Anklage fordert lebenslange Haft im Fall Solingen
Mutter soll heimtückisch ihre fünf Kinder ermordet haben – Urteil wird für Donnerstag erwartet
(AFP) - Im Prozess gegen die Mutter von fünf getöteten Kindern aus Solingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Wuppertal beantragten die Anklagevertreter am Dienstag eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließen würde. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.
Der Haftbefehl gegen die Angeklagte Christiane K. soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden. Die Verteidiger beantragten indes einen Freispruch. Sollte die Kammer diesem Antrag nicht nachkommen, empfahl die Verteidigung alternativ eine Verurteilung wegen Totschlags in fünf Fällen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Zudem empfahlen die Verteidiger die Einweisung der 28-Jährigen in eine geschlossene Psychiatrie.
Die Behauptung der Angeklagten, ein dritter Unbekannter – womöglich sogar ein von ihrem getrennt lebenden Ehemann angeheuerter Auftragsmörder – habe die drei Töchter und zwei Söhne zwischen eineinhalb und achteinhalb Jahren getötet, hielt die Staatsanwaltschaft für „völlig aus der Luft gegriffen“. Es gebe starke Indizien
dafür, dass die Geschichte frei erfunden sei und sich die Angeklagte zur Tatzeit allein in der Wohnung aufgehalten habe. „Es kann nur die Angeklagte als Täterin in Betracht kommen“, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt.
K. habe in einer „Art Fassadenwelt, die sie sich selbst aufgebaut hatte“, gelebt. Die Kinder hätten lediglich die Funktion erfüllt, diese Fluchtwelt darzustellen. „Die Tat stellt meines Erachtens die Beendigung dessen dar, was diese Fassadenwelt ausmachte“, sagte Kaune-Gebhardt. Enttäuschung, etwa über ihre Partner, sei dabei ein wesentliches Motiv gewesen. Zugleich sei K. „auffallend emotionslos“gewesen und habe „gewisse narzisstische Züge“aufgewiesen. Eine überdauernde Persönlichkeitsstörung oder eine andere Erkrankung seien hingegen nicht festgestellt worden. Zum Zeitpunkt der Tat war die Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft daher voll schuldfähig.
In allen fünf Fällen habe sie heimtückischen Mord begangen, befand die Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage, die den überlebenden Sohn Marcel K. sowie Pascal K., den Exmann der Angeklagten vertritt, schloss sich dem an. Die 28-jährige Angeklagte zeigte bei der Verlesung der Plädoyers keinerlei Regung.