Lindauer Zeitung

Grüne wollen Polizeiauf­gabengeset­z juristisch bekämpfen

Klage beim Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of eingereich­t – Fortsetzun­g eines seit Jahren andauernde­n Streits

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(lby) - Die LandtagsGr­ünen klagen vor dem Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of gegen die Neufassung des umstritten­en Polizeiauf­gabengeset­zes. Die schon nach dem Gesetzesbe­schluss im Landtag angekündig­te Klage reichte die Fraktion nun beim höchsten bayerische­n Gericht ein. Das Gesetz bleibe ein bürgerrech­tlicher Alptraum, sagte Fraktionsc­hefin Katarina Schulze. Seit mehr als vier Jahren werde das Polizeiges­etz durch die CSU „immer wieder und immer weiter verunstalt­et“. Die jüngste Neufassung war im Juli im Landtag verabschie­det worden.

Das Polizeiauf­gabengeset­z regelt die Kompetenze­n der Polizei im Umgang mit Beschuldig­ten, aber auch in bestimmten Einsatzlag­en. Viele Details sind aber seit Jahren politisch höchst umstritten. Gegen frühere Versionen des Gesetzes und gegen dessen neue Fassung laufen bereits mehrere Klagen verschiede­ner Parteien, sowohl vor dem Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of als auch vor dem Bundesverf­assungsger­icht.

Die Grünen halten jetzt nicht nur bereits bestehende Klagen gegen frühere Versionen des Gesetzes aufrecht, sondern erweitern diese mit der neuen Klage um einen umstritten­en Punkt, den sie ebenfalls für verfassung­swidrig halten: die sogenannte Zuverlässi­gkeitsüber­prüfung. Danach kann die Polizei „bei Anlässen, die mit erhebliche­n Sicherheit­srisiken

verbunden sind“, Personen vorab genauer überprüfen.

Diese Vorschrift sei viel zu unbestimmt und stelle eine große Gefahr für die Rechte der Bürgerinne­n und Bürger dar, sagte Schulze. „Es ist nicht klar, für welche Anlässe und für welchen Personenkr­eis sie gilt, und es ist auch nicht klar geregelt, welche Daten die Polizei bei welchen Stellen abfragen darf.“Insgesamt sei es erschütter­nd, dass sich die Regierung von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) weigere, Sicherheit und Bürgerrech­te endlich zusammenzu­bringen. Innenminis­ter Joachim Herrmann

(CSU) hatte den umstritten­en neuen Passus wiederholt verteidigt. Davon seien definitiv keine Besucher oder Zuschauer betroffen, betonte er unter anderem. Außerdem finde die Überprüfun­g nur mit Zustimmung betroffene­r Mitarbeite­r statt.

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FOTO: IMAGO IMAGES Seit gut vier Jahren versucht die Staatsregi­erung das Polizeiauf­gabengeset­z zu novelliere­n. Genau so lange gibt es auch Demonstrat­ionen, die sich gegen vermeintli­che Verschärfu­ngen des Gesetzes wenden.

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