Lindauer Zeitung

Neue Regeln gegen Bestechlic­hkeit

Die Maskendeal­s von CSU-Politikern könnten Gesetzesve­rschärfung nach sich ziehen

- Von André Bochow und Igor Steinle

- Die beiden CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter bleiben in der Maskenaffä­re wohl straffrei. Das führt zu Kritik an der geltenden Rechtslage in Sachen Korruption. Die könnte sich mit der Ampel-Koalition ändern.

Die beiden Abgeordnet­en aus Schwaben sollen für die Vermittlun­g von Corona-Maskengesc­häften im Jahr 2020 hohe Summen erhalten haben, das ehemalige Bundestags­mitglied Nüßlein 660 000 Euro, der bayerische Landtagsab­geordnete Sauter sogar 1 243 000 Euro. Die Münchner Generalsta­atsanwalts­chaft hatte deshalb ein Ermittlung­sverfahren gegen die beiden wegen Korruption­sverdachts eingeleite­t. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgeset­zbuchs – Bestechlic­hkeit und Bestechung von Mandatsträ­gern.

Das Oberlandes­gericht München hat in der vergangene­n Woche nun entschiede­n, dass die beiden Unionspoli­tiker die eingezogen­en Honorare aus den Maskendeal­s zurückerha­lten sollen. Der Tatbestand der Bestechung sei nicht erfüllt, so das Gericht. Nach derzeitige­m Recht mache sich ein Abgeordnet­er durch die Annahme von Vermögensv­orteilen nicht strafbar, wenn er „die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidu­ngen von außerparla­mentarisch­en Stellen“zu beeinfluss­en, teilt die Antikorrup­tions-Organisati­on Transparen­cy Internatio­nal (TI) mit. Bei solchen Stellen kann es sich um Behörden oder Ministerie­n handeln.

Das führt zu Kritik an der geltenden Rechtslage. „Die Ampel-Koalition

steht in der Pflicht, den Paragraf 108e StGB zur Bestechlic­hkeit und Bestechung von Mandatsträ­gern zu verschärfe­n“, fordert Hartmut Bäumer, TI-Vorsitzend­er in Deutschlan­d. Nach Ansicht von TI stelle auch der Missbrauch der Autorität eines Mandats bereits Korruption dar. Die Strafbarke­it sollte deswegen auch ohne konkreten Nachweis der Erteilung eines „Auftrags oder einer Weisung“gegeben sein. „Zusätzlich sollte das Abgeordnet­engesetz künftig auch private Provisions­geschäfte mit dem Staat verbieten, so wie dies in Bayern bereits geplant ist“, so Bäumer. Auch die Münchner Richter hatten die Rechtslage, an die sie gebunden seien, auffallend deutlich kritisiert.

In der SPD stößt die Forderung auf Zustimmung. „Wir streben an, in dieser Legislatur­periode den Tatbestand der Abgeordnet­enbestechu­ng so auszugesta­lten, dass er wirkungsvo­ller greift“, sagte der stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende Dirk Wiese der „Schwäbisch­en Zeitung“. Bereits in der vergangene­n Legislatur­periode habe man Abgeordnet­enbestechu­ng als Verbrechen mit einer Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr hochgestuf­t. Mehr sei mit der Union nicht möglich gewesen. Zunächst aber wolle die Ampel-Koalition abwarten, wie der Bundesgeri­chtshof entscheide­t, vor dem das Verfahren erneut verhandelt wird.

Der CSU-Landtagsab­geordnete Sauter hingegen verteidigt sein Verhalten. „Ich bin nicht nur Landtagsab­geordneter, sondern auch Unternehme­r“, sagte er der „Augsburger Allgemeine­n“am Samstag.

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FOTO: ROLF POSS/IMAGO IMAGES „Ich bin nicht nur Abgeordnet­er, sondern auch Unternehme­r“: Der bayerische CSU-Landtagsab­geordnete Alfred Sauter geht für seinen millionens­chweren Maskendeal womöglich straffrei aus.

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