Bayern ruft Corona-Katastrophenfall aus
Baden-Württembergs Gemeinden fordern strengere Beschränkungen für Ungeimpfte
(AFP/dpa) - Angesichts der weiter steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen mehren sich Forderungen nach einer umfassenden Anwendung der 2GRegel – also weiteren Einschränkungen für ungeimpfte Menschen.
So sagte Gerald Haug, Präsident der Wissenschaftsakademie Leopoldina, die 2G-Regel solle „eine größere Geltungsreichweite“erhalten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte bundesweit einheitliche Vorgaben. „Wir haben jetzt bald wieder 16 unterschiedliche Regelungen, das führt nicht per se zu mehr Akzeptanz“, sagte Spahn. Die Einführung von 2G- oder 3G-Regeln ist bislang Sache der Länder.
Bayern rief am Mittwoch zum dritten Mal seit Pandemiebeginn den landesweiten Katastrophenfall aus. Dies erleichtert die Zusammenarbeit der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. In mehr als der Hälfte der 96 bayerischen Kreise und größeren Städte waren weniger als zehn Prozent der Intensivbetten frei. Im Freistaat dürfen Ungeimpfte bereits an vielen Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen, in anderen Bereichen
des öffentlichen Lebens müssen sie einen PCR-Test vorlegen.
Auch im benachbarten BadenWürttemberg spitzt sich die Lage weiter zu. Angesichts dessen forderten die baden-württembergischen Gemeinden strenge Einschränkungen für Ungeimpfte und eine Impfpflicht für bestimmte Berufe. Der 2G-Status müsse Voraussetzung sein, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, sagte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger am Mittwoch in Stuttgart. „Wir brauchen ein hartes 2G-Regime.“Um weitere Eingriffe in die Grundrechte zu vermeiden, müssten diejenigen, die sich nicht selbst durch eine Impfung schützen wollten, eingeschränkte Freiheiten akzeptieren.
Derzeit gilt im Südwesten für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens die 3G-plus-Regel. Ungeimpfte müssen dort einen PCRTest vorlegen. Doch die Landesregierung rechnet damit, dass gegen Ende der Woche die Alarmstufe ausgelöst wird. Dann sieht die CoronaVerordnung landesweit die 2G-Regel vor – etwa in Restaurants, Museen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.