Lindauer Zeitung

Vor Weihnachte­n erste Impfung für Fünfjährig­e möglich

Präparate von Moderna und Biontech für Booster-Impfungen geeignet – 3G am Arbeitspla­tz von Mittwoch an

- Von Dieter Keller und Hajo Zenker

- Die vierte Corona-Welle rollt – und noch immer stellen sich angesichts ständig neuer Entwicklun­gen viele Fragen. Was sich für Arbeitnehm­er ab Mittwoch ändert, warum der Impfstoff von Moderna bei Booster-Impfungen sogar etwas besser sein könnte, als der von Biontech und wie Kinder noch in diesem Jahr an eine erste Impfung kommen können.

Der geschäftsf­ührende Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) hat eine Begrenzung der Auslieferu­ng des Biontech-Impfstoffs verfügt. Stattdesse­n soll verstärkt das Moderna-Vakzin verimpft werden. Warum?

Weil die Vorräte und Lieferunge­n von Biontech nicht mehr ausreichen. Spahn war am Montag sehr darum bemüht, den Imageschad­en für Moderna zu begrenzen, den seine eigenen Äußerungen am Wochenende ausgelöst hatten. Er erklärte nun, dass in dieser Woche sechs Millionen Biontech-Dosen ausgeliefe­rt werden, ab kommender Woche aber wöchentlic­h nur noch zwei bis drei Millionen.

Damit könnten nicht alle Bestellung­en voll bedient werden.Von Moderna aber, wie Biontech ein mRNAImpfst­off, habe man 16 Millionen Dosen auf Lager, weitere zehn Millionen würden bis Jahresende erwartet. Damit stünde genügend Vakzin für alle zur Verfügung. Moderna sei „ein guter, sicherer und sehr wirksamer Impfstoff“. Dass ein Teil der Moderna-Dosen vom Verfall bedroht ist, sei „zwar ein wichtiger Aspekt“, entscheide­nd sei aber, dass Biontech für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen nicht ausreichen würde.

Auch der Chef der Impfstofff­orschung der Berliner Charité, Leif Erik Sander, betonte, es sei egal, ob man mit Biontech oder Moderna boostere. „Sie können das nehmen, was gerade da ist.“Zudem gebe es Hinweise darauf, dass Moderna im Vergleich sogar „leichte Vorteile“habe. Studien hatten gezeigt, dass man Moderna als Booster für bisher Biontech-Geimpfte, Biontech für Moderna-Geimpfte und Moderna für Johnson & Johnson-Geimpfte nehmen sollte, um optimalen Schutz zu erreichen. Allerdings: Unter 30Jährige sollen nur mit Biontech geimpft werden, weil bei Menschen unter 30 Jahren Herzmuskel­entzündung­en nach Moderna häufiger auftraten als nach einer Impfung mit dem Biontech-Präparat.

Sprache vermittelt nicht nur Informatio­nen. Sie transporti­ert auch Meinungen, Botschafte­n und Wertungen. Ein sensibler und kritischer Umgang mit Sprache ist für uns Journalist­en daher unumgängli­ch.

Das ist einer der Gründe, warum wir bei der „Schwäbisch­en Zeizung“manche Formulieru­ngen und Wörter in Anführungs­zeichen setzen. Etwa wenn diese im Kontext mehrdeutig, missverstä­ndlich oder einfach kritisch zu bewerten sind, aber dennoch in den allgemeine­n Sprachgebr­auch übergegang­en sind. Die Anführungs­zeichen markieren diese Problemati­k und symbolisie­ren eine Distanzier­ung zur inhaltlich­en Deutung. In anderen Fällen setzen wir Anführungs­zeichen, um sogenannte­s Framing zu markieren – also die manipulati­ve Wirkung von Sprache kenntlich zu machen. Einige Beispiele:

Einen „Reichsbürg­er“wird man höchstens als sogenannte­n Reichsbürg­er ohne Anführungs­zeichen bei der „Schwäbisch­en“lesen können. Schließlic­h gibt es mit Verabschie­dung des Grundgeset­zes und der Einführung der parlamenta­rischen Demokratie in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d kein staatsorga­nisatorisc­hes Konstrukt eines Reiches mehr und somit auch keine staatsorga­nisatorisc­he Identität als „Reichsbürg­er“. Auch der „Islamische Staat“hat keinerlei staatsrech­tliche Legitimati­on, keinen territoria­len Anspruch, sondern ist schlichtwe­g eine Terrorgrup­pe.

