Lindauer Zeitung

Anklage fordert lebenslang­e Haft im Fall Solingen

Mutter soll heimtückis­ch ihre fünf Kinder ermordet haben – Urteil wird für Donnerstag erwartet

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(AFP) - Im Prozess gegen die Mutter von fünf getöteten Kindern aus Solingen hat die Staatsanwa­ltschaft eine lebenslang­e Haftstrafe gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Landgerich­t Wuppertal beantragte­n die Anklagever­treter am Dienstag eine Verurteilu­ng wegen Mordes aus Heimtücke und die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlas­sung weitestgeh­end ausschließ­en würde. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Der Haftbefehl gegen die Angeklagte Christiane K. soll auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft aufrechter­halten werden. Die Verteidige­r beantragte­n indes einen Freispruch. Sollte die Kammer diesem Antrag nicht nachkommen, empfahl die Verteidigu­ng alternativ eine Verurteilu­ng wegen Totschlags in fünf Fällen und eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von acht Jahren. Zudem empfahlen die Verteidige­r die Einweisung der 28-Jährigen in eine geschlosse­ne Psychiatri­e.

Die Behauptung der Angeklagte­n, ein dritter Unbekannte­r – womöglich sogar ein von ihrem getrennt lebenden Ehemann angeheuert­er Auftragsmö­rder – habe die drei Töchter und zwei Söhne zwischen eineinhalb und achteinhal­b Jahren getötet, hielt die Staatsanwa­ltschaft für „völlig aus der Luft gegriffen“. Es gebe starke Indizien

dafür, dass die Geschichte frei erfunden sei und sich die Angeklagte zur Tatzeit allein in der Wohnung aufgehalte­n habe. „Es kann nur die Angeklagte als Täterin in Betracht kommen“, sagte Staatsanwa­lt Heribert Kaune-Gebhardt.

K. habe in einer „Art Fassadenwe­lt, die sie sich selbst aufgebaut hatte“, gelebt. Die Kinder hätten lediglich die Funktion erfüllt, diese Fluchtwelt darzustell­en. „Die Tat stellt meines Erachtens die Beendigung dessen dar, was diese Fassadenwe­lt ausmachte“, sagte Kaune-Gebhardt. Enttäuschu­ng, etwa über ihre Partner, sei dabei ein wesentlich­es Motiv gewesen. Zugleich sei K. „auffallend emotionslo­s“gewesen und habe „gewisse narzisstis­che Züge“aufgewiese­n. Eine überdauern­de Persönlich­keitsstöru­ng oder eine andere Erkrankung seien hingegen nicht festgestel­lt worden. Zum Zeitpunkt der Tat war die Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft daher voll schuldfähi­g.

In allen fünf Fällen habe sie heimtückis­chen Mord begangen, befand die Staatsanwa­ltschaft. Die Nebenklage, die den überlebend­en Sohn Marcel K. sowie Pascal K., den Exmann der Angeklagte­n vertritt, schloss sich dem an. Die 28-jährige Angeklagte zeigte bei der Verlesung der Plädoyers keinerlei Regung.

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