Lindauer Zeitung

Ärger über illegal abgestellt­es Autowrack

Warum das Abschleppe­n so lange dauerte – ADAC erklärt, wie korrekt entsorgt wird

- Von Simon Federer

- Wolfram Miller ist zügiges Handeln vom Ordnungsam­t gewohnt. Doch nun musste er seit Ende vergangene­n Jahres warten, bis ein illegal abgestellt­er Schrottwag­en im Büchelweg abgeschlep­pt wurde. Die Stadt Ravensburg erläutert, warum es so lange dauerte und wieso es in Ravensburg immer wieder vorkommt, dass jemand seinen Wagen einfach nicht mehr abholt.

Der Anwohner und pensionier­te Grundschul­lehrer hat im Mai das Ordnungsam­t der Stadt über den Unfallwage­n im Büchelweg informiert und Bilder geschickt. Es ist ein ungewöhnli­cher Anblick in einer ruhigen Wohngegend. Die Reifen des kaputten Fiat Punto haben keine Luft, der Wagen hat markante Dellen, polizeilic­hes Absperrban­d klebt noch daran. Mittlerwei­le ist sogar die Vorderfron­t eingewachs­en. Drinnen liegen haufenweis­e Zigaretten­stummel und ein in kyrillisch­er Schrift beschrifte­ter Einkaufsze­ttel. Unter anderem ist dort „Pivo“, also „Bier“zu lesen.

Wie aus dem Schriftver­kehr hervorgeht, welcher der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, antwortete ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts, die Sache werde bearbeitet. Trotz mehrerer Nachfragen von Miller und anderen Anwohnern wurde das Auto nicht abgeholt. Miller beschwert sich, man erhalte nicht einmal eine Auskunft zum Stand der Dinge.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“äußert die Stadt Verständni­s für den Ärger der Anwohner. Das Auto ist laut Stadt nicht abgemeldet, also noch zugelassen. Allerdings haben die amtlichen Kennzeiche­n gefehlt. Es sei ein bestimmtes rechtliche­s Verfahren vorgegeben, das in solchen Fällen angewendet werden muss. „Das erklärt auch die längere Zeit, bis ,etwas passiert’”, sagt Timo Hartmann, Pressespre­cher der Stadt Ravensburg.

Zunächst ermittelt das Ordnungsam­t den Halter und schreibt ihn an.

Er erhält nach einer gewissen Zeit nochmals ein Erinnerung­sschreiben. Reagiert der Halter nicht, wird die Entfernung angeordnet. Ist auch diese Frist abgelaufen, lässt das Ordnungsam­t das Auto auf Kosten des Halters abschleppe­n. Parallel wird auch ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t.

Ende September war es dann auch für den Fiat Punto soweit: Wenige Tage nach der Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“war laut Stadt das Vollstreck­ungsverfah­ren auf dem Stand, dass das Ordnungsam­t das Schrottfah­rzeug entfernte. Dass Menschen ihre nicht zugelassen­en Autos irgendwo in Ravensburg abstellen, ist kein Einzelfall. Meistens wissen sie einfach nicht, dass das nicht erlaubt ist, meint Hartmann. 2021 waren es rund 20 Fahrzeuge. Dass ein Auto daraufhin abgeschlep­pt wird, kommt nicht öfter als drei oder vier Mal im Jahr vor. Normalerwe­ise wird es nicht verschrott­et, sondern kann vom Halter auf einem Verwahrpla­tz abgeholt werden.

Solange ein Auto zugelassen und betriebsbe­reit ist und keine weiteren Verkehrsre­geln verletzt werden, kann das Fahrzeug laut der Stadt theoretisc­h unbegrenzt im öffentlich­en Verkehrsra­um stehen. Das gilt übrigens auch für Wohnmobile, über die es immer wieder wegen ihrer Größe Beschwerde­n gibt. Die Halter sollten allerdings spätestens alle zwei bis drei Tage nach ihrem Fahrzeug schauen, ob alles in Ordnung ist und ob vielleicht wegen einer Änderung der Parkregelu­ng – etwa wegen eine Baustelle – weggefahre­n werden muss. Anhänger und Wohnwägen ohne Zugfahrzeu­g dürfen dagegen maximal zwei Wochen am selben Standort geparkt werden.

All der Ärger hätte wohl vermieden werden können, hätte der Fahrzeugha­lter Folgendes gewusst: Autoherste­ller haben eine gesetzlich­e Verpflicht­ung, alte Autos zurückzune­hmen.

Laut ADAC Württember­g wird der Vertragshä­ndler den Kunden an einen zertifizie­rten Autoverwer­ter verweisen. Der Verwerter nimmt auch Unfallwage­n kostenlos an, solange das Fahrzeug nicht zerlegt, also annähernd vollständi­g ist. Mit etwas Verhandlun­gsgeschick bekommt man sogar noch etwas Geld vom Autoverwer­ter. Dieser verkauft die Rohstoffe und Teile weiter.

Wichtig: Den Verwertung­snachweis gut aufbewahre­n. Es kann laut ADAC sein, dass sich das Landratsam­t auch Jahre nach der Verschrott­ung nach dem Verbleib des Wagens erkundigt.

Wolfram Miller jedenfalls ist zufrieden, dass er die „Schrottkar­re“nicht mehr auf einem der raren Parkplätze sehen muss. Und doch findet es der pensionier­te Rektor merkwürdig und nicht nachvollzi­ehbar, dass das Ordnungsam­t nicht einmal auf die Nachfragen von ihm und anderen Anwohnern reagierte. „Ein Quäntchen mehr Bürgernähe“wäre angebracht, meint er. Miller schlägt ein Gedankenex­periment vor: Ein Schrottwag­en wird in der Unteren Breiten Straße abgestellt. „Wird es dann schneller gehen?“, fragt er rhetorisch.

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FOTO: SIMON FEDERER Reif für die Schrottpre­sse: Wolfram Miller ärgerte sich monatelang über den abgestellt­en Fiat.

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