Neue Regeln gegen Bestechlichkeit
Die Maskendeals von CSU-Politikern könnten Gesetzesverschärfung nach sich ziehen
- Die beiden CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter bleiben in der Maskenaffäre wohl straffrei. Das führt zu Kritik an der geltenden Rechtslage in Sachen Korruption. Die könnte sich mit der Ampel-Koalition ändern.
Die beiden Abgeordneten aus Schwaben sollen für die Vermittlung von Corona-Maskengeschäften im Jahr 2020 hohe Summen erhalten haben, das ehemalige Bundestagsmitglied Nüßlein 660 000 Euro, der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter sogar 1 243 000 Euro. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hatte deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden wegen Korruptionsverdachts eingeleitet. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Das Oberlandesgericht München hat in der vergangenen Woche nun entschieden, dass die beiden Unionspolitiker die eingezogenen Honorare aus den Maskendeals zurückerhalten sollen. Der Tatbestand der Bestechung sei nicht erfüllt, so das Gericht. Nach derzeitigem Recht mache sich ein Abgeordneter durch die Annahme von Vermögensvorteilen nicht strafbar, wenn er „die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen“zu beeinflussen, teilt die Antikorruptions-Organisation Transparency International (TI) mit. Bei solchen Stellen kann es sich um Behörden oder Ministerien handeln.
Das führt zu Kritik an der geltenden Rechtslage. „Die Ampel-Koalition
steht in der Pflicht, den Paragraf 108e StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern zu verschärfen“, fordert Hartmut Bäumer, TI-Vorsitzender in Deutschland. Nach Ansicht von TI stelle auch der Missbrauch der Autorität eines Mandats bereits Korruption dar. Die Strafbarkeit sollte deswegen auch ohne konkreten Nachweis der Erteilung eines „Auftrags oder einer Weisung“gegeben sein. „Zusätzlich sollte das Abgeordnetengesetz künftig auch private Provisionsgeschäfte mit dem Staat verbieten, so wie dies in Bayern bereits geplant ist“, so Bäumer. Auch die Münchner Richter hatten die Rechtslage, an die sie gebunden seien, auffallend deutlich kritisiert.
In der SPD stößt die Forderung auf Zustimmung. „Wir streben an, in dieser Legislaturperiode den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung so auszugestalten, dass er wirkungsvoller greift“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der „Schwäbischen Zeitung“. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe man Abgeordnetenbestechung als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr hochgestuft. Mehr sei mit der Union nicht möglich gewesen. Zunächst aber wolle die Ampel-Koalition abwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheidet, vor dem das Verfahren erneut verhandelt wird.
Der CSU-Landtagsabgeordnete Sauter hingegen verteidigt sein Verhalten. „Ich bin nicht nur Landtagsabgeordneter, sondern auch Unternehmer“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“am Samstag.