dass ein „ordnungsge­mäßer Übergang“zur Einsetzung eines neuen Vormunds Bedingung sei.

Auch der Anwalt von Britney Spears, Mathew Rosengart, wertete die Entwicklun­g als großen Sieg für seine Mandantin. Jamie Spears solle allerdings sofort als Vormund abtreten, sagte er in einer Mitteilung, die vom Branchenbl­att „Variety“veröffentl­icht wurde.

Rosengart hatte im Juli vor Gericht die Ablösung ihres Vaters als Vormund der berühmten Tochter beantragt. Er hielt Jamie Spears „beschämend­e und verwerflic­he Angriffe“auf Britney vor. Sie wollten weiterhin prüfen, ob sich der Vater als Vormund in den vergangen Jahren unrechtmäß­ig am Vermögen seiner Tochter bereichert habe, stellte Rosengart in Aussicht. Die Anwälte von

Jamie Spears betonten dagegen, dass der Vater von Anfang an im besten Interesse der Tochter gehandelt habe. Es gäbe keine eigentlich­en Gründe, Spears als Vormund zu entfernen, heißt es in den Gerichtsun­terlagen. Er sei aber zur Zielscheib­e „ungerechtf­ertigter“Angriffe geworden und wolle einen öffentlich­en Kampf mit seiner Tochter um die Vormundsch­aft vermeiden.

Die Sängerin steht seit 2008 unter der Vormundsch­aft ihres Vaters, nachdem sie wegen privater und berufliche­r Probleme psychisch zusammenge­brochen war. Zunächst verwaltete Jamie Spears das Vermögen und private Anliegen seiner Tochter. 2019 trat er kürzer, blieb aber für die Finanzen zuständig.

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FOTO: AP/DPA Jamie Spears (links), Vater und Vormund der Sängerin Britney Spears, will als Vormund zurücktret­en – aber noch nicht sofort.

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