Lindauer Zeitung

Im Gebührenst­reit mit der eigenen Bank

Wie Verbrauche­r sich auf Girokonten-Kündigunge­n durch ihr Geldhaus vorbereite­n können

- Von Horst Biallo

- Im April dieses Jahres hat der Bundesgeri­chtshof entschiede­n, dass Banken und Sparkassen Gebühren zu Unrecht eingeführt beziehungs­weise erhoben haben. Während die Direktbank ING ihren Kunden von sich aus Erstattung­en versproche­n hat, halten sich die meisten bedeckt und warten die Reaktionen der Kunden ab. Andere wie die Stuttgarte­r Volksbank fordern von ihren Kunden eine nachträgli­che Genehmigun­g. Und wenn nicht? „Es steht Ihnen frei, den Kontovertr­ag mit uns zu kündigen“, heißt es. „Diese Option steht auch uns zu.“Mit derartigen Reaktionen müssen wohl auch andere Kunden rechnen. Wie sollte man sich darauf vorbereite­n?

„Wer dem nicht zustimmt und eine Kündigung erhält, behält auf jeden Fall seinen Anspruch auf die zu Unrecht erhobenen oder eingeführt­en Gebühren“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Sachsen. Das Gleiche gilt, wenn man von sich aus zu einer anderen Bank wechselt. Am besten ist, man fährt zweigleisi­g.

Wer Geld von seiner Bank oder Sparkasse zurückhabe­n möchte, sollte ermitteln, wie hoch sein Erstattung­sanspruch ist. Einfach haben es die Verbrauche­r, die Onlinebank­ing nutzen. Sie können sich im dortigen Postfach die Quartalsab­rechnungen seit 1. Januar 2018 herunterla­den und auf diese Weise Preiserhöh­ungen bei Monatspaus­chalen, Girocard, Überweisun­gen und so weiter feststelle­n. Oder man fordert sein Geldhaus auf, eine Entgeltauf­stellung gemäß §§ 10 bis 13 Zahlungsko­ntengesetz (ZKG) zur Verfügung zu stellen. Auch dies bringt die erhoffte Transparen­z.

Verhält sich das Geldhaus kulant, erstattet es die zu Unrecht erhobenen Gebühren und senkt entspreche­nd die Preise auf das Niveau vom 1. Januar 2018. Dann gibt es eigentlich keinen Grund, die Bank oder Sparkasse zu wechseln. Man muss jedoch damit rechnen, dass das Geldhaus über kurz oder lang die Preise erneut anhebt

Recht behalten:

Gebühren ermitteln:

Bei der Bank bleiben:

und die Kunden schriftlic­h auffordert, dieser Erhöhung nun ausdrückli­ch mit Unterschri­ft zuzustimme­n.

Andere Onlinebank:

Sind Kunden damit nicht einverstan­den, wird sich die Bank von ihnen trennen oder sie suchen von sich aus ein neues Konto. Bundesweit bieten sich noch knapp 30 Banken an, die ein bedingungs­los kostenlose­s Girokonto anbieten. Die meisten davon sind Onlinekont­en. Überregion­ale Anbieter sind beispielsw­eise DKB, Raiffeisen­bank im Hochtaunus, 1822direkt oder N26. Wer zu diesen Anbietern wechselt, kann in deren Onlinebank­ing elektronis­ch den Umzug von der alten zur neuen Bank durchführe­n.

Wer den Kontakt zu einer Bank vor Ort wünscht, dem bieten sich Hypoverein­sbank, Santander und Ziraat Bank mit ihren kostenlose­n Konten an.

Andere Filialbank:

Aber auch einige regionale Geldhäuser haben noch gebührenfr­eie Girokonten – wie die PSD Banken in München, Nürnberg, an Rhein und Ruhr sowie in Hessen und Thüringen.

Eine noch viel größere Auswahl gibt es, wenn man bestimmte Bedingunge­n wie einen geforderte­n monatliche­n Geldeingan­g erfüllt. Dann bieten sich einem noch einmal mehr als 40 Banken und Sparkassen als neues Geldhaus an. Darunter bekannte Namen wie ING, Commerzban­k, Comdirect, Degussa oder Consorsban­k. Wer als Single oder Paar über einen monatliche­n Geldeingan­g von 700 beziehungs­weise 750 Euro verfügt, zahlt keine monatliche Grundgebüh­r, was meist der größte Posten in der monatliche­n Abrechnung ist. Ähnlich gehen viele regionale Banken vor, darunter die VR-Bank MünchenLan­d, die Volksbank Braunschwe­igWolfsbur­g,

Nicht top, aber gut:

die Sparkasse Karlsruhe, die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkald­en oder die Sparda-Bank West.

Ein Kontowechs­el ist heutzutage ganz einfach und kein großer Aufwand. Entweder macht man den Umzug selbst übers Onlinebank­ing der neuen Bank. Oder man lässt ihn durch die neue Bank für sich erledigen. Das geht in vier Schritten. Der Kunde beantragt ein Konto bei der neuen Bank. Diese hat nun zwei Arbeitstag­e Zeit, um zum bisherigen Kreditinst­itut Kontakt aufzunehme­n. Dieses Geldhaus ist dann in der Pflicht, innerhalb von fünf Geschäftst­agen eine Liste mit allen Überweisun­gen, Dauerauftr­ägen und Lastschrif­ten an den Kunden und die neue Bank zu senden. Die neue Bank hat ab jetzt fünf Tage Zeit, das Konto einzuricht­en. Der Kontowechs­el sollte nach insgesamt zwölf Arbeitstag­en erledigt sein.

Neue Bank hilft:

 ?? FOTO: TOBIAS KLEINSCHMI­DT/DPA ?? Giro-Karten verschiede­ner Banken: Laut einem Urteil des BGH haben viele Banken und Geldhäuser zu Unrecht von ihren Kunden erhöhte Gebühren verlangt.
FOTO: TOBIAS KLEINSCHMI­DT/DPA Giro-Karten verschiede­ner Banken: Laut einem Urteil des BGH haben viele Banken und Geldhäuser zu Unrecht von ihren Kunden erhöhte Gebühren verlangt.

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