Vierspurig durch Obstplantagen und Wald
Bund bestätigt die B1 als Vorzugsvariante – Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann ausgebremst
- Was Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vergangene Woche in Friedrichshafen bei der Eröffnung der neuen Ortsumgehung verkündete, ist mittlerweile von seinem Ministerium offiziell zu Papier gebracht worden: Der Bund will die B 31 zwischen Immenstaad und Meersburg vierspurig auf der B1-Trasse ausbauen. Dass Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nur den dreispurigen Ausbau und damit eine kleinere Lösung will, spielt dabei keine Rolle.
„Für das im Bedarfsplan 2016 enthaltene Teilprojekt (Meersburg/ West – Immenstaad) stimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV) vorgeschlagenen Vorzugsvariante B 1 zu“, heißt es auf Anfrage der SZ. Das BMVI habe damit die fachliche Abstimmung und die fachtechnische Prüfung der Planung für den aktuellen Planungsschritt abgeschlossen. Scheuer hatte die Kosten für den Abschnitt auf 311 Millionen Euro taxiert.
Die B1-Trasse verläuft knapp oberhalb der Immenstaader Siedlung vorbei, durch Kippenhauser Obstplantagen, ein Stück durch den Weingarten Wald und umfährt Stetten südlich. Die Planung hinsichtlich dieser Vorzugsvariante wurde bereits im März 2020 vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) in Versammlungen der Öffentlichkeit vorgestellt und von Fachleuten erklärt. Seit dem befand man sich in der Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, dem Bund.
„Im nächsten Schritt sind nun von der für die Planung von Bundesstraßen zuständigen SBV die Unterlagen für die Linienbestimmung fertigzustellen, um dann das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßenbundesamt zu beantragen“, sagt eine
Sprecherin des BMVI weiter. „Wir freuen uns, dass das BMVI der Argumentation des Landes folgt und damit der Weg frei ist, die Planungsphase der Voruntersuchung abzuschließen“, schreibt das RP auf Anfrage. Als nächstes müsse nun die
TRAUERANZEIGEN
Voruntersuchung abgeschlossen werden. „Dafür müssen alle Gutachten, wie beispielswiese Verkehrs-, Lärm- und Luftschadstoffgutachten und die Umweltverträglichkeitsstudie nochmals beim Bund vorgelegt werden“, sagt eine Sprecherin des RP weiter. Nach Abschluss der Voruntersuchung müsse die Linie nach Paragraf 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt werden. Im darauffolgenden Planungsschritt – der Entwurfsplanung – werde die Planung detailliert ausgearbeitet.
Dass Landesverkehrsminister Winfried Hermann nach wie vor eine dreispurige Variante will, interessiert das BMVI als Bauherrn offenbar herzlich wenig. Hermann hatte bei der Eröffnungsfeier der B 31-neu am Waggershauser Tunnel gesagt, ein leistungsfähiger Ausbau sei auch ohne Vierspurigkeit zu schaffen. „Gemäß Bedarfsplan 2016 ist vorgesehen, die B 31 über einen rund 30 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Überlingen-Ost und Friedrichshafen zweibahnig vierstreifig auszubauen“, heißt es dazu vom BMVI. Für diesen Abschnitt sei aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Arbeitssicherheit für das Straßenbetriebspersonal und der Charakteristik des Streckenverlaufs ein zweibahniger vierstreifiger Querschnitt mit Seitenstreifen geboten. „Eine Reduzierung des Regelquerschnitts zur Flächeneinsparung ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.“