Facebook-Post bringt Frau vor Gericht
Persönlichen Frust wegen der Corona-Maßnahmen lässt Richter nicht als Alibi gelten
- Weil sie mit einer Nachricht auf der Internetplattform Facebook Menschen zu Straftaten aufgefordert hat, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, musste sich eine junge Frau jüngst vor dem Amtsgericht in Wangen verantworten. Dass sie persönlichen Frust über die Corona-Maßnahmen anführte, ließ der Richter nicht gelten und verhängte eine Geldstrafe.
„Corona-Tests sollen aufgegriffen und zerstört werden, Politiker sollen eliminiert werden“, so habe der Tenor des Facebook-Posts gelautet war in der Gerichtsverhandlung zu vernehmen. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Aufforderung an die Öffentlichkeit, rechtswidrigen Taten zu begehen.
„Ich habe den Post kopiert, bevor ich ihn zu Ende gelesen habe“, sagte die Angeklagte nun vor Gericht. Dabei habe sie nie die Absicht gehabt, irgendjemanden zu einer Straftat aufzufordern. Sie habe den Text gedankenlos in die Kommentarfunktion kopiert, weil sie zu dem Zeitpunkt aufgrund der Corona-Maßnahmen sehr frustriert gewesen sei. Zum einen, weil sie ihren Tanzunterricht, den sie nebenberuflich erteilte, wegen des Lockdowns unterbrechen musste. Zum anderen sei sie überaus besorgt wegen ihres kranken Onkels gewesen, dessen OP aufgrund von Corona ständig verschoben worden sei.
Ein Kriminalhauptkommissar, der mit dem Fall betraut war, berichtete, die Meldung sei am Abend des 29. Oktobers des Vorjahres vom Bundesamt für Verfassungsschutz gekommen. Diese schickten den Screenshot der Nachricht an die Polizei Ravensburg. Als die Beamten am nächsten Morgen die junge Frau in ihrer Wohnung aufsuchten, sei sie sehr überrascht, ja sogar schockiert gewesen, beschrieb der Polizist. „Ich glaube, sie war sich der Tragweite ihrer Tat nicht bewusst“, sagte der Beamte im Gericht aus. Der Post sei noch in der Nacht gelöscht geworden, also nur wenige Stunden im Netz gewesen. Ob die hetzerische Nachricht als Kommentar oder direkt im Profil der Angeklagten stand, vermochte der Polizist dem Richter nicht zu beantworten.
Der Verteidiger der jungen Frau beantragte noch vor den Plädoyers aufgrund der kurzen Verweilzeit des Posts im Internet, das Verfahren einzustellen. Doch damit war der Staatsanwalt nicht einverstanden. In seiner Ansprache machte er klar, dass der Text definitiv gepostet wurde. Als Beweis dafür habe man auch den Screenshot. „Die Angeklagte hat sich den Post zu eigen gemacht, um das Volk zum Widerstand aufzurufen“, so der Staatsanwalt.
Jedoch hielt er der jungen Frau zugute, dass sie keineswegs bestritten habe, dass es sich um ihren Post handle. Dass die Nachricht bald gelöscht wurde, sei auch einer gewissen Unbedachtheit zuzuschreiben. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Geldstrafe.
Der Verteidiger betonte einmal mehr, dass seine Mandantin aus einer Unzufriedenheit heraus impulsiv gehandelt, jedoch ihren Fehler schnell bemerkt habe. Nach wie vor empfand der Anwalt einen Freispruch, höchstens aber eine Geldstrafe, für angemessen.
„Es ist eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Sie hatten keine Kontrolle darüber, wer das liest“, erklärte der Richter, nachdem er sein Urteil gefällt hatte. Er hielt der Angeklagten vor, sie habe die CoronaMaßnahmen auf ihre persönlichen Verhältnisse bezogen und in ihrem Groll dann öffentlich zu recht heftigen Straftaten aufgefordert. Doch er sah auch, dass das Blatt ihrer Vorstrafen leer und die Angeklagte geständig war. Daher empfand er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 60 Euro als angemessen.