Pflege im Heim kann teuer werden
Hoher Eigenanteil an den Kosten belastet viele Bewohner
- Die Pflege im Heim ist oft die teuerste Art der Pflege. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil von mehr als 2000 Euro im Monat aufbringen. Trotzdem kann es gute Gründe für den Umzug ins Heim geben.
Gute Gründe
Menschen mit fortgeschrittener Demenzerkrankung, alleinstehende Pflegebedürftige, Menschen, die sich eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung wünschen – für sie kann ein Heim eine gute Wahl sein. „Die meisten Menschen haben bereits Pflegegrad drei oder mehr, wenn sie in ein Heim umziehen“, sagt Sabine Strüder, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer einen Umzug erwägt, sollte sich rechtzeitig kümmern. „Viele Heime sind voll besetzt und es gibt lange Wartezeiten, bis Plätze frei werden.“
Wohnform
Viele Pflegeheime wurden in den vergangenen Jahren modernisiert und bieten inzwischen selbstbestimmtere Wohnformen an, etwa in kleinteiliger organisierten stationären Hausgemeinschaften. Die Pflegekassen bieten Datenbanken zur Heimsuche an, zum Beispiel www.pflegelotse.de des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Dort sind auch Ergebnisse von Qualitätsprüfungen einsehbar. „Unbedingt sinnvoll ist zudem ein Einrichtungsbesuch. Auf der Seite des Pflegelotsen steht dafür eine Checkliste zum Download bereit“, rät Tobias Kurfer vom vdek.
Kosten
Je nach Pflegegrad und Heim fallen etwa zwischen 2500 und knapp mehr als 4000 Euro im Monat an Gesamtkosten für das Leben im Heim an. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt in den Pflegegraden zwei bis fünf zwischen 770 und maximal 2005 Euro der Kosten für die Pflege und Betreuung. In Pflegegrad eins gibt es nur einen Zuschuss von 125
Euro im Monat. Für Pflegebedürftige bleibt damit ein Eigenanteil von bundesdurchschnittlich rund 2125 Euro im Monat zu begleichen, hat der vdek im Juli 2021 erhoben.
Eigenanteil
Der Eigenanteil setzt sich aus mehreren Posten zusammen. So ist ein Zuschuss zu den Pflegekosten zu leisten. Zudem müssen Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen, auch eine Investitionskostenpauschale etwa für Renovierungen sowie eine Beteiligung an der Ausbildungsvergütung der Pflegekräfte ist zu tragen. „Der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen ist für alle Pflegebedürftigen in einem Heim in den Pflegegraden
zwei bis fünf gleich hoch“, erklärt Strüder. Aber er kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Auch die Unterkunftskosten und Verpflegungskosten variieren. Deshalb lohnt sich ein Kostenvergleich, rät Strüder.
Neuer Zuschuss
Um Pflegebedürftige zu entlasten, erhalten sie ab 2022 einen gestaffelten Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr liegt er bei fünf Prozent und steigt dann auf 25, 45 und schließlich 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Verbraucherschützer kritisieren, dass dies nur ein Zeitgewinn ist – der Eigenanteil steigt unterdessen weiter. „Die Entlastungen fallen so gering aus, dass bereits in zwei Jahren wieder das heutige Durchschnittsniveau der Eigenanteile von über 2100 Euro erreicht sein wird“, sagt Strüder.
Finanzierung
Eine Pflege im Heim ist eine Vollversorgung. Für Alleinstehende entfallen dann Mietkosten und weitgehend die Kosten für den täglichen Lebensbedarf. Renten oder eigenes Vermögen können in die Bezahlung fließen. Reicht das vorhandene Geld zur Begleichung der Kosten nicht aus, springt das Sozialamt ein. „Kinder sind nur dann unterhaltspflichtig gegenüber einem pflegebedürftigen Elternteil, wenn sie mehr als 100 000 Euro im Jahr brutto verdienen“, sagt Strüder.