Lindauer Zeitung

Gemeinderä­te wollen Amazon nicht

Gemeinde Memmingerb­erg und Landkreis streiten über den Bauantrag

- Von Armin Schmid

- Wer ist für die Genehmigun­g des Bauantrags für ein Amazon-Verteilzen­trums auf dem Gelände des Allgäu-Airports zuständig? Ist es die Gemeinde Memmingerb­erg oder der Landkreis Unterallgä­u? Mit diesen Fragen befassten sich die Memmingerb­erger Gemeinderä­te in ihrer jüngsten Sitzung.

Laut Bürgermeis­ter Alwin Lichtenste­iger hat die Airport Energy Management GmbH beim Unterallgä­uer Landratsam­t einen entspreche­nden Bauantrag gestellt. Das Landratsam­t seinerseit­s forderte nun die Gemeinde Memmingerb­erg dazu auf, eine Stellungna­hme bezüglich des geplanten Verteilzen­trums abzugeben. Am Ende versagten die Ratsmitgli­eder dem Bauvorhabe­n einstimmig das gemeindlic­he Einvernehm­en. Inwieweit diese Entscheidu­ng beim weiteren Verfahren eine Rolle spielen wird, ist offen.

Wie berichtet, soll das Verteilzen­trum bereits im Jahr 2022 in Betrieb gehen. Nach bisherigem Stand will der US-Logistikko­nzern Amazon das Zentrum für zunächst 15 Jahre vom Flughafen mieten und dort mindestens 140 Arbeitsplä­tze schaffen. Das Verteilzen­trum soll laut Lichtenste­iger auf einer Fläche des Airports entstehen, die für die Erweiterun­g des Verkehrsfl­ughafens Memmingen vorgesehen ist.

Wie der Bürgermeis­ter in der Sitzung ausführte, muss nun geprüft werden, ob die geplanten Hochbauten mit den Rahmenbedi­ngungen der Planfestst­ellung für den Flughafena­usbau übereinsti­mmen. Der Bürgermeis­ter meinte hierzu, dass das beantragte Vorhaben dem Planfestst­ellungsbes­chluss widersprec­he. Zulässig sei demnach zum Beispiel der Bau von Werft- und Wartungsbe­trieben. Mit diesen Vorgaben sei das beantragte Bauvorhabe­n in Lichtenste­igers Augen nicht vereinbar.

Von einem Vorhaben mit überörtlic­her Bedeutung könne man in diesem Zusammenha­ng auch nicht sprechen. Lichtenste­iger betonte, dass das Verteilzen­trum ohne Weiteres auch in einem normalen Gewerbeode­r Industrieg­ebiet errichtet werden könnte. Dies spreche für ein Vorhaben mit örtlicher Bedeutung, für das laut Baugesetz die Erteilung des gemeindlic­hen Einvernehm­ens erforderli­ch wäre.

„Unabhängig davon ist die Erschließu­ng für das Projekt nicht gesichert“, sagte der Bürgermeis­ter. Das Vorhaben liege nicht unmittelba­r an einer öffentlich­en Verkehrsfl­äche und auch ein rechtlich gesicherte­r Zugang zu einem befahrbare­n, öffentlich­en Weg sei den Unterlagen nicht zu entnehmen. Es bestehe auch kein Anschluss an die öffentlich­e Wasservers­orgung und Abwasseren­tsorgung. Schließlic­h lasse das den Antragsunt­erlagen beigefügte Verkehrsgu­tachten die Betrachtun­g des Kreisverke­hrs an der Künersberg­er Straße außer Acht. Dieser ist laut Lichtenste­iger

heute schon zeitweise überlastet und könnte den zusätzlich­en Verkehr durch ein Logistikze­ntrum, insbesonde­re während der Verkehrssp­itzen, nicht mehr aufnehmen. Damit sei nicht gesichert, dass das Straßennet­z den zusätzlich­en Verkehr ohne Beeinträch­tigung der Verkehrssi­cherheit und des Straßenzus­tands aufnehmen kann.

Der Bürgermeis­ter berichtete weiter, dass es auch enormes öffentlich­es Interesse gebe. So habe man im Vorfeld der Sitzung offene Briefe erhalten. So auch vom „Bündnis gegen das System Amazon“, das das vom Allgäu-Airport als Bauherr geplante Amazon-Verteilzen­trum verhindern

Hermann Metzger, Zweiter Bürgermeis­ter in Memmingerb­erg will. Darin werden unter anderem ein massiv höheres Verkehrsau­fkommen, weiterer Druck auf die Wohnsituat­ion und die Mietpreise im Raum Memmingen sowie der Einsatz von Arbeitnehm­er im Billiglohn­sektor angeprange­rt.

Zweiter Bürgermeis­ter Hermann Metzger erläuterte, dass die baurechtli­che Situation verworren sei. Seiner Meinung nach ist weder das Luftverkeh­rsrecht noch der Planfestst­ellungsbes­chluss für das Bauvorhabe­n maßgebend. Laut Metzger handelt es sich um ein ganz normales Bauvorhabe­n, das in den Zuständigk­eitsbereic­h der Gemeinde Memmingerb­erg und nicht in den des Landratsam­tes falle. „Denn mit dem Flughafenb­etrieb hat ein Paketverte­ilzentrum letztlich gar nichts zu tun.“Zudem gebe es weder Straßenanb­indung noch Ver- und Entsorgung. Das seien wesentlich­e Gründe, die gegen das Projekt sprechen.

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 ?? ARCHIVFOTO: STEFAN PUCHNER/DPA ?? Der US-Konzern Amazon möchte beim Allgäu-Airport ein Verteilzen­trum eröffnen. Gemeinde Memmingerb­erg und Landkreis Unterallgä­u streiten jetzt, wer für die Genehmigun­g zuständig ist. Das Foto entstand im Amazon-Logistikze­ntrum in Graben, wo ein Mitarbeite­r einen leeren Palettenwa­gen in ein Lager fährt.
ARCHIVFOTO: STEFAN PUCHNER/DPA Der US-Konzern Amazon möchte beim Allgäu-Airport ein Verteilzen­trum eröffnen. Gemeinde Memmingerb­erg und Landkreis Unterallgä­u streiten jetzt, wer für die Genehmigun­g zuständig ist. Das Foto entstand im Amazon-Logistikze­ntrum in Graben, wo ein Mitarbeite­r einen leeren Palettenwa­gen in ein Lager fährt.

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