„Gute Argumente für eine Impfpflicht“
- Früh haben
Juristen in Deutschland
Bedenken gegenüber einer Impfpflicht geäußert. Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried
Bausback (Foto: dpa) sieht das anders. Der CSULandtagsabgeordnete und
Jurist hält sie unter Umständen für gerechtfertigt. Ralf Müller hat mit ihm gesprochen. notwendig ist. Voraussetzung ist, dass kein milderes Mittel verfügbar ist und die zu schützenden Grundrechtspositionen so schwerwiegend sind, dass sie überwiegen. Das gilt weiterhin.
Dürfte in absehbarer Zeit eine Impfpflicht angeordnet werden? Die Situation in den Krankenhäusern wird von vielen Experten so eingeschätzt, dass eine Überlastung unseres Gesundheitssystems droht. Weitgehende Kontaktbeschränkungen sollen das Schlimmste abwenden, wobei seitens vieler Wissenschaftler mit weiteren Wellen gerechnet wird. Neben dem Gesundheitswesen sind der Wissenschaftsbereich der Hochschulen, die Schulen und Bildungseinrichtungen und wichtige Bereiche des Sozialstaates betroffen – alles Gemeinschaftsgüter von herausragender
Noch vor einigen Monaten wurde von nicht wenigen eine Impfpflicht als verfassungsrechtlich nicht möglich bezeichnet ...
Zu viele haben meines Erachtens vorschnell ein – so nicht begründbares – verfassungsrechtliches Verbot behauptet, um diese Frage nicht politisch diskutieren zu müssen. Das rächt sich in der jetzigen Situation. Die pauschale Feststellung, eine Impfpflicht sei verfassungsrechtlich nicht möglich, habe ich schon immer für falsch gehalten, wird dieses Sprachungetüm bei Vätern und Müttern wohl kaum für unmittelbare Aufmerksamkeit sorgen. In der Politik hat man das erkannt, weshalb dieses Gesetz von der damaligen Familienministerin Franziska Giffey kurzerhand „Gute-KiTa-Gesetz“getauft wurde. Das nicht gerade subtile Framing sorgt dafür, dass das Gesetz durch sprachliche Manipulation per se positiv belegt wird. Die Botschaft: Die Politik tut Gutes für Eltern und ihre Kinder.
Ähnlich verhält es sich mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, welches suggeriert, bei Abschiebungen aus Deutschland ginge alles immer reibungslos und ohne Kritik von Opposition und Menschenrechtsorganisationen vonstatten.
In der journalistischen Berichterstattung ist es geboten, diese Tricks als solche erkennbar zu machen und zu markieren. Bei der „Schwäbischen“setzen wir entsprechende Begriffe deshalb bewusst in Anführungszeichen oder schreiben ein „sogenannte(s)“davor, um nicht den Eindruck von Tatsachen oder Allgemeingültigkeit zu vermitteln.
Wenn wir also Begriffe in Anführungszeichen setzen, geschieht das in vielen Fällen im Sinne einer Distanzierung von der durch die Urheber beabsichtigten Interpretation der sprachlichen Formulierung.
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