Lindauer Zeitung

Ein Jahr Haft für Nicolas Sarkozy

Frankreich­s Ex-Präsident im Prozess um Wahlkampfk­osten verurteilt – Fußfessel möglich

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(AFP) - Frankreich­s Ex-Präsident Nicolas Sarkozy (Foto: AFP) ist im Prozess um illegale Wahlkampff­inanzierun­g zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht in Paris sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die Kosten im Wahlkampf 2012 auf illegale Weise abgerechne­t wurden. Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreich­s, der wegen Vergehen während seiner Amtszeit verurteilt wurde – nun in dieser Affäre und das erste Mal bereits im Frühjahr dieses Jahres in einem anderen Verfahren.

Sarkozy geht nach Angaben seines Anwalts in Berufung. Die Haftstrafe ist höher als von der Staatsanwa­ltschaft gefordert, die sich für sechs Monate Haft ohne Bewährung ausgesproc­hen hatte. Nach Angaben des Gerichts wird die Haftstrafe so umgewandel­t, dass der 66-Jährige nicht ins Gefängnis muss. Üblich sind das Tragen einer Fußfessel oder gemeinnütz­ige Arbeit.

Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft hatte der Wahlkampf Sarkozys 2012 mehr als 40 Millionen Euro gekostet, etwa doppelt so viel wie erlaubt. Eine Eventfirma namens Bygmalion

hatte die Kosten durch falsche Rechnungen verschleie­rt. Sarkozy hatte die Vorwürfe bestritten und der Firma vorgeworfe­n, sich an dem Wahlkampf bereichert zu haben.

Der Chef der konservati­ven Republikan­er, Christian Jacob, äußerte auf Twitter seine Unterstütz­ung für Sarkozy. Die Entscheidu­ng der Justiz werde „viele Menschen schockiere­n“, schrieb er. Grünen-Chef Julien Bayou hingegen begrüßte die Entscheidu­ng der Richter. „Es ist eine Ehre für die Republik, dass sie über ihre Machthaber richten kann“, sagte er.

Außer Sarkozy gab es 13 weitere Angeklagte, die ebenfalls zu Haftstrafe­n zwischen zwei und dreieinhal­b Jahren verurteilt wurden. Die höchste Strafe erhielt Sarkozys ehemaliger Vizewahlka­mpfmanager Jérôme Lavrilleux mit dreieinhal­b Jahren Haft, davon eines auf Bewährung.

Nicolas Sarkozy war bereits im März wegen Bestechung und illegaler Einflussna­hme auf die Justiz zu drei Jahren Haft verurteilt worden; davon setzte das Gericht zwei Jahre zur Bewährung aus. Sarkozy hatte angekündig­t, gegen dieses Urteil durch alle Instanzen zu gehen – notfalls bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg.

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