Landesamt stellt Lebensmitteln gutes Zeugnis aus
Beanstandet wird zweifelhafte Werbung für sogenannte Kinderlebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel
(dpa) - Lebensmittel in Bayern sind sicher – das ist die zentrale Aussage im neuen Jahresbericht des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Es gibt aber auch Beanstandungen und Kritik – etwa an zweifelhafter Werbung für sogenannte Kinderlebensmittel.
Laut LGL mussten im Jahr 2020 nur 0,2 Prozent der untersuchten Produkte wegen Gesundheitsrisiken beanstandet werden, 2019 waren es 0,4 Prozent. Das geht aus einem neuen Doppel-Jahresbericht hervor, den LGL-Präsident Walter Jonas am Donnerstag im Landtagsumweltausschuss vorstellte.
Jenseits möglicher Gesundheitsgefahren beanstandete das LGL aber eine Vielzahl von Produkten etwa wegen Kennzeichnungsmängeln oder wegen Mängeln in Zusammensetzung und Beschaffenheit – insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 6,2 Prozent (2019) und 5,8 Prozent (2020). Dabei ging die Zahl der untersuchten Proben im ersten Corona-Jahr 2020 pandemiebedingt von knapp 77 000 auf knapp 61 000 zurück. Einige konkrete Untersuchungsergebnisse und -themen im Überblick:
Kinderlebensmittel
Konkret untersuchte das LGL, ob sogenannte Kinderlebensmittel, wie etwa Fruchtsäfte, Müslis, spezielle Milchprodukte oder Backwaren, für Kinder tatsächlich besonders geeignet sind – mit einer klaren Antwort: Nein.
Die untersuchten Kinderlebensmittel wiesen in der Regel vergleichbare Zucker-, Fett- und Kochsalzgehalte auf wie die entsprechenden „normalen“Produkte. „Viele Eltern kaufen als Lebensmittel für Kinder beworbene Produkte in der Annahme, dass diese Produkte besonders geeignet und gesund für ihre Kinder seien. Aus den untersuchten Nährstoffgehalten lässt sich allerdings kein besonderer Mehrwert
von Kinderlebensmitteln ableiten“, sagte Jonas.
Nahrungsergänzungsmittel
Die Zahl dieser Mittel hat sich in Bayern in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Zuletzt lag die Beanstandungsquote aber relativ hoch, im Jahr 2019 bei 16 Prozent und im Jahr 2020 bei 22 Prozent.
Hier betraf der überwiegende Teil der Beanstandungen Kennzeichnungsmängel in Form unzulässiger Werbung – etwa „Schützt vor Viren“neben der Abbildung eines Coronavirus.
Internethandel
2019 und 2020 untersuchte das LGL jeweils mehr als 200 Proben von Produkten, die über das Internet bezogen wurden, darunter Lebensmittel und Bedarfsgegenstände.
Hier gab es hohe Beanstandungsquoten (2019: 39 Prozent, 2020: 46 Prozent) vor allem wegen fehlender oder unzureichender Kennzeichnungen von Produkten.
Konkretes Beispiel: 2019 wurde bei Anti-Stress-Bällen (Squeezys) ein Drittel der Proben wegen fehlender Kennzeichnung beanstandet.
PFOA
Im Landkreis Altötting sind viele Menschen überdurchschnittlich mit der Chemikalie PFOA belastet – konkrete Hinweise auf eine häufigere Unwirksamkeit von CoronaImpfungen gibt es bislang aber nicht. Man könne bisher nicht feststellen, dass in der Region vermehrt Impfdurchbrüche stattgefunden hätten, sagte Jonas.
Er reagierte damit auf Medienberichte über Sorgen der dortigen Bewohner. Jonas kündigte aber umfassendere Untersuchungen zu dem Thema an. Konkret sollen dort Antikörperbestimmungen angeboten werden.
PFOA war bei Chemiefirmen unweit von Altötting eine lange Zeit legal im Einsatz, und deshalb auch das Trinkwasser in der Region damit verunreinigt.