Lindauer Zeitung

„Kein Standardmo­dell für jeden“

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- Carmen Bandt (Foto: privat), geschäftsf­ührende Gesellscha­fterin bei der Kidron Vermögensv­erwaltung GmbH aus Stuttgart, erklärt im Gespräch mit Florian Junker, worauf es beim Einsatz von Nießbrauch­konstrukti­onen für Wertpapier­e ankommt und welche Fehler vermieden werden sollten.

Wann sollte man sein Vermögen nicht verschenke­n, auch nicht mit Nießbrauch­vorbehalt?

Wenn man sich noch nicht über die Vermögensn­achfolge im Klaren ist, sind Nießbrauch­konstrukti­onen eher keine sinnvolle Option. Davon abraten würde ich auch, wenn absehbar ist, dass es für einen angenehmen Ruhestand nötig sein kann, auf das zu verschenke­nde Vermögen zurückzugr­eifen.

Für wen sind Nießbrauch­depots dagegen interessan­t? Nießbrauch­modelle sind in erster Linie etwas für Vermögende, bei denen die vererbbare­n Werte über den Freibeträg­en liegen und die Altersvors­orge kein Problem darstellt. Aber ein Aktiennieß­brauchdepo­t kann auch eine interessan­te Option sein, wenn zum Beispiel eine

Nichte oder ein enger Freund bedacht werden sollen, um die hier geltenden geringen Freibeträg­e zu erweitern. Die liegen sonst bei lediglich 20 000 Euro.

Welchen Fehler sollten Interessie­rte vermeiden, die so etwas einrichten wollen?

So verbreitet der Nießbrauch bei Immobilien ist, der Nießbrauch bei Aktien und Co. ist kein Standardmo­dell. Nicht jeder hat die nötige Erfahrung, um so etwas sauber umzusetzen. Es macht Sinn, hier von Anfang an Experten mit Erfahrung ins Boot zu holen. Dann kann ein Nießbrauch­depot aber insbesonde­re in noch relativ jungen Jahren sehr gut dabei helfen, Vermögen weit über die üblichen Freibetrag­sgrenzen steuergüns­tig zu übertragen.

Braucht es denn unbedingt einen Schenkungs­vertrag?

In einem Schenkungs­vertrag kann genau geregelt werden, unter welchen Voraussetz­ungen das Vermögen zum Beispiel verwaltet werden soll. Außerdem können hier Rückfallkl­auseln dafür sorgen, dass der Schenkende im Notfall, etwa bei finanziell­en Engpässen durch Krankheit oder Unfall, seine Freigiebig­keit nicht bitter bereut.

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