Fahrer fassungslos: „Da stand mein Auto auf Paletten“
In Memmingerberg hat ein Unbekannter einen geparkten Wagen aufgebockt – Die Polizei ermittelt
- Als ein Mann am Sonntag in Memmingerberg zu seinem Auto kam, war er fassungslos: Der Wagen stand zwar noch dort, allerdings auf einem Stapel Euro-Paletten. Der Mann, ein 27-Jähriger aus Ludwigsburg, seine Frau und sein Kind hatten gerade einen Flug hinter sich, alle waren müde, das Kind auch noch krank. Die drei wollten nur noch nach Hause. Aber daraus wurde vorerst nichts.
Der junge Vater (Name der Redaktion bekannt) erzählt: Am Donnerstag, 12. August, wollten er, seine Frau und das Kind vom Flughafen Memmingen nach Bulgarien fliegen. Sie hatten es eilig und nicht viel Zeit für die Parkplatzsuche. Also stellte der Vater das Auto auf einem Randstreifen vor einem Gebäude ab. Nirgendwo habe er ein Schild oder einen Hinweis gesehen, dass es verboten sei, dort zu parken, sagt der Mann aus Ludwigsburg am Telefon. Und auch andere Autos standen dort. Also habe er seinen Wagen dort ebenfalls abgestellt.
Am Sonntag, 15. August, kamen die drei am späten Abend zurück. „Ich traute meinen Augen nicht“: Jemand hatte seinen Wagen auf drei Paletten gehoben. Vermutlich mit einem Gabelstapler. Der 27-Jährige rief die Polizei. Die Beamten hätten ihm bestätigt, dass an dieser Stelle nichts auf ein Parkverbot hinweise, sagt der Mann. Schließlich musste der ADAC gerufen werden, der das Auto von den Paletten hob und auf die Straße setzte. Nun fragt sich der Familienvater, warum jemand sein Auto aufgebockt hat. Er habe damit keine Tür, kein Tor, keine Einfahrt versperrt. Auch Hinweise darauf, dass es sich um Privatgrund handelt, habe er nicht gesehen.
Die kuriose Aktion wird einiges kosten. Beim Aufbocken sei die Handbremse beschädigt worden, die Gangschaltung habe etwas abbekommen und auch der Partikelfilter, zählt der 27-Jährige auf. Er hofft, den Verursacher dafür haftbar machen zu können. Die Polizei ermittelt in diesem Fall. Hinweise nimmt sie unter der Rufnummer 08331 / 10 00 entgegen.
Unabhängig von diesem Fall und davon, ob es sich dabei um Privatgrund handelt oder nicht: Wer auf einem Privatgrundstück parkt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Allerdings muss derjenige, der den Abschleppdienst ruft, zunächst die Kosten dafür übernehmen, sagt Polizeisprecher Dominic Geißler. Diese Kosten könnten dann in einem zivilgerichtlichen Verfahren eingeklagt werden beim Fahrzeughalter oder demjenigen, der das Auto dort abgestellt hat.
Wenn allerdings ein Fahrzeug auf öffentlichem Grund, etwa einer Straße, falsch geparkt wurde und so beispielsweise eine Grundstücksausfahrt blockiert, könne die Polizei gerufen werden. Die habe dann die Möglichkeit, das Auto abschleppen zu lassen. Wer ein Fahrzeug, das falsch geparkt wurde, blockiert, beispielsweise um den Fahrer zur Rede zu stellen, könne den „Tatbestand der Nötigung“begehen, sagt Geißler. Selbst, wenn das Fahrzeug auf fremdem, privatem Grund stehe.