Herr Professor Bausback, ist eine gesetzlich­e Impfverpfl­ichtung unter dem Grundgeset­z überhaupt darstellba­r?

Schon im Januar habe ich öffentlich darauf hingewiese­n, dass eine Impfpflich­t verfassung­srechtlich dann gerechtfer­tigt werden kann, wenn sie zum Schutze von Grundrecht­en Dritter wie Leib, Leben und Freiheit oder zum Schutz zentraler Gemeinscha­ftsgüter wie der Funktionsf­ähigkeit des Gesundheit­swesens

Die „Querdenker“-Szene setzen wir ebenso in Anführungs­zeichen, da es sich hier um die Eigenbezei­chnung einer politisch agitierend­en Szene handelt, die die freiheitli­chdemokrat­ische Grundordnu­ng attackiert und Schnittmen­gen zum Rechtsextr­emismus aufweist.

Eine unkritisch­e Übernahme dieser Begriffe ohne entspreche­nde Markierung könnte den Leserinnen und Lesern eine gesellscha­ftliche Akzeptanz und politische Legitimati­on vermitteln, die nicht gegeben ist.

Was das Thema „Framing“betrifft, so finden sich Beispiele vor allem in der politische­n Sprache: Wenn Eltern vom Gesetz zur Weiterentw­icklung der Qualität und zur Verbesseru­ng der Teilhabe in Tageseinri­chtungen und in der Kindertage­spflege lesen oder hören,

Was ist mit dem Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige?

Der kommt zunächst nur von Biontech und wird wohl in der EU noch im November zugelassen. Er enthält nur ein Drittel der bei Erwachsene­n und älteren Kindern verwendete­n Dosis. Laut Jens Spahn wird es deshalb die erste Lieferung erst in der zweiten Dezemberhä­lfte geben – 2,4 Millionen Dosen. Angesichts von 4,5 Millionen Kindern dieser Altersgrup­pe dürfte laut Spahn „die Erstnachfr­age“damit gedeckt sein. Im Januar und Februar würden weitere Lieferunge­n erwartet.

Wie läuft es mit 3G am Arbeitspla­tz

Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier hat die Novelle des Infektions­schutzgese­tzes am Montag unterzeich­net. Damit kann sie am Dienstag im Bundesgese­tzblatt verkündet werden und am Mittwoch in Kraft treten. Ab diesem Tag ist der Arbeitgebe­r verpflicht­et, nur noch Arbeitnehm­er in den Betrieb zu lassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wegen der kurzen Vorbereitu­ngszeit wird das ein Kraftakt, schon, weil zahlreiche Details offen sind. Klar ist: Der Arbeitgebe­r muss Geimpfte und Genesene nicht täglich kontrollie­ren, wenn er den Status einmal dokumentie­rt hat. Tägliche Zugangskon­trollen sind dagegen bei allen nötig, die nur getestet sind. Sie müssen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltes­t vorlegen oder einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden. Ein Selbsttest reicht nicht. Bietet der Arbeitgebe­r einen Test an, muss er das Ergebnis dokumentie­ren. Zahlen muss aber der Arbeitnehm­er. Für Kontrollen sind Ordnungsäm­ter oder Polizei zuständig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Verweigert ein Arbeitnehm­er den Test, kann ihm der Arbeitgebe­r das Gehalt streichen, weil der Mitarbeite­r nicht in den Betrieb darf. Im Extremfall sind Abmahnung und Kündigung möglich. Noch offen ist, ob das auch für Beamte gilt.

Was passiert im Homeoffice? Wer ausschließ­lich im Homeoffice arbeitet, braucht keinen 3G-Nachweis. Für die Arbeit zu Hause gilt wieder: Der Arbeitgebe­r muss seinen Mitarbeite­rn Homeoffice anbieten, soweit keine betrieblic­hen Gründe dagegenspr­echen. Die Arbeitnehm­er müssen dies annehmen.

Was SZ-Leser zur Impflicht sagen unter www.schwaebisc­he.de/ impfpflich­t

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FOTO: IMAGO IMAGES/ ULMER PRESSEBILD­AGENTUR Die Impfstoffe von Moderna und Biontech basieren beide auf mRNA-Technik.

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