Lindauer Zeitung

Ein spezielles Buß- und Bettagspro­blem

Im Freistaat ist schulfrei – Berufstäti­ge Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder regeln

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(dpa) - Eltern arbeiten, Schülerinn­en und Schüler haben jedoch frei: Am Buß- und Bettag sind vor allem berufstäti­ge Väter und Mütter von Grundschul­kindern vor die Frage gestellt, wie die Kinder betreut werden können. Denn seit 1995 ist der für evangelisc­he Christen wichtige Tag kein gesetzlich­er Feiertag mehr. Unterricht an den bayerische­n Schulen gibt es an diesem Mittwoch aber trotzdem nicht. Dass sich hier etwas ändern könnte, zeichnet sich aber nicht ab. Man habe keinen Spielraum, die gesetzlich­e Regelung sei klar, heißt es aus dem Kultusmini­sterium.

In Corona-Zeiten dürfte sich das Betreuungs­problem für viele Familien noch verschärfe­n. In den Jahren zuvor hatten sich viele Arbeitgebe­r kulant gezeigt, die Mitarbeite­r durften ihre Kinder mit ins Büro nehmen oder es gab Aktionen der Firmen für den Nachwuchs ihrer Beschäftig­ten. Auch Kirchengem­einden machten Angebote, wie etwa Kinderbibe­ltage für Grundschül­erinnen und -schüler. Diese Alternativ­en fallen wegen der Infektions­gefahr in diesem Jahr weg.

Hintergrun­d für den unterricht­sfreien Buß- und Bettag ist eine gesetzlich­e Regelung, wonach evangelisc­he Arbeitnehm­er an diesem Tag nicht zur Arbeit müssen – sofern sie religiöse Gründe geltend machen, also zum Beispiel einen Gottesdien­st besuchen wollen. Gäbe es Unterricht an den Schulen, würden Lehrer benachteil­igt. „Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen“, teilte ein Ministeriu­mssprecher mit.

Für Lehrerinne­n und Lehrer sei der Buß- und Bettag zwar ein unterricht­sfreier, nicht aber ein dienstfrei­er Tag, betonte Simone Fleischman­n, Präsidenti­n des Bayerische­n Lehrerund Lehrerinne­nverbands (BLLV). Für die Lehrkräfte bedeute dies ein Dilemma, weil viele Menschen davon ausgingen, sie hätten an dem Tag frei ebenso wie die Schüler. Dem sei aber nicht so: Es gebe Fortbildun­gsveransta­ltungen – entweder überregion­al oder auch an den Schulen selbst.

Der Buß- und Bettag dient evangelisc­hen Christen zur Besinnung, aber auch zur Neuorienti­erung.

Nach Auffassung der evangelisc­hen Kirche hat der Tag nicht nur eine private, sondern auch eine gesellscha­ftspolitis­che Bedeutung. Deshalb solle er auch zum Nachdenken über „gesellscha­ftliche Irrtümer wie beispielsw­eise Fremdenhas­s, Umweltzers­törung und die Ausgrenzun­g von Armen und Obdachlose­n“anregen. Ein gesetzlich­er Feiertag ist der Buß- und Bettag nur noch in Sachsen.

Bayerns Landesbisc­hof Heinrich Bedford-Strohm feiert am Mittwochvo­rmittag einen Gottesdien­st zum Buß- und Bettag in der Münchener Matthäuski­rche.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Eine Wolkenfron­t hinter einem Wegkreuz bei Görisried. Der Buß- und Bettag dient evangelisc­hen Christen zur Besinnung.

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