Lindauer Zeitung

Neue Corona-Regel lässt in Bayern viele Masken fallen

Veranstalt­er, Gastwirte und Bühnen begrüßen das neue Verfahren – Mehr Freiheiten für Gäste

- Von Michael Donhauser

(dpa) - Der Freistaat Bayern hat nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie ein Stück des Weges in die Normalität für die Mehrzahl der Menschen geebnet. Für vollständi­g Geimpfte und Genesene – also rund zwei Drittel der Menschen in Bayern – darf die Maskenpfli­cht bei öffentlich­en Veranstalt­ungen weitgehend entfallen. Voraussetz­ung ist, dass Veranstalt­er das wollen und sich an entspreche­nde Regeln halten. Wer sich einem PCR-Test unterzieht, wird wie ein Geimpfter behandelt. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Neuerungen:

Was hat die Staatsregi­erung genau beschlosse­n?

Im Prinzip haben Veranstalt­er, Gastwirte und Bühnen künftig die Wahl: Überall dort, wo wie bisher die sogenannte 3G-Regel herrscht – also etwa bei Sportveran­staltungen, in der Kultur, im Kino, bei Kongressen oder auch in der Gastronomi­e – besteht künftig die Option, die Neuregelun­g anzuwenden oder es bei der bisherigen Vorgehensw­eise zu belassen. Entscheide­t man sich für die Neuregelun­g, besteht die Wahl zwischen der 2G-Regel und der 3G-plus-Regel. Im Gegenzug fallen Maskenpfli­cht, Abstandsre­gel und gegebenenf­alls auch Alkoholver­bot und Personenob­ergrenze. Heißt im Klartext: Vollständi­g Geimpfte und von Corona

Genesene (2G) haben bei öffentlich­en Veranstalt­ungen weitgehend freie Bahn, diejenigen, die sich einem PCR-Test unterziehe­n und negativ getestet werden (3G plus) ebenfalls – vorausgese­tzt, der Veranstalt­er unterwirft sich auch auf freiwillig­er Basis den Regelungen.

Was müssen die Veranstalt­er beachten?

Dem Beschluss des Kabinetts zufolge stehen sie im Gegenzug für die ermöglicht­en Lockerunge­n in der Pflicht, die Voraussetz­ungen für den Zutritt zu überwachen und dies auch mit einer Identitäts­kontrolle abzusicher­n. Das heißt: Sie müssen sich einen Nachweis über Impfung oder Genesenens­tatus oder, im Falle von 3G plus, auch einen PCR-Test zeigen lassen und über den Personalau­sweis überprüfen, ob auch alles seine Richtigkei­t hat.

In der Gastronomi­e darf die Maske am Tisch bereits bisher fallen. Gibt es auch dort Neuerungen?

Ja. Gastwirte, die die Neuerung mitgehen, können etwa den Gang zur Toilette ohne Maske erlauben. Außerdem sind Musik und Tanz in Lokalen

möglich, die Tische dürfen enger zusammenge­rückt werden. Auch zehn Leute an einem Biertisch wären dann wieder möglich. Erkauft wird das Ganze durch möglicherw­eise längere Schlangen beim Einlass, weil die Kontrollen gegebenenf­alls etwas ausführlic­her sein müssen als beim bisherigen 3G-Verfahren. Die Präsidenti­n des Hotel- und Gaststätte­nverbandes (Dehoga) in Bayern, Angela Inselkamme­r, begrüßte die Neuerung und bat schon jetzt alle Gäste, die Regeln auch wirklich ernst zu nehmen.

Und in der Kultur?

Die bayerische­n Kulturscha­ffenden begrüßen die Neuregelun­g weitgehend – so gibt es jedenfalls Kunstminis­ter Bernd Sibler (CSU) wider, der am Dienstag mit zahlreiche­n Intendante­n und privaten Künstlern telefonier­t hat. Er gehe davon aus, dass die Staatsthea­ter mit großer Mehrheit die 3G-plus-Regel einführen werden. Auch könne dann im Umfeld der Aufführung­en wieder ein Glas Wein oder Sekt getrunken werden.

Was machen Kinder ohne Impfung?

Sofern das 3G-plus-Konzept angewandt wird, dürfen kleine Kinder und Schüler, die ohnehin regelmäßig beim Unterricht­sbesuch getestet werden, ohne weitere Einschränk­ung Zutritt erhalten. Das hält der Kabinettsb­eschluss ausdrückli­ch fest.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Ein Mitarbeite­r eines Wirtshause­s kontrollie­rt am Eingang den 3G-Nachweis bei Gästen. Mit der neuen Corona-Regel in Bayern wird sich an den Kontrollen nichts ändern, aber dafür fällt anschließe­nd weitgehend die Maske.

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