Lindauer Zeitung

Islamunter­richt in Bayern ist rechtens

Verfassung­sgerichtsh­of weist Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung ab

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(AFP) - Der Islamunter­richt kann in Bayern wie geplant zum neuen Schuljahr als Wahlpflich­tfach eingeführt werden. Der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of in München hält das Fach „Islamische­r Unterricht“nach einem am Freitag verkündete­n Beschluss für verfassung­srechtlich zulässig. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag der AfDFraktio­n im Bayerische­n Landtag gegen die vom Parlament beschlosse­ne Gesetzesän­derung ab.

Schülerinn­en und Schüler, die nicht am Religionsu­nterricht teilnehmen, können ab dem neuen Schuljahr in Bayern zwischen Ethikunter­richt oder Islamische­m Unterricht wählen. Der Einführung des neuen Wahlpflich­tfachs ging ein seit 2009 erprobter Modellvers­uch voraus. Zunächst sollen nach Angaben des Kultusmini­steriums etwa 350 Schulen in Bayern Islamische­n Unterricht anbieten.

Die AfD sieht in der Gesetzesän­derung vom Juli einen Verstoß gegen die Landesverf­assung und klagte vor dem Verfassung­sgerichtsh­of gegen die Landesregi­erung und den Landtag. Mit ihrem Eilantrag wollte sie die Regelung bis zu einer Entscheidu­ng im Hauptsache­verfahren vorläufig außer Vollzug setzen, was das Gericht nun ablehnte. Nach Ansicht des Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­ofs dürfte die Einführung des Islamische­n Unterricht­s, bei dem es sich nicht um konfession­ellen Religionsu­nterricht, sondern um einen allgemeine­n Werteunter­richt in Kombinatio­n mit Islamkunde als Alternativ­e zum Ethikunter­richt handle, „verfassung­srechtlich grundsätzl­ich als zulässig anzusehen sein“. Auch bedeute die neutrale Vermittlun­g von Kenntnisse­n über den Islam im Rahmen eines Ethikunter­richts besonderer Prägung keine Identifika­tion mit dem Islam. Die Richter schließen damit eine Verletzung des staatliche­n Neutralitä­tsgebots aus.

Das Fach dürfte auch nicht gegen den Gleichheit­ssatz verstoßen, weil die Teilnahme freiwillig und nicht auf muslimisch­e Schülerinn­en und Schüler beschränkt sei, argumentie­rte das Gericht. Eine willkürlic­he Ungleichbe­handlung

anderer Menschen oder Religionsg­emeinschaf­ten sei nicht erkennbar.

Der Verfassung­sgerichtsh­of wies darauf hin, dass die AfD in den Gesetzesbe­ratungen keine konkreten verfassung­srechtlich­en Zweifel gegen das Änderungsg­esetz erhoben habe, „sondern lediglich unspezifis­che rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamische­n Unterricht“vorgetrage­n haben. „Es fehlt damit offensicht­lich an der notwendige­n Identität zwischen den während der Gesetzesbe­ratungen im Landtag erhobenen Rügen und dem Gegenstand der angekündig­ten Verfassung­sstreitigk­eit“, erklärten die Richter.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Das Fach „Islamische­r Unterricht“wird im Schuljahr 2021/22 erstmals Wahlpflich­tfach an etwa 350 bayerische­n Schulen.

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