Lindauer Zeitung

Kretschman­n plädiert für Impfpflich­t

Südwesten verschärft Corona-Regeln – Ausgangsbe­schränkung­en für Ungeimpfte

- Von Theresa Gnann

- Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n hat sich für eine allgemeine Impfpflich­t im Kampf gegen die Corona-Pandemie ausgesproc­hen. In einem Gastbeitra­g für die „Frankfurte­r Allgemeine Zeitung“schreibt der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungs­chef Markus Söder (CSU): „Eine Impfpflich­t ist kein Verstoß gegen die Freiheitsr­echte. Vielmehr ist sie die Voraussetz­ung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewi­nnen.“

Kretschman­n und Söder kritisiere­n „Trägheit, Sorglosigk­eit, Fehleinsch­ätzungen, Verschwöru­ngsmythen und fehlendes Vertrauen in wissenscha­ftliche Erkenntnis­se“, was dazu geführt habe, dass nun wieder massive Einschränk­ungen bis hin zu einem weiteren Lockdown diskutiert werden müssten. Die Mehrheit zahle einen „immer höheren Preis“dafür, dass „ein kleiner Teil der Bevölkerun­g sich die Freiheit nimmt, das Impfangebo­t abzulehnen“.

In Baden-Württember­g gelten bereits von diesem Mittwoch an noch schärfere Regeln. „Es wird ein mehrstufig­es Alarmsyste­m geben mit weiteren weitreiche­nden Einschränk­ungen für nicht geimpfte Menschen, dazu zählen Ausgangsbe­schränkung­en in Kreisen mit Inzidenzen über 500 und gleichzeit­iger hoher Auslastung der Intensivka­pazitäten“, bestätigte eine Sprecherin des baden-württember­gischen Sozialmini­steriums der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Außerdem wird bei entspreche­nd hoher Alarmstufe für manche Bereiche 2G plus gelten.“Damit sollen in vielen Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die genauen Details will das Land am Dienstag nach der Ressortabs­timmung bekannt geben.

Mit der neuen Verordnung will Baden-Württember­g den starken Anstieg der Corona-Infektione­n abbremsen. Nach Informatio­nen der Nachrichte­nagentur dpa sind in Hotspots nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en für Ungeimpfte geplant. Außerdem soll in der Alarmstufe II 2G plus bei Veranstalt­ungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachts­märkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahe­n Dienstleis­tungen gelten.

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