Für Ungeimpfte wird das Leben schwerer
Weil Lindau Corona-Hotspot ist, gelten seit dem Wochenende neue Maßnahmen
- Im Restaurant, im Theater, bei der Arbeit – die Einschränkungen, die sich mit den neuen Regeln im Corona-Hotspot Lindau ab dieser Woche ergeben, treffen vor allem die Ungeimpften. In der Gastronomie, im Hotel, beim Frisör oder im Nagelstudio müssen sie einen PCR-Test mitbringen. In anderen Bereichen sind sie ganz ausgeschlossen. Außerdem müssen Schülerinnen und Schüler wieder Masken tragen. Was die neuen Regelungen für Lindau bedeuten.
Mal eben spontan essen gehen ist seit dem Wochenende für Ungeimpfte nicht mehr so einfach. Wer ins Restaurant oder Café möchte, muss ab sofort einen PCR-Test vorweisen. Die sind aber teuer, nicht überall erhältlich und bis das Ergebnis da ist, dauert es.
Wolfgang Marte vom Gasthof Adler in Nonnenhorn glaubt, dass deshalb weniger Menschen ins Gasthaus kommen werden. „Manche lassen sich jetzt vielleicht noch impfen“, sagt der stellvertretende Kreisvorsitzende der Dehoga-Kreisstelle in Lindau. Aber viele andere würden dann lieber auf den Besuch verzichten. Schließlich seien sie jetzt schon lange genug daheim geblieben. „Das Problem ist: Die Gäste kommen zu uns“, sagt Marte.
Im Gasthof Adler mit seinen 42 Betten müssen die Mitarbeitenden jetzt Gäste anschreiben und auf die neuen Regeln aufmerksam machen. Das bedeutet erneut Aufwand. Aber Marte sei es lieber, viel Aufwand zu haben und dann auf der sicheren Seite zu sein. Trotzdem: „Wir müssen in den sauren Apfel beißen und die Stornos kostenlos machen.“
Dass die neuen Regeln einen totalen Einbruch für die Gastronomie im Landkreis Lindau bedeutet, glaubt Marte nicht. „Der November ist sowieso ein Trödelmonat“, sagt er. Aber für die Vorweihnachtszeit könnten die Ausmaße größer sein. Dann, wenn wieder mehr Menschen essen gehen und Firmen ihre Weihnachtsfeiern ausrichten. Sind nicht alle Mitarbeitenden geimpft, könnte das zum Problem werden.
Denn von den neuen Maßnahmen ist auch die Arbeitswelt betroffen. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden müssen Inhaber und Beschäftigte, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zueinander oder mit Kunden in Innenräumen haben, geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen sind Betriebe im Handel und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
„Wenn der Arbeitgeber zur Weihnachtsfeier einlädt, wird dieser auch den PCR-Test zahlen“, sagt Regionalgeschäftsführer der IHK Schwaben in Lindau, Markus Anselment. „Insgesamt sollte aber alles dafür getan werden, dass wir eine möglichst hohe Impfquote haben.“
Mit den neuen Regeln erfährt der Arbeitgeber eines Zehn-Mann-Betriebs auch, ob die Mitarbeitenden geimpft sind oder nicht. Bislang dürfen Arbeitgeber aus Branchen, die die IHK vertritt, Angestellte nicht nach ihrem Impfstatus fragen.
Die meisten Betriebe seien aber kleiner, sagt Anselment. „Für die Arbeitgeber ist das eine unsichere Situation, weil sie die Gefahr nicht einschätzen können.“Seiner Ansicht nach wäre es gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Impfstaus anfragen dürfte. Dafür sprach sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der ARD-Sendung „Anne Will“am Sonntagabend aus.
Härter als bei der Arbeit trifft es Ungeimpfte in ihrer Freizeit. In Innenräumen gilt bei Veranstaltungen, Kultur und Sport aller Art seit dem Wochenende 2G. Sprich: Zugelassen sind nur Geimpfte oder Genesene mit Nachweis. Für Kinder unter zwölf zählt das nicht.
Für ein Kabarett am Samstagabend im Club Vaudeville haben am Montag schon mehr als acht Gäste wegen der neu eingeführten 2G-Regel angerufen, um ihre Karten zurückzugeben. Marc Jehnes vom Club Vaudeville glaubt, das liegt an der Art der Veranstaltung. Leute, die zu Konzerten und Partys gehen seien schon weiter, weil sie öfters unterwegs sind. Bei Theater und Kabarett sei das noch anders. „Manche Veranstaltungen werden sicher darunter leiden“, glaubt er.
Im Club Vaudeville gilt seit Oktober die 3G-plus-Regel. Gäste mussten also genesen oder geimpft sein oder einen PCR-Test dabei haben. Bei 18 großen Veranstaltungen hatten gerade einmal vier oder fünf eine PCR-Test vorgelegt – der Rest war genesen oder geimpft.
Auch im Lindauer Theater galt schon seit Anfang des Monats die 3G-plus-Regel. Da die meisten aber genesen oder geimpft waren, „wird die 2-G-Regelung sich nach unserer Einschätzung nicht wesentlich auf die Anzahl der Besucherinnen und Besucher auswirken“, schreibt das Kulturamt auf Nachfrage. Für die Vorstellung am Dienstagabend werde nochmal eine Mail an alle Besucher mit dem Hinweis auf 2G verschickt. Von denjenigen, die nach der neuen Regel nicht ins Theater gehen können, werden die Karten zurückgenommen.
Im Hinblick auf geschlossene Räume sind seit Sonntag laut Landratsamt Lindau folgende Bereiche nur noch für Genesene und Geimpfte zugänglich: Öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios. Außerdem Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Betroffen sind auch Tagungen,
Auch in die Lindauer Therme dürfen seit Montag nur noch Genesene und Geimpfte planschen und saunieren. „Wir vermuten schon, dass deshalb weniger kommen werden“, sagt Thermenleiterin Magdalena Teich. Sie glaubt, dass zwischen zehn und 15 Prozent der Gäste deshalb wegfallen könnten. Der einen Leid ist der anderen Freud: Denn in der Therme öffnen wegen der neuen Regeln die Dampfbäder wieder und in der Sauna darf wieder gewedelt werden.
Unter dem Aspekt, dass Lindau Corona-Hotspot ist, fragen sich auch viele, ob die Lindauer Hafenweihnacht, wie zuletzt angekündigt ohne Beschränkungen, stattfinden kann. Am Montag konnte die Stadt Lindau dazu noch keine Aussage machen. „Wir prüfen das“, sagt Pressesprecher Jürgen Widmer auf Anfrage der LZ. Theoretisch dürfe die Hafenweihnacht stattfinden. Jetzt gehe es darum, unter welchen Voraussetzungen das passieren kann. Klar sei aber: Die Hafenweihnacht gehöre an den Hafen, sagte Widmer auf die Frage, ob es nicht auch eine Idee wäre, den Weihnachtsmarkt beispielsweise auf dem Gartenschaugelände auf der Hinteren Insel stattfinden zu lassen. Darauf hatte eine LZ-Leserin hingewiesen.
Im Einzelhandel und im Stadtbus müssen außerdem wieder FFP2Masken getragen werden. Auch Schülerinnen und Schüler müssen seit Montag im Schulhaus und im Unterricht eine Masken tragen – auch am Sitzplatz und trotz eineinhalb Meter Abstand.
Kongresse, Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, zoologische und botanische Gärten und Freizeiteinrichtungen, einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, sowie Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken und Wettannahmestellen.
Auch der touristische Bahn- und Reisebusverkehr, Messen, Volksfeste, Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen zählen dazu.