„Kein Standardmodell für jeden“
- Carmen Bandt (Foto: privat), geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kidron Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart, erklärt im Gespräch mit Florian Junker, worauf es beim Einsatz von Nießbrauchkonstruktionen für Wertpapiere ankommt und welche Fehler vermieden werden sollten.
Wann sollte man sein Vermögen nicht verschenken, auch nicht mit Nießbrauchvorbehalt?
Wenn man sich noch nicht über die Vermögensnachfolge im Klaren ist, sind Nießbrauchkonstruktionen eher keine sinnvolle Option. Davon abraten würde ich auch, wenn absehbar ist, dass es für einen angenehmen Ruhestand nötig sein kann, auf das zu verschenkende Vermögen zurückzugreifen.
Für wen sind Nießbrauchdepots dagegen interessant? Nießbrauchmodelle sind in erster Linie etwas für Vermögende, bei denen die vererbbaren Werte über den Freibeträgen liegen und die Altersvorsorge kein Problem darstellt. Aber ein Aktiennießbrauchdepot kann auch eine interessante Option sein, wenn zum Beispiel eine
Nichte oder ein enger Freund bedacht werden sollen, um die hier geltenden geringen Freibeträge zu erweitern. Die liegen sonst bei lediglich 20 000 Euro.
Welchen Fehler sollten Interessierte vermeiden, die so etwas einrichten wollen?
So verbreitet der Nießbrauch bei Immobilien ist, der Nießbrauch bei Aktien und Co. ist kein Standardmodell. Nicht jeder hat die nötige Erfahrung, um so etwas sauber umzusetzen. Es macht Sinn, hier von Anfang an Experten mit Erfahrung ins Boot zu holen. Dann kann ein Nießbrauchdepot aber insbesondere in noch relativ jungen Jahren sehr gut dabei helfen, Vermögen weit über die üblichen Freibetragsgrenzen steuergünstig zu übertragen.
Braucht es denn unbedingt einen Schenkungsvertrag?
In einem Schenkungsvertrag kann genau geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen das Vermögen zum Beispiel verwaltet werden soll. Außerdem können hier Rückfallklauseln dafür sorgen, dass der Schenkende im Notfall, etwa bei finanziellen Engpässen durch Krankheit oder Unfall, seine Freigiebigkeit nicht bitter bereut.