Vor Weihnachten erste Impfung für Fünfjährige möglich
Präparate von Moderna und Biontech für Booster-Impfungen geeignet – 3G am Arbeitsplatz von Mittwoch an
- Die vierte Corona-Welle rollt – und noch immer stellen sich angesichts ständig neuer Entwicklungen viele Fragen. Was sich für Arbeitnehmer ab Mittwoch ändert, warum der Impfstoff von Moderna bei Booster-Impfungen sogar etwas besser sein könnte, als der von Biontech und wie Kinder noch in diesem Jahr an eine erste Impfung kommen können.
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Begrenzung der Auslieferung des Biontech-Impfstoffs verfügt. Stattdessen soll verstärkt das Moderna-Vakzin verimpft werden. Warum?
Weil die Vorräte und Lieferungen von Biontech nicht mehr ausreichen. Spahn war am Montag sehr darum bemüht, den Imageschaden für Moderna zu begrenzen, den seine eigenen Äußerungen am Wochenende ausgelöst hatten. Er erklärte nun, dass in dieser Woche sechs Millionen Biontech-Dosen ausgeliefert werden, ab kommender Woche aber wöchentlich nur noch zwei bis drei Millionen.
Damit könnten nicht alle Bestellungen voll bedient werden.Von Moderna aber, wie Biontech ein mRNAImpfstoff, habe man 16 Millionen Dosen auf Lager, weitere zehn Millionen würden bis Jahresende erwartet. Damit stünde genügend Vakzin für alle zur Verfügung. Moderna sei „ein guter, sicherer und sehr wirksamer Impfstoff“. Dass ein Teil der Moderna-Dosen vom Verfall bedroht ist, sei „zwar ein wichtiger Aspekt“, entscheidend sei aber, dass Biontech für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen nicht ausreichen würde.
Auch der Chef der Impfstoffforschung der Berliner Charité, Leif Erik Sander, betonte, es sei egal, ob man mit Biontech oder Moderna boostere. „Sie können das nehmen, was gerade da ist.“Zudem gebe es Hinweise darauf, dass Moderna im Vergleich sogar „leichte Vorteile“habe. Studien hatten gezeigt, dass man Moderna als Booster für bisher Biontech-Geimpfte, Biontech für Moderna-Geimpfte und Moderna für Johnson & Johnson-Geimpfte nehmen sollte, um optimalen Schutz zu erreichen. Allerdings: Unter 30Jährige sollen nur mit Biontech geimpft werden, weil bei Menschen unter 30 Jahren Herzmuskelentzündungen nach Moderna häufiger auftraten als nach einer Impfung mit dem Biontech-Präparat.
Sprache vermittelt nicht nur Informationen. Sie transportiert auch Meinungen, Botschaften und Wertungen. Ein sensibler und kritischer Umgang mit Sprache ist für uns Journalisten daher unumgänglich.
Das ist einer der Gründe, warum wir bei der „Schwäbischen Zeizung“manche Formulierungen und Wörter in Anführungszeichen setzen. Etwa wenn diese im Kontext mehrdeutig, missverständlich oder einfach kritisch zu bewerten sind, aber dennoch in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Die Anführungszeichen markieren diese Problematik und symbolisieren eine Distanzierung zur inhaltlichen Deutung. In anderen Fällen setzen wir Anführungszeichen, um sogenanntes Framing zu markieren – also die manipulative Wirkung von Sprache kenntlich zu machen. Einige Beispiele:
Einen „Reichsbürger“wird man höchstens als sogenannten Reichsbürger ohne Anführungszeichen bei der „Schwäbischen“lesen können. Schließlich gibt es mit Verabschiedung des Grundgesetzes und der Einführung der parlamentarischen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland kein staatsorganisatorisches Konstrukt eines Reiches mehr und somit auch keine staatsorganisatorische Identität als „Reichsbürger“. Auch der „Islamische Staat“hat keinerlei staatsrechtliche Legitimation, keinen territorialen Anspruch, sondern ist schlichtweg eine Terrorgruppe.
Herr Professor Bausback, ist eine gesetzliche Impfverpflichtung unter dem Grundgesetz überhaupt darstellbar?
Schon im Januar habe ich öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich dann gerechtfertigt werden kann, wenn sie zum Schutze von Grundrechten Dritter wie Leib, Leben und Freiheit oder zum Schutz zentraler Gemeinschaftsgüter wie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens
Die „Querdenker“-Szene setzen wir ebenso in Anführungszeichen, da es sich hier um die Eigenbezeichnung einer politisch agitierenden Szene handelt, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung attackiert und Schnittmengen zum Rechtsextremismus aufweist.
Eine unkritische Übernahme dieser Begriffe ohne entsprechende Markierung könnte den Leserinnen und Lesern eine gesellschaftliche Akzeptanz und politische Legitimation vermitteln, die nicht gegeben ist.
Was das Thema „Framing“betrifft, so finden sich Beispiele vor allem in der politischen Sprache: Wenn Eltern vom Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege lesen oder hören,
Was ist mit dem Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige?
Der kommt zunächst nur von Biontech und wird wohl in der EU noch im November zugelassen. Er enthält nur ein Drittel der bei Erwachsenen und älteren Kindern verwendeten Dosis. Laut Jens Spahn wird es deshalb die erste Lieferung erst in der zweiten Dezemberhälfte geben – 2,4 Millionen Dosen. Angesichts von 4,5 Millionen Kindern dieser Altersgruppe dürfte laut Spahn „die Erstnachfrage“damit gedeckt sein. Im Januar und Februar würden weitere Lieferungen erwartet.
Wie läuft es mit 3G am Arbeitsplatz
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Novelle des Infektionsschutzgesetzes am Montag unterzeichnet. Damit kann sie am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Mittwoch in Kraft treten. Ab diesem Tag ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur noch Arbeitnehmer in den Betrieb zu lassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wegen der kurzen Vorbereitungszeit wird das ein Kraftakt, schon, weil zahlreiche Details offen sind. Klar ist: Der Arbeitgeber muss Geimpfte und Genesene nicht täglich kontrollieren, wenn er den Status einmal dokumentiert hat. Tägliche Zugangskontrollen sind dagegen bei allen nötig, die nur getestet sind. Sie müssen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen oder einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden. Ein Selbsttest reicht nicht. Bietet der Arbeitgeber einen Test an, muss er das Ergebnis dokumentieren. Zahlen muss aber der Arbeitnehmer. Für Kontrollen sind Ordnungsämter oder Polizei zuständig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Verweigert ein Arbeitnehmer den Test, kann ihm der Arbeitgeber das Gehalt streichen, weil der Mitarbeiter nicht in den Betrieb darf. Im Extremfall sind Abmahnung und Kündigung möglich. Noch offen ist, ob das auch für Beamte gilt.
Was passiert im Homeoffice? Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, braucht keinen 3G-Nachweis. Für die Arbeit zu Hause gilt wieder: Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern Homeoffice anbieten, soweit keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Die Arbeitnehmer müssen dies annehmen.
Was SZ-Leser zur Impflicht sagen unter www.schwaebische.de/ impfpflicht