Österreich verdoppelt Bußgeld für Raser
Wer rast und erwischt wird, muss nun ein doppelt so hohes Bußgeld bezahlen
(lz) - Wer nach Österreich fährt, sollte den Tacho künftig genauer im Auge behalten, als bisher. Ab 1. September verdoppeln sich dort die Bußgelder für Raserei. Bis zu 5000 Euro können nach Angaben des ADFC fällig werden. Diese Sanktionen drohen:
• Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Stundenkilometern sowohl innerorts als auch außerorts beträgt der Strafrahmen künftig 150 bis 5000 Euro anstatt wie bisher 70 bis 2180 Euro.
• Wer innerorts mehr als 40 Stundenkilometern zu schnell ist oder außerorts mindestens 50 Stundenkilometern über dem Tempolimit liegt, zahlt künftig 300 bis 5000 Euro. Bisher waren es 150 bis 2180 Euro. Außerdem gilt in dem Fall ein einmonatiges Fahrverbot in Österreich.
• Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 80 Stundenkilometern innerorts - beziehungsweise 90 Stundenkilometern außerorts - gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“und wird zusätzlich zur Geldbuße mit sechs Monaten Fahrverbot in der Alpenrepublik geahndet.
Da es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, liegt die Höhe der Strafe im Ermessen der jeweiligen Behörde. Der ADAC appelliert in der Pressemitteilung daran, stets die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Gerade vor Urlaubsfahrten oder Kurzausflügen sollten sich Reisende über die aktuellen Regelungen im Ausland informieren.
Bei einfachen Verstößen, die vor Ort festgestellt werden, wie einem falsch geparktem Fahrzeug, kann ein sogenanntes Organmandat bis zu 90 Euro an Ort und Stelle verhängt werden. Geringfügige Verstöße, die über eine automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden und mit Geldbußen bis maximal 365 Euro verbunden sind, können über eine Anonymverfügung geahndet werden. Hier bekommt der Halter die Möglichkeit, das Bußgeld zu bezahlen, ohne dass Nachforschungen zum tatsächlichen Fahrer angestellt werden. Der Fahrer bleibt anonym.
Handelt es sich um einen schwerwiegenderen Verstoß oder werden ein Organmandat oder eine Anonymverfügung nicht bezahlt, gibt es eine sogenannte Strafverfügung. Gegen das Organmandat oder die Anonymverfügung kann kein Einspruch eingelegt werden.