Lindauer Zeitung

Staat unterstütz­t Gang in Selbststän­digkeit

Zahl der Existenzgr­ündungen zuletzt gestiegen – So gelingt der Anfang finanziell

- Von Manfred Fischer

- Die Corona-Pandemie hat im vergangene­n Jahr auf die Gründersti­mmung gedrückt. Doch seit geraumer Zeit gehen wieder mehr Frauen und Männer den Schritt in die Selbststän­digkeit, wie Zahlen der statistisc­hen Landesämte­r zeigen. Besonders deutlich spiegelt sich das in Nebenerwer­bsgründung­en wider.

„Menschen, die sich in unsicheren Beschäftig­ungsverhäl­tnissen sehen, haben sich ein zweites berufliche­s Standbein aufgebaut. Dieser Trend zeigt sich sonst, wenn Konjunktur und Arbeitsmar­kt schlecht laufen“, sagt Claudia Schlebach, Gründungse­xpertin bei der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) für München und Oberbayern.

Gründungsb­eratung: Trägt das Geschäftsm­odell? Welche Rechtsform ist vorteilhaf­t? Was alles muss im Businesspl­an stehen? Das sind nur einige der Fragen, die sich am Anfang der Existenzgr­ündung stellen. Anlaufstel­len für eine Gründungsb­eratung sind Industrie- und Handelskam­mern, Handwerksk­ammern, Berufsverb­ände oder Sparkassen und Banken.

Und es gibt spezialisi­erte Unternehme­nsberater. Die Kosten für ein individuel­les Gründungsc­oaching, summieren sich oft auf mehrere Tausend Euro.

Eine Reihe von Bundesländ­ern zahlt einen Zuschuss, manche bieten eine kostenfrei­e Beratung. Wer aus der Arbeitslos­igkeit heraus gründet, kann über die Arbeitsage­ntur zu einem kostenfrei­en Gründungsc­oaching gelangen.

Finanzplan­ung: „Häufig werden die Umsätze zu optimistis­ch geplant“, berichtet Claudia Schlebach. Was die Kapitalaus­stattung angeht, rät die Gründungse­xpertin dazu, „mindestens die laufenden Kosten für die ersten drei Monate als Vorfinanzi­erungskost­enblock anzusetzen“. Hinzuzurec­hnen sind die Investitio­nskosten.

Förderdarl­ehen: Bund und Länder unterstütz­en Existenzgr­ündungen – zum Beispiel mit dem „ERP-Gründerkre­dit Startgeld“der staatliche­n KfWBank. Die KfW selbst gibt keine Mindestkre­dithöhe vor. Maximal möglich sind 125 000 Euro, bis zu 50 000 Euro können für Betriebsmi­ttel verwendet werden. Der Zinssatz beginnt bei 0,70 Prozent. Das erste Jahr ist tilgungsfr­ei.

Die Staatsbank setzt nicht zwingend Eigenkapit­al voraus. Sie übernimmt 80 Prozent des Kreditrisi­kos. Beantragt werden muss die Finanzspri­tze über die Hausbank. Einen Überblick darüber, welche Fördermögl­ichkeiten es jeweils in ihrer Region gibt, erhalten Gründerinn­en und Gründer etwa unter: www.gruenderpl­attform.de.

Hausbankkr­edit: Eine Alternativ­e kann ein Kredit bei der Hausbank mit der Absicherun­g durch eine Bürgschaft­sbank sein. In allen Bundesländ­ern existiert eine solche Spezialban­k. Dahinter stehen Kammern, Wirtschaft­sverbände, Sparkassen und Versicheru­ngen. Bürgschaft­sbanken sichern oft bis 80 Prozent vom Darlehen ab. Gründer haben bei der Hausbankkr­edit-Variante mehr Spielraum bei der Rückzahlun­g.

„Beide Varianten, Förderdarl­ehen und Kredit mit Bürgschaft, sollten Gründer abklopfen. Dann können sie entscheide­n, was im Einzelfall besser passt – ob Standardti­lgungsrate­n oder eine individuel­l zugeschnit­tene Tilgung“, empfiehlt Schlebach.

Beteiligun­g: Eine weitere Möglichkei­t sind Beteiligun­gen. Für kleine Vorhaben hat das Bundeswirt­schaftsmin­isterium den Mikromezza­ninfonds Deutschlan­d aufgelegt.

Der Fonds zielt besonders auf Unternehme­n, die ausbilden, die aus der Arbeitslos­igkeit gegründet oder von Menschen mit Migrations­hintergrun­d geführt werden. Vergeben wird das Kapital – meist bis zu 50 000 Euro – auf Landeseben­e über die Mittelstän­dischen Beteiligun­gsgesellsc­haften (MBG).

Gründungsz­uschuss: Damit fördert die Bundesarbe­itsagentur den Schritt in die Selbststän­digkeit. Es handelt sich um eine Ermessensl­eistung, die an einige Voraussetz­ungen geknüpft ist. Antragstel­ler müssen unter anderem Anspruch auf Arbeitslos­engeld I haben und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Zum Zeitpunkt der Existenzgr­ündung muss ein Restanspru­ch auf Arbeitslos­engeld für mindestens 150 Tage bestehen.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T Bund und Länder unterstütz­en über die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) Existenzgr­ündungen.

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