Kretschmann plädiert für Impfpflicht
Südwesten verschärft Corona-Regeln – Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
- Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich für eine allgemeine Impfpflicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie ausgesprochen. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“schreibt der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU): „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.“
Kretschmann und Söder kritisieren „Trägheit, Sorglosigkeit, Fehleinschätzungen, Verschwörungsmythen und fehlendes Vertrauen in wissenschaftliche Erkenntnisse“, was dazu geführt habe, dass nun wieder massive Einschränkungen bis hin zu einem weiteren Lockdown diskutiert werden müssten. Die Mehrheit zahle einen „immer höheren Preis“dafür, dass „ein kleiner Teil der Bevölkerung sich die Freiheit nimmt, das Impfangebot abzulehnen“.
In Baden-Württemberg gelten bereits von diesem Mittwoch an noch schärfere Regeln. „Es wird ein mehrstufiges Alarmsystem geben mit weiteren weitreichenden Einschränkungen für nicht geimpfte Menschen, dazu zählen Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit Inzidenzen über 500 und gleichzeitiger hoher Auslastung der Intensivkapazitäten“, bestätigte eine Sprecherin des baden-württembergischen Sozialministeriums der „Schwäbischen Zeitung“. „Außerdem wird bei entsprechend hoher Alarmstufe für manche Bereiche 2G plus gelten.“Damit sollen in vielen Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die genauen Details will das Land am Dienstag nach der Ressortabstimmung bekannt geben.
Mit der neuen Verordnung will Baden-Württemberg den starken Anstieg der Corona-Infektionen abbremsen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sind in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geplant. Außerdem soll in der Alarmstufe II 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten.