Neue Corona-Regel lässt in Bayern viele Masken fallen
Veranstalter, Gastwirte und Bühnen begrüßen das neue Verfahren – Mehr Freiheiten für Gäste
(dpa) - Der Freistaat Bayern hat nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie ein Stück des Weges in die Normalität für die Mehrzahl der Menschen geebnet. Für vollständig Geimpfte und Genesene – also rund zwei Drittel der Menschen in Bayern – darf die Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen weitgehend entfallen. Voraussetzung ist, dass Veranstalter das wollen und sich an entsprechende Regeln halten. Wer sich einem PCR-Test unterzieht, wird wie ein Geimpfter behandelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Neuerungen:
Was hat die Staatsregierung genau beschlossen?
Im Prinzip haben Veranstalter, Gastwirte und Bühnen künftig die Wahl: Überall dort, wo wie bisher die sogenannte 3G-Regel herrscht – also etwa bei Sportveranstaltungen, in der Kultur, im Kino, bei Kongressen oder auch in der Gastronomie – besteht künftig die Option, die Neuregelung anzuwenden oder es bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen. Entscheidet man sich für die Neuregelung, besteht die Wahl zwischen der 2G-Regel und der 3G-plus-Regel. Im Gegenzug fallen Maskenpflicht, Abstandsregel und gegebenenfalls auch Alkoholverbot und Personenobergrenze. Heißt im Klartext: Vollständig Geimpfte und von Corona
Genesene (2G) haben bei öffentlichen Veranstaltungen weitgehend freie Bahn, diejenigen, die sich einem PCR-Test unterziehen und negativ getestet werden (3G plus) ebenfalls – vorausgesetzt, der Veranstalter unterwirft sich auch auf freiwilliger Basis den Regelungen.
Was müssen die Veranstalter beachten?
Dem Beschluss des Kabinetts zufolge stehen sie im Gegenzug für die ermöglichten Lockerungen in der Pflicht, die Voraussetzungen für den Zutritt zu überwachen und dies auch mit einer Identitätskontrolle abzusichern. Das heißt: Sie müssen sich einen Nachweis über Impfung oder Genesenenstatus oder, im Falle von 3G plus, auch einen PCR-Test zeigen lassen und über den Personalausweis überprüfen, ob auch alles seine Richtigkeit hat.
In der Gastronomie darf die Maske am Tisch bereits bisher fallen. Gibt es auch dort Neuerungen?
Ja. Gastwirte, die die Neuerung mitgehen, können etwa den Gang zur Toilette ohne Maske erlauben. Außerdem sind Musik und Tanz in Lokalen
möglich, die Tische dürfen enger zusammengerückt werden. Auch zehn Leute an einem Biertisch wären dann wieder möglich. Erkauft wird das Ganze durch möglicherweise längere Schlangen beim Einlass, weil die Kontrollen gegebenenfalls etwas ausführlicher sein müssen als beim bisherigen 3G-Verfahren. Die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bayern, Angela Inselkammer, begrüßte die Neuerung und bat schon jetzt alle Gäste, die Regeln auch wirklich ernst zu nehmen.
Und in der Kultur?
Die bayerischen Kulturschaffenden begrüßen die Neuregelung weitgehend – so gibt es jedenfalls Kunstminister Bernd Sibler (CSU) wider, der am Dienstag mit zahlreichen Intendanten und privaten Künstlern telefoniert hat. Er gehe davon aus, dass die Staatstheater mit großer Mehrheit die 3G-plus-Regel einführen werden. Auch könne dann im Umfeld der Aufführungen wieder ein Glas Wein oder Sekt getrunken werden.
Was machen Kinder ohne Impfung?
Sofern das 3G-plus-Konzept angewandt wird, dürfen kleine Kinder und Schüler, die ohnehin regelmäßig beim Unterrichtsbesuch getestet werden, ohne weitere Einschränkung Zutritt erhalten. Das hält der Kabinettsbeschluss ausdrücklich fest.