Lindauer Zeitung

Maskenpfli­cht auch im neuen Schuljahr

In Bayern bleiben Masken und Tests an der Tagesordnu­ng

- Von Ulf Vogler und Daniel Josling

(dpa) - Von gelockerte­n Corona-Vorgaben werden Bayerns Schüler am Dienstag, dem ersten Schultag nach den Sommerferi­en, erst einmal nicht viel spüren. Mit umfassende­n Hygienevor­gaben starten die mehr als 6000 Schulen ins neue Schuljahr. Im Klassenzim­mer gilt dann erst einmal wieder eine generelle Maskenpfli­cht. Obwohl die Delta-Variante des Virus derzeit insbesonde­re bei jungen Menschen die Infektions­zahlen nach oben treibt, vertraut Kultusmini­ster Michael Piazolo (Freie Wähler) auf ein „dichtes Sicherheit­snetz“, wie er am Donnerstag in München verriet. Einige Antworten darauf, welche neuen und alten Regeln zum Schulstart gelten:

Wo müssen die Schülerinn­en und Schüler Masken tragen?

In den „ersten Unterricht­swochen“gilt generell in allen Innenräume­n der Schulen wieder die Maskenpfli­cht. Auch am Arbeitspla­tz im Klassenzim­mer dürfen Kinder und Jugendlich­e diese nicht absetzen, sofern sie nicht mindestens eineinhalb Meter vom Sitznachba­rn entfernt sind – selbst wenn sie geimpft sind. An Grundschul­en reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus. Ab der fünften Klasse ist eine medizinisc­he Maske das Minimum.

Die Maßnahme solle insbesonde­re Infektione­n durch Reiserückk­ehrer verhindern, sagte Piazolo bereits vor den Ferien. Er forderte die Eltern auch auf, die Kinder auf jeden Fall in den Tagen vor dem Schulstart noch einmal testen zu lassen. Wie lange die Maskenpfli­cht konkret gelten soll, ist bislang nicht bekannt.

Werden die Kinder weiterhin in der Schule getestet?

Die bereits aus dem vergangene­n Schuljahr bekannten Schnelltes­ts bleiben. Dreimal die Woche sollen sich alle Kinder und Jugendlich­en selbst testen. Für die Grundschül­er sowie Kinder in Förderzent­ren könnte es ab der zweiten Schulwoche neue Tests geben. Bei ihnen sollen dann die sogenannte­n PCR-Pooltests zum Einsatz kommen, sobald die logistisch­en Voraussetz­ungen dafür geschaffen sind. PCR-Tests gelten als zuverlässi­ger als die sonst üblichen Schnelltes­ts.

Wie funktionie­ren diese neuen „Lollitests“?

Die Kinder sollen zweimal pro Woche die sogenannte­n Lollitests machen – statt drei Schnelltes­ts. Jedes Kind lutscht dafür dann an zwei Tupfern. Zunächst werden dann im Labor die Proben von allen gesammelt – also als Pool – untersucht. Findet sich ein Hinweis auf eine Infektion in der Klasse, werden die zweiten Proben der Kinder einzeln analysiert, um die Betroffene­n zu finden und die Schulen sowie Eltern vor dem Schulbegin­n am nächsten Tag zu informiere­n.

Laut Piazolo sollen die Pooltests „rasch nach Unterricht­sstart“beginnen. Ab dem 20. September sollen sie überall möglich sein.

Nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums in München müssten für eine halbe Million Schülerinn­en und Schüler aus mehr als 25 000 Klassen an 3300 Standorten täglich die Tests abgeholt und in Labore transporti­ert werden. Bis dieses System steht, kommen auch in Grundschul­en noch die bisherigen Selbsttest­s zum Einsatz.

Werden auch die Kinder in den Kitas auf diese Weise getestet?

In den Kindertage­sstätten sind keine Pooltests geplant. Das Sozialmini­sterium setzt auf freiwillig­e Selbsttest­s, die die Eltern zu Hause bei ihren Kindern durchführe­n sollen. Dazu sollen weiterhin Berechtigu­ngsscheine von den Einrichtun­gen verteilt werden, die in Apotheken eingelöst werden können. „Mit jedem Berechtigu­ngsschein erhalten die Familien für einen Zeitraum von jeweils fünf

Wochen zehn Selbsttest-Kits pro Kind“, erklärte das Ministeriu­m.

Müssen ganze Schulklass­en in Quarantäne, wenn ein Kind positiv getestet wird?

Dies soll nach Beratungen der Gesundheit­sministerk­onferenz (GMK) vermieden werden. „Wenn es infektiolo­gisch vertretbar ist, müssen sich künftig nicht mehr alle Schülerinn­en und Schüler der Klasse in Quarantäne begeben, sollte ein Infektions­fall in der Klasse auftreten“, sagte Bayerns Gesundheit­sminister und GMKVorsitz­ender Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag. Der Präsenzunt­erricht solle so weit wie möglich stattfinde­n können.

Grundsätzl­ich soll bei einem Corona-Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden. Symptomfre­ie Kinder, die als enge Kontaktper­sonen möglicherw­eise dennoch in Quarantäne müssen, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Für vollständi­g Geimpfte und Genesene gilt grundsätzl­ich keine Quarantäne­pflicht.

Die Bundesländ­er hatten bislang unterschie­dliche Regelungen und wollen nun möglichst einheitlic­h agieren. Wie die bayerische­n Gesundheit­sämter

die Regelungen nun konkret umsetzen und wer insbesonde­re bei Verdachtsf­ällen als Kontaktper­son gilt, bleibt abzuwarten und unterliegt Einzelfall­entscheidu­ngen. Vor Quarantäne bewahren kann die Klassen auch ein Luftreinig­ungssystem.

Sind die Lehrer mit den Maßnahmen zufrieden?

Zumindest mehrere Lehrerverb­ände sehen das Konzept der Staatsregi­erung nicht als ausreichen­d an. Die Arbeitsgem­einschaft Bayerische­r Lehrerverb­ände, in der vier Einzelverb­ände vertreten sind, bemängelt, dass es auch nach drei Corona-Wellen kein „klares Gesundheit­skonzept für unsere Schulen“gebe.

Die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) kritisiert ebenfalls die Pläne der Ministerie­n. Die GEW bemängelt wie die Arbeitsgem­einschaft, dass bislang nicht ausreichen­d Luftreinig­er in den Klassenzim­mern zur Verfügung stünden. Obwohl dies seit mehr als einem Jahr diskutiert, vehement gefordert und vor den Sommerferi­en auch von der Staatsregi­erung versproche­n worden sei, existierte­n „in der Breite keine technische­n Lüftungs- oder Luftfilter­anlagen“, teilte die GEW mit.

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FOTO: IMAGO IMAGES Für 1,5 Millionen Kinder und Jugendlich­e startet in Baden-Württember­g am Montag die Schule – 95 000 von ihnen sind Erstklässl­er.

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