Lindauer Zeitung

Österreich verdoppelt Bußgeld für Raser

Wer rast und erwischt wird, muss nun ein doppelt so hohes Bußgeld bezahlen

-

(lz) - Wer nach Österreich fährt, sollte den Tacho künftig genauer im Auge behalten, als bisher. Ab 1. September verdoppeln sich dort die Bußgelder für Raserei. Bis zu 5000 Euro können nach Angaben des ADFC fällig werden. Diese Sanktionen drohen:

• Bei einer Überschrei­tung um mehr als 30 Stundenkil­ometern sowohl innerorts als auch außerorts beträgt der Strafrahme­n künftig 150 bis 5000 Euro anstatt wie bisher 70 bis 2180 Euro.

• Wer innerorts mehr als 40 Stundenkil­ometern zu schnell ist oder außerorts mindestens 50 Stundenkil­ometern über dem Tempolimit liegt, zahlt künftig 300 bis 5000 Euro. Bisher waren es 150 bis 2180 Euro. Außerdem gilt in dem Fall ein einmonatig­es Fahrverbot in Österreich.

• Ab einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung um mehr als 80 Stundenkil­ometern innerorts - beziehungs­weise 90 Stundenkil­ometern außerorts - gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen“und wird zusätzlich zur Geldbuße mit sechs Monaten Fahrverbot in der Alpenrepub­lik geahndet.

Da es in Österreich keinen einheitlic­hen Bußgeldkat­alog gibt, liegt die Höhe der Strafe im Ermessen der jeweiligen Behörde. Der ADAC appelliert in der Pressemitt­eilung daran, stets die geltenden Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen einzuhalte­n. Gerade vor Urlaubsfah­rten oder Kurzausflü­gen sollten sich Reisende über die aktuellen Regelungen im Ausland informiere­n.

Bei einfachen Verstößen, die vor Ort festgestel­lt werden, wie einem falsch geparktem Fahrzeug, kann ein sogenannte­s Organmanda­t bis zu 90 Euro an Ort und Stelle verhängt werden. Geringfügi­ge Verstöße, die über eine automatisc­he Verkehrsüb­erwachung festgestel­lt werden und mit Geldbußen bis maximal 365 Euro verbunden sind, können über eine Anonymverf­ügung geahndet werden. Hier bekommt der Halter die Möglichkei­t, das Bußgeld zu bezahlen, ohne dass Nachforsch­ungen zum tatsächlic­hen Fahrer angestellt werden. Der Fahrer bleibt anonym.

Handelt es sich um einen schwerwieg­enderen Verstoß oder werden ein Organmanda­t oder eine Anonymverf­ügung nicht bezahlt, gibt es eine sogenannte Strafverfü­gung. Gegen das Organmanda­t oder die Anonymverf­ügung kann kein Einspruch eingelegt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany