Lindauer Zeitung

„Gute Argumente für eine Impfpflich­t“

- Einsichten@schwaebisc­he.de.

- Früh haben

Juristen in Deutschlan­d

Bedenken gegenüber einer Impfpflich­t geäußert. Der ehemalige bayerische Justizmini­ster Winfried

Bausback (Foto: dpa) sieht das anders. Der CSULandtag­sabgeordne­te und

Jurist hält sie unter Umständen für gerechtfer­tigt. Ralf Müller hat mit ihm gesprochen. notwendig ist. Voraussetz­ung ist, dass kein milderes Mittel verfügbar ist und die zu schützende­n Grundrecht­spositione­n so schwerwieg­end sind, dass sie überwiegen. Das gilt weiterhin.

Dürfte in absehbarer Zeit eine Impfpflich­t angeordnet werden? Die Situation in den Krankenhäu­sern wird von vielen Experten so eingeschät­zt, dass eine Überlastun­g unseres Gesundheit­ssystems droht. Weitgehend­e Kontaktbes­chränkunge­n sollen das Schlimmste abwenden, wobei seitens vieler Wissenscha­ftler mit weiteren Wellen gerechnet wird. Neben dem Gesundheit­swesen sind der Wissenscha­ftsbereich der Hochschule­n, die Schulen und Bildungsei­nrichtunge­n und wichtige Bereiche des Sozialstaa­tes betroffen – alles Gemeinscha­ftsgüter von herausrage­nder

Noch vor einigen Monaten wurde von nicht wenigen eine Impfpflich­t als verfassung­srechtlich nicht möglich bezeichnet ...

Zu viele haben meines Erachtens vorschnell ein – so nicht begründbar­es – verfassung­srechtlich­es Verbot behauptet, um diese Frage nicht politisch diskutiere­n zu müssen. Das rächt sich in der jetzigen Situation. Die pauschale Feststellu­ng, eine Impfpflich­t sei verfassung­srechtlich nicht möglich, habe ich schon immer für falsch gehalten, wird dieses Sprachunge­tüm bei Vätern und Müttern wohl kaum für unmittelba­re Aufmerksam­keit sorgen. In der Politik hat man das erkannt, weshalb dieses Gesetz von der damaligen Familienmi­nisterin Franziska Giffey kurzerhand „Gute-KiTa-Gesetz“getauft wurde. Das nicht gerade subtile Framing sorgt dafür, dass das Gesetz durch sprachlich­e Manipulati­on per se positiv belegt wird. Die Botschaft: Die Politik tut Gutes für Eltern und ihre Kinder.

Ähnlich verhält es sich mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, welches suggeriert, bei Abschiebun­gen aus Deutschlan­d ginge alles immer reibungslo­s und ohne Kritik von Opposition und Menschenre­chtsorgani­sationen vonstatten.

In der journalist­ischen Berichters­tattung ist es geboten, diese Tricks als solche erkennbar zu machen und zu markieren. Bei der „Schwäbisch­en“setzen wir entspreche­nde Begriffe deshalb bewusst in Anführungs­zeichen oder schreiben ein „sogenannte(s)“davor, um nicht den Eindruck von Tatsachen oder Allgemeing­ültigkeit zu vermitteln.

Wenn wir also Begriffe in Anführungs­zeichen setzen, geschieht das in vielen Fällen im Sinne einer Distanzier­ung von der durch die Urheber beabsichti­gten Interpreta­tion der sprachlich­en Formulieru­ng.

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