Unterlassene Hilfeleistung? Bergsteiger vor Gericht
Mann soll Verletzte im Hochgebirge zurückgelassen haben. Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
- Weil er drei schwer verletzte Bergsteiger aus dem Allgäu bei eisigen Temperaturen ihrem Schicksal überlassen haben soll, stand ein 46-Jähriger in Sonthofen vor Gericht. Die Anklage lautete auf unterlassene Hilfeleistung. Nach einer rund zweistündigen Verhandlung wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 8000 Euro an die Bergwacht eingestellt.
Drei Bergsteiger aus dem Allgäu waren im April 2019 am 5000 Meter hohen Kasbek an der Grenze zwischen Georgien und Russland beim Abstieg vom Gipfel abgestürzt. Sie rutschten etwa 200 Meter über eine steile Eisflanke ab und blieben bewusstlos und schwer verletzt auf einer Schneewechte liegen. Ein Bergsteiger brach sich zwei Halswirbel. Seine Begleiter erlitten ein SchädelHirn-Trauma und Knieverletzungen. Bei 20 Grad minus schwebten die Alpinisten in Lebensgefahr.
Kurz nach dem Absturz traf der jetzt angeklagte 46-Jährige mit zwei
Begleitern auf die Gruppe. Die Seilschaft war ebenfalls auf dem Abstieg vom Gipfel. Was dann geschah, ließ sich in der Verhandlung am Amtsgericht nicht zweifelsfrei klären. Der Angeklagte sagte aus, von den Verletzungen der Bergsteiger nichts bemerkt und ihnen lediglich den Weg zu ihren Ski gewiesen zu haben. Einer der verunglückten Alpinisten widersprach im Zeugenstand. „Wir haben gerufen: Wir sind abgestürzt, Ihr müsst uns helfen, wir brauchen unsere Ski – sonst kommen wir nicht mehr runter.“Doch der Angeklagte und seine Kameraden hätten einfach ihren Abstieg fortgesetzt. Die abgestürzten Bergsteiger kämpften sich schwer verletzt zu einer Hütte, die sie nach sieben Stunden erreichten.
Das Verfahren wurde eingestellt, auch weil der Vorfall sich wohl in Russland und nicht in Georgien ereignet hatte. Im Vorfeld war nur geprüft worden, ob unterlassene Hilfe nach georgischem Recht strafbar ist. So einigten sich alle Beteiligten, über zwei Jahre nach dem Unglück einen Schlussstrich zu ziehen.