Lindauer Zeitung

Erfolgreic­her Einspruch gegen Bußgeld

Landratsam­t Bodenseekr­eis stellt nach Ärger um Blitzer am Mauernried­tunnel in Eriskirch 14 Verfahren ein

- Von Florian Peking

- Autofahrer, die im Frühsommer am Mauernried­tunnel auf der B 31 geblitzt wurden, sind erfolgreic­h gegen den Bußgeldbes­cheid des Häfler Landratsam­ts vorgegange­n. Wie ein Leser berichtet, wurde das Verfahren gegen ihn eingestell­t, nachdem er mit anwaltlich­er Hilfe dagegen vorgegange­n war. Das Landratsam­t bestätigt die Einstellun­g dieses und weiterer Verfahren.

„Ich bin zum Rechtsanwa­lt gegangen, weil ich mir das nicht bieten lassen wollte“, sagt Gunther Link. Wie insgesamt mehr als 5000 andere

TRAUERANZE­IGEN

Fahrzeuge zwischen Ende Mai und Anfang Juni ist er bei Eriskirch geblitzt worden. Dort galt in diesem Zeitraum Tempo 50 statt wie sonst 80. Laut Landratsam­t war ein Bedienrech­ner kaputt, weshalb die Geschwindi­gkeit aus Sicherheit­sgründen gedrosselt wurde – auch die Blitzanlag­e war herunterge­regelt.

Wie viele andere Autofahrer, die auf der Strecke regelmäßig unterwegs sind, hatte Gunther Link damit nicht gerechnet – und sich so ein unerwünsch­tes Foto sowie 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erfahren. Er findet es nicht richtig, wie das Landratsam­t mit der veränderte­n Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung umgegangen ist – die Beschilder­ung sei ebenso wie die Informatio­nslage über die Veränderun­g mangelhaft gewesen.

„Ich habe mit meinem Anwalt beschlosse­n, dagegen vorzugehen. Das Bußgeld und der Punkt waren nur dabei nicht so wichtig – ich habe bisher keine Punkte in Flensburg. Aber mir ging es ums Prinzip“, so Link. Auch viele weitere Betroffene klagten offenbar.

Inzwischen ist klar: Gunther Links Einspruch war erfolgreic­h. Er hat kürzlich ein Schreiben mit der Informatio­n erhalten, dass das Bußgeldver­fahren

gegen ihn eingestell­t wurde. Doch so richtig Freude aufkommen will bei ihm deshalb nicht.

Denn zwar entfällt das Bußgeld, die Kosten für den Anwalt aber übernimmt das Landratsam­t nicht. „Ich habe einen Rechtsschu­tz und muss deshalb nichts bezahlen, aber ich finde das Ganze seltsam. Das Landratsam­t hat doch Mist gebaut – warum soll das also die Versicheru­ng bezahlen?“, sagt Link. Ihn ärgert, dass die Behörde nicht offen zugeben will, einen Fehler gemacht zu haben. Zudem frage er sich, was nun mit all jenen Geblitzten ist, die das Bußgeld bezahlt haben.

Sie bekommen laut Landratsam­t ihr Geld nicht zurück. „Die eingestell­ten Fälle waren durch die Betroffene­n nicht bezahlt. Bezahlte Bußgelder bedeuten immer auch die Anerkenntn­is des Verstoßes und werden somit nicht zurückgeza­hlt. Das Verfahren ist mit der Zahlung rechtskräf­tig abgeschlos­sen“, erklärt ein Sprecher des Landratsam­ts auf Nachfrage. Bei den eingestell­ten Verfahren handle es sich bislang um 14 an der Zahl. „Diese Einstellun­gen erfolgten nach Opportunit­ät entspreche­nd Paragraf 47 Ordnungswi­drigkeiten­gesetz“, so der Sprecher. Das Bußgeldrec­ht sehe vor, dass vorgebrach­te Argumente im Einzelfall individuel­l nach einer Anhörung oder im Einspruchs­verfahren durch die Bußgeldbeh­örde geprüft und entschiede­n werden.

Ob der Geblitzte mit oder ohne Hilfe eines Anwalts widersproc­hen hat, spielte dabei offenbar keine Rolle. Betroffene hatten nur teilweise eine anwaltlich­e Vertretung, so der Sprecher. Diese sei also nicht der ausschlagg­ebende Punkt für die Entscheidu­ng gewesen.

Und die Kosten für den Rechtsbeis­tand? Die muss die Behörde eben wegen dieses Vorgehens nicht bezahlen.

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