Tettnanger Bäcker Bär wirft Kunden ohne Maske raus
Tourist kommt ohne Maske ins Geschäft – Das führt zur Eskalation und zu Anzeigen
- Als „unfassbar bösen Bäcker“würde Tobias Bär sich selbst nicht sehen. Er ist Juniorchef der Bäckerei Bär in der Montfortstraße. Eine der 157 Rezensionen bei Google weist ihn aber als solchen aus. Dahinter steckt eine Geschichte, die in gegenseitige Anzeigen wegen Beleidigung gemündet ist. Das ist passiert.
Torsten Marx aus Radebeul ist mit seiner Familie vor Kurzem als Tourist am Bodensee gewesen. Er betrat Anfang August mit seinen zwei Kindern die Bäckerei Bär ohne Maske. Schilder an der Tür weisen auf die Maskenpflicht hin. Tobias Bär schildert die Situation so, dass er gesagt habe: „Wenn Sie bitte die Maske aufsetzen.“Er müsse das nicht, habe Marx gesagt, er habe ein Attest.
Bär sagt, er habe auf sein Hausrecht verwiesen und den Kunden dann im Rahmen eines kleinen Wortgefechts heraus befördert, indem er
TRAUERANZEIGEN sich ihm genähert habe. Der Kunde habe ihm im Zurückweichen die Wange hingehalten und habe geäußert: „Schlagen Sie mich doch.“Auch habe Marx in dem Moment geäußert, dass früher schon einmal bestimmte Menschen ausgegrenzt worden seien. Im Kern bestätigt das auch Tobias Marx am Telefon gegenüber der
„Schwäbischen Zeitung“, äußert aber, dass Bär bereits von Anfang an sehr robust aufgetreten sei.
Ob das Attest echt sei oder nicht, könne er nicht feststellen, sagt Bär. Das habe ihn auch nicht interessiert. Er verweist auf die räumlich besonders enge Situation in seiner Bäckerei und auf die klare Maskenpflicht in den Räumen. Darauf weisen in der Tat zahlreiche Schilder am Fenster neben der Eingangstür hin. Auch in der Antwort auf die negative GoogleBewertung nennt Bär „den Gesundheitsschutz meiner Mitarbeiter und anderer Kunden“als ausschlaggebend. Er habe da ja einfach eine Verantwortung, sagt er im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Der NS-Vergleich habe letztlich das Fass zum Überlaufen gebracht, schildert Bär.
Torsten Marx verweist auf seine Asthma-Erkrankung, und dass das Attest in seiner sächsischen Heimat in der Vergangenheit immer wieder anerkannt worden sei. Hier habe er gar nicht die Möglichkeit gehabt, das vorzuzeigen. Er habe dann auch die Polizei gerufen, weil er sich diskriminiert gefühlt habe. Die Emotionen seien hochgekocht. Er bestätigt auch im Gespräch, dass er Ereignisse wie diese sehr wohl mit der NS-Zeit vergleicht. Das gab dann für Bär nach einem späteren Telefonat mit Marx den Ausschlag, die Anzeige nicht zurückzuziehen, da Marx nicht davon zurückgewichen sei. „Das ist eine Grenze, die jemand bewusst überschreitet“, sagt Bär.
Tobias Bär sagt: „Wir diskriminieren niemanden.“So finde man auch Wege, wenn beispielsweise jemand im Rollstuhl die Treppen nicht hochkommen könne. Und wenn jemand seine Maske wirklich vergessen habe, könne man in absoluten Ausnahmefällen auch kurz die Sachen raus bringen. Was ihn trifft, ist zum einen die Eskalation, zum anderen aber der historische Rückbezug in die NSZeit. Hier sei er „schockiert“, so schildert er es auch in seiner Antwort auf die Google-Bewertung von Marx. Und damit sei für ihn auch eine Grenze überschritten gewesen.
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Ravensburg äußert sich so, dass es laut der zum Zeitpunkt des Vorfalls gültigen Verordnung als auch in der gültigen vom 16. August eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gebe. Ausnahmen habe die Verordnung im privaten Bereich, im Freien bei Abständen über 1,50 Metern und bei Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren, außerdem für Personen mit ärztlichem Attest.
Generell gelte: Wenn der Kunde keine Maske trage, könne der Händler den Kunden auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm gegebenenfalls ein Hausverbot aussprechen. Im aktuellen Fall sei es so, dass die Polizei wegen wechselseitiger Beleidigung ermittle. Die Durchsetzung des Hausrechts obliege dem Polizeivollzugsdienst. Die Zahl der Verstöße gegen die Maskentragepflicht in Geschäftsräumen werde nicht explizit erfasst, im Monat Juli beispielsweise seien 50 Fälle beim Polizeipräsidium Ravensburg verzeichnet. Im Großteil der Fälle reiche eine mündliche Ermahnung aus.