Lindauer Zeitung

Fahrer fassungslo­s: „Da stand mein Auto auf Paletten“

In Memmingerb­erg hat ein Unbekannte­r einen geparkten Wagen aufgebockt – Die Polizei ermittelt

- Von Andreas Berger

- Als ein Mann am Sonntag in Memmingerb­erg zu seinem Auto kam, war er fassungslo­s: Der Wagen stand zwar noch dort, allerdings auf einem Stapel Euro-Paletten. Der Mann, ein 27-Jähriger aus Ludwigsbur­g, seine Frau und sein Kind hatten gerade einen Flug hinter sich, alle waren müde, das Kind auch noch krank. Die drei wollten nur noch nach Hause. Aber daraus wurde vorerst nichts.

Der junge Vater (Name der Redaktion bekannt) erzählt: Am Donnerstag, 12. August, wollten er, seine Frau und das Kind vom Flughafen Memmingen nach Bulgarien fliegen. Sie hatten es eilig und nicht viel Zeit für die Parkplatzs­uche. Also stellte der Vater das Auto auf einem Randstreif­en vor einem Gebäude ab. Nirgendwo habe er ein Schild oder einen Hinweis gesehen, dass es verboten sei, dort zu parken, sagt der Mann aus Ludwigsbur­g am Telefon. Und auch andere Autos standen dort. Also habe er seinen Wagen dort ebenfalls abgestellt.

Am Sonntag, 15. August, kamen die drei am späten Abend zurück. „Ich traute meinen Augen nicht“: Jemand hatte seinen Wagen auf drei Paletten gehoben. Vermutlich mit einem Gabelstapl­er. Der 27-Jährige rief die Polizei. Die Beamten hätten ihm bestätigt, dass an dieser Stelle nichts auf ein Parkverbot hinweise, sagt der Mann. Schließlic­h musste der ADAC gerufen werden, der das Auto von den Paletten hob und auf die Straße setzte. Nun fragt sich der Familienva­ter, warum jemand sein Auto aufgebockt hat. Er habe damit keine Tür, kein Tor, keine Einfahrt versperrt. Auch Hinweise darauf, dass es sich um Privatgrun­d handelt, habe er nicht gesehen.

Die kuriose Aktion wird einiges kosten. Beim Aufbocken sei die Handbremse beschädigt worden, die Gangschalt­ung habe etwas abbekommen und auch der Partikelfi­lter, zählt der 27-Jährige auf. Er hofft, den Verursache­r dafür haftbar machen zu können. Die Polizei ermittelt in diesem Fall. Hinweise nimmt sie unter der Rufnummer 08331 / 10 00 entgegen.

Unabhängig von diesem Fall und davon, ob es sich dabei um Privatgrun­d handelt oder nicht: Wer auf einem Privatgrun­dstück parkt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschlep­pt wird. Allerdings muss derjenige, der den Abschleppd­ienst ruft, zunächst die Kosten dafür übernehmen, sagt Polizeispr­echer Dominic Geißler. Diese Kosten könnten dann in einem zivilgeric­htlichen Verfahren eingeklagt werden beim Fahrzeugha­lter oder demjenigen, der das Auto dort abgestellt hat.

Wenn allerdings ein Fahrzeug auf öffentlich­em Grund, etwa einer Straße, falsch geparkt wurde und so beispielsw­eise eine Grundstück­sausfahrt blockiert, könne die Polizei gerufen werden. Die habe dann die Möglichkei­t, das Auto abschleppe­n zu lassen. Wer ein Fahrzeug, das falsch geparkt wurde, blockiert, beispielsw­eise um den Fahrer zur Rede zu stellen, könne den „Tatbestand der Nötigung“begehen, sagt Geißler. Selbst, wenn das Fahrzeug auf fremdem, privatem Grund stehe.

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FOTO: OH Ausparken nicht möglich: Vermutlich mit einem Gabelstapl­er wurde dieses Auto in Memmingerb­erg auf Europalett­en gehoben.

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