Im Gebührenstreit mit der eigenen Bank
Wie Verbraucher sich auf Girokonten-Kündigungen durch ihr Geldhaus vorbereiten können
- Im April dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken und Sparkassen Gebühren zu Unrecht eingeführt beziehungsweise erhoben haben. Während die Direktbank ING ihren Kunden von sich aus Erstattungen versprochen hat, halten sich die meisten bedeckt und warten die Reaktionen der Kunden ab. Andere wie die Stuttgarter Volksbank fordern von ihren Kunden eine nachträgliche Genehmigung. Und wenn nicht? „Es steht Ihnen frei, den Kontovertrag mit uns zu kündigen“, heißt es. „Diese Option steht auch uns zu.“Mit derartigen Reaktionen müssen wohl auch andere Kunden rechnen. Wie sollte man sich darauf vorbereiten?
„Wer dem nicht zustimmt und eine Kündigung erhält, behält auf jeden Fall seinen Anspruch auf die zu Unrecht erhobenen oder eingeführten Gebühren“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Gleiche gilt, wenn man von sich aus zu einer anderen Bank wechselt. Am besten ist, man fährt zweigleisig.
Wer Geld von seiner Bank oder Sparkasse zurückhaben möchte, sollte ermitteln, wie hoch sein Erstattungsanspruch ist. Einfach haben es die Verbraucher, die Onlinebanking nutzen. Sie können sich im dortigen Postfach die Quartalsabrechnungen seit 1. Januar 2018 herunterladen und auf diese Weise Preiserhöhungen bei Monatspauschalen, Girocard, Überweisungen und so weiter feststellen. Oder man fordert sein Geldhaus auf, eine Entgeltaufstellung gemäß §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) zur Verfügung zu stellen. Auch dies bringt die erhoffte Transparenz.
Verhält sich das Geldhaus kulant, erstattet es die zu Unrecht erhobenen Gebühren und senkt entsprechend die Preise auf das Niveau vom 1. Januar 2018. Dann gibt es eigentlich keinen Grund, die Bank oder Sparkasse zu wechseln. Man muss jedoch damit rechnen, dass das Geldhaus über kurz oder lang die Preise erneut anhebt
Recht behalten:
Gebühren ermitteln:
Bei der Bank bleiben:
und die Kunden schriftlich auffordert, dieser Erhöhung nun ausdrücklich mit Unterschrift zuzustimmen.
Andere Onlinebank:
Sind Kunden damit nicht einverstanden, wird sich die Bank von ihnen trennen oder sie suchen von sich aus ein neues Konto. Bundesweit bieten sich noch knapp 30 Banken an, die ein bedingungslos kostenloses Girokonto anbieten. Die meisten davon sind Onlinekonten. Überregionale Anbieter sind beispielsweise DKB, Raiffeisenbank im Hochtaunus, 1822direkt oder N26. Wer zu diesen Anbietern wechselt, kann in deren Onlinebanking elektronisch den Umzug von der alten zur neuen Bank durchführen.
Wer den Kontakt zu einer Bank vor Ort wünscht, dem bieten sich Hypovereinsbank, Santander und Ziraat Bank mit ihren kostenlosen Konten an.
Andere Filialbank:
Aber auch einige regionale Geldhäuser haben noch gebührenfreie Girokonten – wie die PSD Banken in München, Nürnberg, an Rhein und Ruhr sowie in Hessen und Thüringen.
Eine noch viel größere Auswahl gibt es, wenn man bestimmte Bedingungen wie einen geforderten monatlichen Geldeingang erfüllt. Dann bieten sich einem noch einmal mehr als 40 Banken und Sparkassen als neues Geldhaus an. Darunter bekannte Namen wie ING, Commerzbank, Comdirect, Degussa oder Consorsbank. Wer als Single oder Paar über einen monatlichen Geldeingang von 700 beziehungsweise 750 Euro verfügt, zahlt keine monatliche Grundgebühr, was meist der größte Posten in der monatlichen Abrechnung ist. Ähnlich gehen viele regionale Banken vor, darunter die VR-Bank MünchenLand, die Volksbank BraunschweigWolfsburg,
Nicht top, aber gut:
die Sparkasse Karlsruhe, die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden oder die Sparda-Bank West.
Ein Kontowechsel ist heutzutage ganz einfach und kein großer Aufwand. Entweder macht man den Umzug selbst übers Onlinebanking der neuen Bank. Oder man lässt ihn durch die neue Bank für sich erledigen. Das geht in vier Schritten. Der Kunde beantragt ein Konto bei der neuen Bank. Diese hat nun zwei Arbeitstage Zeit, um zum bisherigen Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen. Dieses Geldhaus ist dann in der Pflicht, innerhalb von fünf Geschäftstagen eine Liste mit allen Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften an den Kunden und die neue Bank zu senden. Die neue Bank hat ab jetzt fünf Tage Zeit, das Konto einzurichten. Der Kontowechsel sollte nach insgesamt zwölf Arbeitstagen erledigt sein.
Neue Bank hilft: