Kein Nachweis, keine Arbeit, kein Lohn
Ab sofort dürfen nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene in die Betriebe – Wie die 3G-Regel gegen Corona im Job funktioniert
- Zutritt nur noch geimpft, genesen oder getestet: Am Mittwoch tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Arbeitgeber dürfen nur noch Mitarbeiter in den Betrieb lassen, die nachweisen, dass sie die Vorgaben erfüllen. Das haben Bundestag und Bundesrat erst in der vergangenen Woche beschlossen. Die Umsetzung binnen weniger Tage ist eine gewaltige Herausforderung für alle Beteiligten. Die Vorschriften gelten zunächst bis zum 19. März 2022. Sie können um drei Monate verlängert werden.
Was bedeutet die 3G-Regel?
Sie ist eine gesetzliche Kontrollpflicht für alle Arbeitgeber: Nur Arbeitskräfte dürfen Zugang zur Arbeitsstätte erhalten, die nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das muss täglich kontrolliert werden. Ausnahme: Bietet der Arbeitgeber einen Test an, darf der Arbeitnehmer dafür – und nur dafür – das Betriebsgelände betreten. Er darf aber erst an seinen Arbeitsplatz, wenn das Ergebnis vorliegt. Bis dahin zählt dies auch nicht zur Arbeitszeit. Zudem ist der Zugang erlaubt, wenn dort eine Impfung angeboten wird.
Welche Arbeitskräfte trifft es? Neben Arbeitnehmern auch Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sowie Behinderte, die in Werkstätten arbeiten. Auch die Arbeitgeber selbst müssen nachweisen, dass sie die 3G-Regeln einhalten. Bei Leiharbeitern ist die Lage nicht ganz klar. Die 3G-Regeln gelten wohl auch für sie, nicht dagegen für Mitarbeiter von Drittfirmen. Für sie empfehlen Arbeitgeberverbände ein Hygienekonzept, das etwa 3G verlangt.
Für welche Arbeitsplätze gilt 3G? Nicht nur für Arbeitsräume auf dem Betriebsgelände, sondern auch für Orte im Freien auf dem Gelände sowie für Baustellen. Nicht dazu gehören Arbeitsplätze im Homeoffice, in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln. Fahren allerdings Beschäftigte in einem Sammeltransport etwa zu einer Baustelle, ist eine Kontrolle nötig, etwa durch den Fahrer.
Wie sehen die Kontrollpflichten des Arbeitgebers aus?
Er muss täglich überprüfen, dass die 3G-Regel eingehalten wird. Das können auch „geeignete Beschäftigte oder Dritte“übernehmen. Dazu reicht es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, auf einer Liste abzuhaken, wenn der jeweilige Nachweis vorgelegt wurde. Bei Geimpften muss der Nachweis – ob mit dem Impfausweis oder in digitaler Form – einmalig erfasst und dokumentiert werden. Das gilt im Prinzip auch für Genesene, bei denen auch der Ablauf des Nachweises notiert werden sollte. Alle Daten können bis zu sechs Monate lang gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen.
Wie läuft es mit den Tests? Niemand ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber zu sagen, ob er geimpft oder genesen ist. Wer das nicht nachweisen kann oder will, muss täglich einen Test vorlegen. Das gilt auch für alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ein normaler Antigen-Test darf bei der Kontrolle maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden. Diesen Test muss sich der Arbeitnehmer selbst besorgen. Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. Nötig ist die Bestätigung durch ein Testcenter oder einen Arzt. Möglich sind auch Selbsttests vor Ort im Betrieb unter Aufsicht des Arbeitgebers, wenn dieser oder geschultes Personal dokumentieren.
Wer bezahlt die Tests?
Im Prinzip der Mitarbeiter. Allerdings gibt es wieder kostenlose Schnelltests in Testzentren. Zudem muss der Arbeitgeber zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Das können allerdings auch Selbsttests sein, bei denen der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das Ergebnis zu bestätigen.
Was passiert, wenn ich mich weigere, einen Test vorzulegen?
Nach dem Prinzip „ohne Arbeit kein Lohn“besteht dann kein Anspruch auf Gehalt. Das gilt auch für Beamte, erklärte das Bundesinnenministerium am Dienstag auf Anfrage. Sie müssen zudem mit disziplinarrechtlichen Folgen rechnen. Arbeitnehmern
drohen eine Abmahnung und im wiederholten Fall die Kündigung.
Habe ich Anspruch auf Arbeit im Homeoffice, wenn ich keinen Test vorlegen will?
Nein. Zwar müssen die Arbeitgeber wieder allen Mitarbeitern anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und die Arbeitnehmer müssen dies annehmen. Aber wenn der Arbeitgeber zum Ergebnis kommt, dass dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, muss der Beschäftigte im Betrieb erscheinen und einen Test vorlegen.
Haben Arbeitnehmer
Pflichten?
Sie müssen ihren 3G-Nachweis entweder ständig bei sich führen, solange sie im Betrieb sind, oder ihn beim Arbeitgeber hinterlegen. Zudem müssen sie ihn dem Arbeitgeber auf Verlangen vorzeigen. Wenn die zuständigen Behörden – das Ordnungsamt oder die Polizei – für Kontrollen kommen, müssen beide die Nachweise vorlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro. Allerdings dürften Kontrollen nur stichprobenartig möglich sein.
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Wo bekomme ich Informationen? Das Bundesarbeitsministerium bietet im Internet Antworten auf viele Detailfragen. In den nächsten Tagen dürfte es manche unklaren Dinge noch in einer Verordnung regeln. Darauf hoffen die Arbeitgeber, um auf der sicheren Seite zu sein.