Coronagegner wirft Gericht Befangenheit vor
Weil er ein Corona-Bußgeld nicht bezahlen wollte, muss sich ein 54-Jähriger vor dem Amtsgericht veranworten
- Der Betroffene hat seine Einstellung auch im Sitzungssaal nicht geändert. Ohne Maske erschien der Mann im Kemptener Amtsgericht, legte diesmal jedoch ein anerkanntes Attest vor. Der 54Jährige soll im Juli trotz Auflage beim „Spaziergang gegen Corona-Ängste“auf dem Kemptener Hildegardplatz vorsätzlich keine Maske getragen haben. Für die mutmaßliche Ordnungswidrigkeit ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig. Ein Gerichtsverfahren ist hierbei nicht vorgesehen, außer, der Betroffene legt – wie in diesem Fall – Einspruch ein.
Der Westallgäuer behauptet, nicht nur eines, sondern gleich drei ärztliche Atteste zu besitzen, die ihn von der Maskenpflicht befreien. Zudem habe er sich ans hintere Ende der Kundgebung gestellt, an dem keine Maskenpflicht gelte.
Andere Angaben machte hierzu der Polizist, der ihn bei der Kundgebung kontrolliert hatte. Dem Beamten habe der Mann laut Zeugenaussage nicht glaubhaft vermittelt, dass er von der Maskenpflicht befreit sei. Im Gegenteil: Gegen den Beschuldigten lief bis vor Kurzem noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts falscher Atteste. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Dass es sich um ärztliche Bescheinigungen handelte, wird also gar nicht bezweifelt. Allerdings stand am Tag der
Kundgebung auf den Attesten „nichts von einer Maskenbefreiung“, sagte der Beamte. Es handelte sich demzufolge um Diagnosen, die Ärzte weit vor der Pandemie gestellt hatten.
Im Gerichtssaal konzentrierte sich der Beschuldigte weniger auf die Geschehnisse der Kundgebung; er lud seinen Frust über die CoronaMaßnahmen ab, die „Bürger kriminalisieren“würden. Er selbst fühle sich „wie ein Verbrecher“. In langen Reden trug der Betroffene seine Rechtsauffassung zum Fall vor. Die Vorsitzende Richterin stellte jedoch im Verfahren klar: „Das hier ist nicht das Bundesverfassungsgericht.“Das Gericht sei zudem kein Raum, um politische Meinungen kundzutun. „Heute geht es nur darum, ob Sie eine Maske aufhatten“– und ob der Beschuldigte die Befreiung glaubhaft gemacht hat.
Über dreieinhalb Stunden zog sich die Verhandlung– und fand selbst dann kein Ende. Denn der Beschuldigte stellte einen Antrag auf Befangenheit der Richterin. Diese sei ja schließlich „überzeugte Maskenträgerin“. Dadurch fühlte sich die Juristin gezwungen, das Verfahren für diesen Tag auszusetzen. „Sie halten mich für befangen, dann darf ich auch nicht mehr mit Ihnen sprechen“, sagte sie. Ein anderer Richter muss nun prüfen, ob tatsächlich eine Befangenheit vorliegt. Der neue Termin für das Verfahren steht noch aus.