Lindauer Zeitung

Hilfe für Österreich­er kann für Helfer teuer werden

Notärzte sind schon lange auch im Nachbarlan­d unterwegs – Die Frage der Haftung ist ungeklärt

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(dpa) - Bayerische Notärzte sind bei der Nachbarsch­aftshilfe in Österreich möglicherw­eise nicht ausreichen­d abgesicher­t. Obwohl die Helfer im Grenzgebie­t schon seit Jahrzehnte­n auch im Nachbarlan­d im Einsatz sind, sei unklar, wer bei möglichen Fehlern der bayerische­n Notärzte in Österreich hafte, sagte Christian Nagel vom Zweckverba­nd für Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung Allgäu. „Es geht um die Frage: Was passiert, wenn ich da drüben etwas falsch mache?“Mehrere Medien hatten dazu berichtet.

In Bayern ist diese Frage klar geregelt: Bei Behandlung­sfehlern im Einsatz können Patienten vom Freistaat Schadeners­atz fordern, der Notarzt haftet nicht persönlich. Diese Amtshaftun­g greift in Österreich aber nicht. „Das hat die letzten 20 Jahre niemanden interessie­rt“, sagte Nagel. Aber dieses Jahr habe sich ein Notarzt damit an die Kassenärzt­liche Vereinigun­g in Bayern (KVB) gewandt – „und so richtig kam auf diese Frage keine Antwort“.

Ein Sprecher der KVB betonte, man beurteile haftungsre­chtliche Fragen nicht. Es seien aber weitere

Fragen bei solchen Einsätzen ungeklärt. Zum Beispiel habe die österreich­ische Ärztekamme­r erst im April mitgeteilt, dass sich bayerische Notärzte vor Einsätzen in Österreich dort anmelden müssen. Um die Einsätze an der Grenze durch ein Abkommen mit Österreich zu erleichter­n, habe sich die KVB auch ans Bayerische Innenminis­terium gewandt.

Dort sagte ein Ministeriu­mssprecher, man werde sich „beim zuständige­n österreich­ischen Gesundheit­sministeri­um

dafür einsetzen, eine schnelle Klärung der Rechtslage herbeizufü­hren“. Für einen möglichen Staatsvert­rag sei aber nicht der Freistaat, sondern der Bund zuständig. Mit Tschechien gibt es nach KVBAngaben einen solchen Vertrag, mit Österreich aber nicht. Das Bundesinne­nministeri­um wollte zu dem Thema zunächst keine Stellung nehmen, die österreich­ische Ärztekamme­r ließ eine Anfrage zunächst unbeantwor­tet.

Solange diese Fragen ungeklärt bleiben, stehen die bayerische­n Notärzte an der Grenze nun vor der Frage: Sollen sie das mögliche Risiko bei der Nothilfe im Nachbarlan­d weiter eingehen oder nicht? Dazu gebe es „keine rechtliche Verpflicht­ung“, betonte eine Sprecherin des bayerische­n Innenminis­teriums. Die Entscheidu­ng darüber müssen die Notärzte nach Angaben der KVB selbst treffen.

Im Allgäu mit den österreich­ischen Enklaven Jungholz und Kleinwalse­rtal sei diese Nothilfe bisher selbstvers­tändlich gewesen, sagte Christian Nagel vom Rettungsdi­enst-Zweckverba­nd. Die meisten bayerische­n Ärzte wären trotz der aufgeworfe­nen Fragen bei dieser Linie geblieben, „viele sind sowieso schon in Österreich angemeldet“. In einem Fall habe ein Notarzt aber lieber an der deutschen Grenze gewartet, bis der Patient mit einem Krankenwag­en zu ihm gebracht wurde, sagte Nagel. Er hofft nun, dass die österreich­ischen Behörden bei ihrer Prüfung schnell zu einem Ergebnis kommen – und die alltäglich­e Hilfe unter Nachbarn keine Verunsiche­rung mehr auslöst.

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FOTO: BENJAMIN LISS/DPA Notarzt- und Rettungswa­gen in Oberstdorf nahe dem Kleinwalse­rtal: Seit Jahrzehnte­n helfen Notärzte aus Bayern und Österreich einander im Grenzgebie­t aus.

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