Erfolgreicher Einspruch gegen Bußgeld
Landratsamt Bodenseekreis stellt nach Ärger um Blitzer am Mauernriedtunnel in Eriskirch 14 Verfahren ein
- Autofahrer, die im Frühsommer am Mauernriedtunnel auf der B 31 geblitzt wurden, sind erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid des Häfler Landratsamts vorgegangen. Wie ein Leser berichtet, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, nachdem er mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgegangen war. Das Landratsamt bestätigt die Einstellung dieses und weiterer Verfahren.
„Ich bin zum Rechtsanwalt gegangen, weil ich mir das nicht bieten lassen wollte“, sagt Gunther Link. Wie insgesamt mehr als 5000 andere
TRAUERANZEIGEN
Fahrzeuge zwischen Ende Mai und Anfang Juni ist er bei Eriskirch geblitzt worden. Dort galt in diesem Zeitraum Tempo 50 statt wie sonst 80. Laut Landratsamt war ein Bedienrechner kaputt, weshalb die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen gedrosselt wurde – auch die Blitzanlage war heruntergeregelt.
Wie viele andere Autofahrer, die auf der Strecke regelmäßig unterwegs sind, hatte Gunther Link damit nicht gerechnet – und sich so ein unerwünschtes Foto sowie 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erfahren. Er findet es nicht richtig, wie das Landratsamt mit der veränderten Geschwindigkeitsbeschränkung umgegangen ist – die Beschilderung sei ebenso wie die Informationslage über die Veränderung mangelhaft gewesen.
„Ich habe mit meinem Anwalt beschlossen, dagegen vorzugehen. Das Bußgeld und der Punkt waren nur dabei nicht so wichtig – ich habe bisher keine Punkte in Flensburg. Aber mir ging es ums Prinzip“, so Link. Auch viele weitere Betroffene klagten offenbar.
Inzwischen ist klar: Gunther Links Einspruch war erfolgreich. Er hat kürzlich ein Schreiben mit der Information erhalten, dass das Bußgeldverfahren
gegen ihn eingestellt wurde. Doch so richtig Freude aufkommen will bei ihm deshalb nicht.
Denn zwar entfällt das Bußgeld, die Kosten für den Anwalt aber übernimmt das Landratsamt nicht. „Ich habe einen Rechtsschutz und muss deshalb nichts bezahlen, aber ich finde das Ganze seltsam. Das Landratsamt hat doch Mist gebaut – warum soll das also die Versicherung bezahlen?“, sagt Link. Ihn ärgert, dass die Behörde nicht offen zugeben will, einen Fehler gemacht zu haben. Zudem frage er sich, was nun mit all jenen Geblitzten ist, die das Bußgeld bezahlt haben.
Sie bekommen laut Landratsamt ihr Geld nicht zurück. „Die eingestellten Fälle waren durch die Betroffenen nicht bezahlt. Bezahlte Bußgelder bedeuten immer auch die Anerkenntnis des Verstoßes und werden somit nicht zurückgezahlt. Das Verfahren ist mit der Zahlung rechtskräftig abgeschlossen“, erklärt ein Sprecher des Landratsamts auf Nachfrage. Bei den eingestellten Verfahren handle es sich bislang um 14 an der Zahl. „Diese Einstellungen erfolgten nach Opportunität entsprechend Paragraf 47 Ordnungswidrigkeitengesetz“, so der Sprecher. Das Bußgeldrecht sehe vor, dass vorgebrachte Argumente im Einzelfall individuell nach einer Anhörung oder im Einspruchsverfahren durch die Bußgeldbehörde geprüft und entschieden werden.
Ob der Geblitzte mit oder ohne Hilfe eines Anwalts widersprochen hat, spielte dabei offenbar keine Rolle. Betroffene hatten nur teilweise eine anwaltliche Vertretung, so der Sprecher. Diese sei also nicht der ausschlaggebende Punkt für die Entscheidung gewesen.
Und die Kosten für den Rechtsbeistand? Die muss die Behörde eben wegen dieses Vorgehens nicht bezahlen.