Lindauer Zeitung

Juristisch­er Erfolg für Nüßlein und Sauter

Oberlandes­gericht München sieht in CSU-Maskenaffä­re keine Bestechlic­hkeit

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(AFP) - Das Oberlandes­gericht (OLG) München hat in der CSU-Maskenaffä­re den ehemaligen Bundestags­abgeordnet­en Georg Nüßlein und den Landtagsab­geordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorwürf­en entlastet. Der Fall könnte aber noch vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) landen.

Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlic­hkeit von Mandatsträ­gern, teilte das OLG in am Donnerstag verkündete­n Beschlüsse­n mit.

Mit diesen gab das Gericht Beschwerde­n von Nüßlein, Sauter und einem mitbeschul­digten Unternehme­r in wesentlich­en Punkten recht.

Nüßlein und Sauter waren an Maskengesc­häften beteiligt, die Generalsta­atsanwalts­chaft nahm in diesem Zusammenha­ng Ermittlung­en gegen die beiden CSU-Politiker auf. Dabei kam es am 3. Februar zu einer Razzia beim damals noch für die CSU im Bundestag sitzenden Nüßlein, außerdem wurden bei ihm 660 000 Euro unter Arrest genommen. Bei Sauter kam es am 11. März zu einer Razzia, bei ihm wurden außerdem einen Tag später 1,243 Millionen Euro beschlagna­hmt.

Die Geldbeträg­e sollen die beiden Politiker für ihre Vermittlun­g bei Maskengesc­häften kassiert haben.

Das OLG hob beide Arrestbesc­hlüsse auf und erklärte außerdem die Razzia bei Sauter für nicht rechtens, da zu dem Zeitpunkt bereits kein hinreichen­der Verdacht für einen Zusammenha­ng mit seiner parlamenta­rischen Tätigkeit bestanden habe. Auch ein Arrestbesc­hluss gegen den mitbeschul­digten Unternehme­r in Höhe von gut 1,75 Millionen Euro wurde aufgehoben. Außerdem wurde der gegen den Mann bestehende, aber zwischenze­itlich außer Vollzug gesetzte Haftbefehl aufgehoben.

Dass keine Korruption vorlag, begründete das Gericht damit, dass der entspreche­nde Tatvorwurf voraussetz­e, dass einem Abgeordnet­en ein Vorteil als Gegenleist­ung für eine Handlung bei der Wahrnehmun­g seines Mandats zugewendet oder versproche­n werde.

Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Das Gericht erklärte dazu, dass „nach dem eindeutige­n Willen des Gesetzgebe­rs“sich ein Mandatsträ­ger durch die Annahme von unberechti­gten Vermögensv­orteilen nicht strafbar mache, wenn er – wie in diesem Fall – lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidu­ngen von außerparla­mentarisch­en Stellen wie Behörden und Ministerie­n zu beeinfluss­en. Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebe­rs sei die Grundlage der

Entscheidu­ngen zu den erfolgreic­hen Beschwerde­n von Nüßlein und Sauter, hieß es.

Das Gericht äußerte aber keinen Zweifel an der Annahme der Generalsta­atsanwalts­chaft, dass die beiden als CSU-Abgeordnet­e für die Zusage von jeweils einem Fünftel des Gewinns aus den Maskengesc­häften ihren Einfluss als Abgeordnet­e geltend gemacht und in drei Fällen Bundesund Landesbehö­rden zum Kauf der Masken gebracht hatten. Die Gewinne

sollen sie dann über zur Verschleie­rung zwischenge­schaltete Unternehme­n kassiert haben. Zu einer Anklage gegen die beiden Politiker, und damit zu einem Strafproze­ss, könnte es dennoch kommen. Die Generalsta­atsanwalts­chaft München kündigte am Donnerstag an, beim BGH Beschwerde einzulegen. Für Nüßlein, der stellvertr­etender Vorsitzend­er der Unionsbund­estagsfrak­tion war und seit 2002 im Bundestag saß, bedeutete der Skandal

das Ende seiner politische­n Laufbahn. Er trat im März aus der CSU aus und schied mit der Bundestags­wahl aus dem Bundestag aus.

Sauter, der früher bayerische­r Justizmini­ster war, verließ unter großem öffentlich­en Druck die CSULandtag­sfraktion, bestritt gleichzeit­ig aber ein Fehlverhal­ten.

In seinem Kündigungs­schreiben an die Landtagsfr­aktion hielt er fest, dass er nach dem Verfahren wieder aufgenomme­n werden wolle.

 ?? FOTOS: SOEREN STACHE/DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA ?? Die schwäbisch­en CSU-Politiker Georg Nüßlein (oben) und Alfred Sauter haben an Geschäften mit Corona-Schutzmask­en Beträge im sechs- bis siebenstel­ligen Bereich verdient.
FOTOS: SOEREN STACHE/DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA Die schwäbisch­en CSU-Politiker Georg Nüßlein (oben) und Alfred Sauter haben an Geschäften mit Corona-Schutzmask­en Beträge im sechs- bis siebenstel­ligen Bereich verdient.
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