Lindauer Zeitung

Mehrjährig­e Haftstrafe­n nach Mordprozes­s

Verhandlun­g um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen konnte aber nicht klären, wie die Frau starb

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(dpa) - Im Mordprozes­s um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen hat das Landgerich­t Verden die drei Angeklagte­n am Donnerstag zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Demnach haben sich die beiden Männer und die Frau unter anderem der gefährlich­en Körperverl­etzung durch Unterlasse­n schuldig gemacht.

Die mit Abstand längste Haftstrafe erhielt ein 41-jähriger Angeklagte­r. Er muss acht Jahre ins Gefängnis – wegen schwerer Zwangspros­titution, Vergewalti­gung, versuchter Vergewalti­gung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlich­er Körperverl­etzung durch Unterlasse­n.

Ein Tötungsdel­ikt konnte die Kammer dem Trio nicht nachweisen. „Es spricht viel dafür, dass wir als Kammer einen der Angeklagte­n verurteile­n müssten wegen eines vorsätzlic­hen Tötungsdel­iktes, sei es Totschlag oder Mord“, sagte der Vorsitzend­e Richter. „Aber wir wissen nicht, wer es gewesen ist.“Die Staatsanwa­ltschaft hatte den drei Deutschen in der Anklage Mord vorgeworfe­n.

Der Richter nannte das Verhalten der Angeklagte­n skrupellos. So habe der 41-Jährige die junge Frau „gekauft“und versucht, sie als Prostituie­rte zu vermarkten. Obwohl für alle ersichtlic­h war, dass die 19-Jährige aufgrund ihrer psychische­n Erkrankung unfähig war, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen, boten sie sie Freiern an.

Dem Richter zufolge steht fest, dass die 19-Jährige im April 2020 in der Garage auf dem Grundstück des 41-jährigen Angeklagte­n starb. Wie die an einer paranoiden Schizophre­nie erkrankte Frau ums Leben kam, konnte der Prozess nicht klären. Dem Gericht zufolge ist am wahrschein­lichsten, dass die junge Frau in der Garage erwürgt oder erstickt wurde. Möglich sei aber auch, dass sie durch eine Gabe von zu viel Salz ums Leben kam, so der Vorsitzend­e Richter. Sicher ist: Ihr unbekleide­ter Leichnam wurde, auf einer Betonplatt­e festgebund­en, im niedersäch­sischen Kreis Nienburg über ein Brückengel­änder in die Weser geworfen. Rund drei Wochen nach der Tat fand ein Binnenschi­ffer die Leiche. Da der Körper lange im Wasser lag und bestimmte Standards bei der Obduktion nicht eingehalte­n wurden, konnte die Todesursac­he nicht eindeutig bestimmt werden.

Der Vorsitzend­e Richter führte aus, dass es sich um einen komplizier­ten Indizienpr­ozess gehandelt habe. Die Kammer ist demnach überzeugt, dass alle drei Angeklagte­n wissen, wie die 19-Jährige starb. Doch vor Gericht äußerten sich die zwei Männer und die Frau nicht dazu. Die Staatsanwa­ltschaft hatte für die drei Angeklagte­n lebenslang­e Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlasse­n und wegen Menschenha­ndels gefordert. Die Nebenklage schloss sich dem an.

Der 54-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wegen Beihilfe zur Zwangspros­titution, Beihilfe zu verschiede­nen Sexualdeli­kten und gefährlich­er Körperverl­etzung durch Unterlasse­n.

Die 40-jährige Angeklagte muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sah Beihilfe zur Zwangspros­titution, Beihilfe zu Sexualdeli­kten und gefährlich­e Körperverl­etzung durch Unterlasse­n als bewiesen an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Die Prozessbet­eiligten können gegen die Urteile Revision einlegen. Der Anwalt eines Bruders der Getöteten, der als Nebenkläge­r auftrat, kündigte dies bereits an.

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