Stadt will Villa „Schnakenburg“verkaufen
Lindauer Villa steht unter Denkmalschutz – Macht das einen Abriss unmöglich?
- Gerüchte gibt es schon länger, jetzt steht fest: Die Stadt verkauft die ehemalige Villa Bürklin in der Eichwaldstraße, besser bekannt als Schnakenburg. Das Grundstück soll indes im Besitz der Stadt bleiben.
Im Windfang hängt vor einer vergilbten Gardine ein Traumfänger. Doch ihm gehen schon lang keine schlechten Träume mehr ins Netz. 2020 sind die letzten Mieter aus der Villa mit dem charakteristischen Türmchen ausgezogen, seither steht die Schnakenburg leer. Als Grund gibt Alexander Mayer, Geschäftsführer der Lindauer Wohnungsgesellschaft GWG, den schlechten Zustand des Hauses an, aber auch die Verkaufsabsicht.
Die Schnakenburg steht auf der Seeseite neben der Eishalle. Das Grundstück war meist so eingewachsen, dass die Villa mit dem Zierfachwerk und dem Türmchen von der Eichwaldstraße aus kaum zu sehen war. Sie ist im Besitz der Immobilien Management Lindau (IML) – und somit im Besitz der Stadt Lindau. „Die IML wird von der GWG betreut“, erklärt Mayer, warum er zuständig ist. Er bestätigt entsprechende Pläne, das denkmalgeschützte Gebäude zu verkaufen. „Für das Grundstück soll ein Erbbaurecht bestellt werden, so dass dieses weiterhin im Vermögen der Stadt Lindau verbleibt.“
Erbbaurecht bezeichnet das Recht, eine Immobilie auf fremdem Grundstück zu kaufen oder zu bauen. Im Klartext bedeutet das: Der Käufer wird zwar Eigentümer der Immobilie, pachtet jedoch das Grundstück. Mit dieser Lösung wolle man verhindern, dass ein Käufer mit dem Grundstück spekuliert, ergänzt Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt Lindau.
Dass die Stadt selbst die Schnakenburg saniert und wieder vermietet, schließt Mayer aus. „Der finanzielle Aufwand wäre für die gerade mal drei Wohnungen zu groß.“Schließlich müsste einiges in die Villa investiert werden. Die Stadt entschied sich daher für den Verkauf. Anfragen habe es immer mal wieder gegeben, sagt Mayer. Doch jetzt werde „das Objekt öffentlich ausgeschrieben, so dass sich jeder, der Interesse hat, darauf bewerben kann“. Ob das dem Thermen-Investor entgegenkomme, der bereits Erweiterungspläne hat, dazu sagt Mayer nur: „Herr Schauer kann sich genau wie alle anderen Interessenten für das Objekt bewerben.“
In Diskussionen unter Lindauern aber auch in der Facebook-Gruppe „Du weißt, dass Du aus Lindau bist...“ist immer wieder zu hören, dass im Nachlass der früheren Eigentümerin festgehalten worden sei, dass in der Villa sozial benachteiligte Menschen unterkommen sollten. Eine solche Verpflichtung hinsichtlich der Vermietung der Wohnung sei „nicht bekannt“, sagt jedoch Jürgen Widmer auf Nachfrage der LZ. Eine Übertragung aus einem anderen Grundbuchblatt von 1971 zeige lediglich, dass die Stadt schon vorher im Besitz von Grundstück und Haus war. Es gebe hier jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Nutzung an Bedingungen geknüpft sei, so Widmer weiter.
Fest steht dagegen, dass die um 1900 errichtete Villa unter Denkmalschutz steht. Das Bayerische Denkmalamt dokumentiert unter der Nummer D-7-76-116-443: „Baudenkmal Eichwaldstraße 6. Villa Schnakenfliege (ehem. Bürklin), zweigeschossiger Gruppenbau mit seeseitigem Turm und Hochkeller, Obergeschosse Zierfachwerk, Schopfwalmdächer, um 1900“. An diesem Denkmalschutz ändert sich auch nach einem Verkauf nichts. „Ein
Baudenkmal bleibt ein Denkmal so lange es steht“, bestätigt Juliane Grimm von Wedemeyer, Referentin für Kommunikation beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Der neue Besitzer muss sich also bei der Renovierung an die Auflagen des Denkmalschutzes halten. Ist die Schnakenburg dadurch aber auch automatisch vor einem Abbruch geschützt?
Nicht, wenn ein Denkmal so schwer geschädigt ist, dass es im Rahmen einer Sanierung in wesentlichen Teilen erneuert werden müsste. „Würde dabei so viel historische
Substanz verloren gehen, dass es seine Denkmaleigenschaft verlöre, könnte die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ebenfalls im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankerten Erhaltungspflicht unter Umständen entbunden sein, wenn dies in verfassungsrechtlicher Hinsicht (...) nicht mehr zumutbar wäre“, erklärt Grimm von Wedemayer. Die Hürden hierfür seien aber hoch, es bräuchte unter anderem eine „objektivierte Wirtschaftlichkeitsprüfung“, weshalb die Expertin sagt: „Das ist nur äußerst selten der Fall.“