Drogen an Minderjährige abgegeben
Landgericht verhandelt eine Berufung – Doch der Angeklagte hat die Strafe schon abgesessen
(sig) - Weil das Amtsgericht Wangen im März vergangenen Jahres davon überzeugt war, dass ein in der Stadt lebender 33Jähriger Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben hat, verurteilte es ihn wegen zweier Fälle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Dagegen ging der Mann in Berufung – und nahm sie wieder zurück. Die Geschichte ist verwirrend.
In einem Fall soll der Verurteilte in der Wangener Zeppelinstraße bereits vor drei Jahren einer 17-Jährigen – wissend um deren Minderjährigkeit – ein Gramm Marihuana verkauft haben. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt und sie wieder zurückgenommen, wie der Betreuer des Eritreers vor dem Landgericht bestätigte. Das Verfahren stockte, denn die Berufung war nicht wirksam, da kein Dolmetscher zugegen war, wie man im Nachhinein festgestellt hat. In der Folge wurde die Hauptverhandlung anberaumt, in der es zur ordnungsgemäßen Rücknahme der Berufung kommen sollte. Doch das hat auch beim zweiten Mal nicht geklappt.
Jetzt hat man es endlich geschafft, eine Hauptverhandlung ohne Sprachschwierigkeiten über die Bühne gehen zu lassen – diesmal mit Dolmetscher, der eingangs dafür vor einem Schöffengericht des Landgerichts Ravensburg vereidigt wurde. Womit freilich immer noch keine Klarheit herrschte. Grund: Der 33Jährige war mittlerweile bereits inhaftiert worden und hat mehr als elf Monate seiner Strafe schon verbüßt, weshalb sich die Frage stellte, was überhaupt noch vollstreckt werden sollte?
Nach einer Pause und Gesprächen zwischen Verteidiger und Angeklagtem nahm Letzterer seine Berufung erneut zurück. Diesmal endgültig. Zurück in den Knast muss er nicht mehr, allerdings die Kosten des Verfahrens tragen. Dem stimmte auch die Staatsanwältin zu.