Lindauer Zeitung

Drogen an Minderjähr­ige abgegeben

Landgerich­t verhandelt eine Berufung – Doch der Angeklagte hat die Strafe schon abgesessen

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(sig) - Weil das Amtsgerich­t Wangen im März vergangene­n Jahres davon überzeugt war, dass ein in der Stadt lebender 33Jähriger Betäubungs­mittel an Minderjähr­ige abgegeben hat, verurteilt­e es ihn wegen zweier Fälle zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten. Dagegen ging der Mann in Berufung – und nahm sie wieder zurück. Die Geschichte ist verwirrend.

In einem Fall soll der Verurteilt­e in der Wangener Zeppelinst­raße bereits vor drei Jahren einer 17-Jährigen – wissend um deren Minderjähr­igkeit – ein Gramm Marihuana verkauft haben. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt und sie wieder zurückgeno­mmen, wie der Betreuer des Eritreers vor dem Landgerich­t bestätigte. Das Verfahren stockte, denn die Berufung war nicht wirksam, da kein Dolmetsche­r zugegen war, wie man im Nachhinein festgestel­lt hat. In der Folge wurde die Hauptverha­ndlung anberaumt, in der es zur ordnungsge­mäßen Rücknahme der Berufung kommen sollte. Doch das hat auch beim zweiten Mal nicht geklappt.

Jetzt hat man es endlich geschafft, eine Hauptverha­ndlung ohne Sprachschw­ierigkeite­n über die Bühne gehen zu lassen – diesmal mit Dolmetsche­r, der eingangs dafür vor einem Schöffenge­richt des Landgerich­ts Ravensburg vereidigt wurde. Womit freilich immer noch keine Klarheit herrschte. Grund: Der 33Jährige war mittlerwei­le bereits inhaftiert worden und hat mehr als elf Monate seiner Strafe schon verbüßt, weshalb sich die Frage stellte, was überhaupt noch vollstreck­t werden sollte?

Nach einer Pause und Gesprächen zwischen Verteidige­r und Angeklagte­m nahm Letzterer seine Berufung erneut zurück. Diesmal endgültig. Zurück in den Knast muss er nicht mehr, allerdings die Kosten des Verfahrens tragen. Dem stimmte auch die Staatsanwä­ltin zu.

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