Lindauer Zeitung

Corona-Verordnung für Sport angepasst

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(dpa) - Im Zuge der beschlosse­nen neuen Corona-Verordnung sind in Baden-Württember­g auch die Regeln für den Sport angepasst worden. Das System der Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe gilt demnach auch für die Sportausüb­ung. Über die ab sofort geltenden Änderungen informiert­e das Ministeriu­m für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart. In der Basisstufe ist Sport im Freien unbeschrän­kt möglich, in geschlosse­nen Räumen gilt für alle Beteiligte­n die 3G-Regelung. In der Warnstufe ist auch Sport im Freien nur für negativ Getestete, für Genesene oder für Geimpfte möglich. Der Zutritt zu Sportanlag­en in geschlosse­nen Räumen ist nicht-immunisier­ten Personen dann nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlosse­nen Räumen nur für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Kinder und Jugendlich­e sind von der 2G-Regelung ausgenomme­n. Für die Zuschauer bei Wettkämpfe­n gelten die Regelungen in den Stufen ähnlich.

DEL

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