Das bedeutet der Lockdown in Österreich für Lindau
Seit Montag ist Österreich wieder im Lockdown – Das hat auch Auswirkungen auf den Grenzverkehr
- Österreich ist wegen der stark angestiegen Corona-Inzidenzzahlen und der hohen Auslastung der Intensivstationen seit Montag wieder im Lockdown. Die Ausgangsbeschränkungen gelten für alle. Nur die Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet. Das heiß auch: Österreicher dürfen zum Einkaufen, nicht aber zum Haareschneiden nach Lindau kommen. Außerdem betrifft der Lockdown den kleinen Grenzverkehr. Welche Regeln jetzt gelten.
Schon Ende vergangener Woche hätten Leute aus Österreich bei ihr angerufen und nach einem Termin zum Haareschneiden angefragt, erzählt die Friseurmeisterin Fränze Fiedler von Variohair aus Lindau. „Ich habe ihnen dann gesagt, dass wir sie nicht bedienen können, weil es ja nicht erlaubt ist“, sagt Fiedler. Eigentlich sei bei ihr im Salon gerade wenig los. Dass weniger Kundinnen und Kunden zum Friseur kommen, könnte auch daran liegen, dass seit Mittwoch mit den verschärften Regeln in auch für den Friseurbesuch die 2G-Regel gilt.
Für Österreicher ist es aber ohnehin nicht erlaubt. Denn der Friseurbesuch widerspräche den Ausgangsbeschränkungen, die seit dem Lockdown am Montag gelten. Demnach darf man den eigenen Wohnbereich nur noch verlassen, um Lebensmittel einzukaufen, zur Arbeit zu gehen, oder den Partner zu besuchen.
Auch die Grenze darf man nur aus diesen Gründen überschreiten, wie die das Land Vorarlberger auf Anfrage der LZ bestätigt. Seit Montag soll ein harter Lockdown in Österreich die Infektions-Welle brechen. Im ganzen Land mussten Kulturbetriebe, Gastronomie sowie der Einzelhandel schließen, nur Supermärkte und Apotheken bleiben offen. Auch körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr erlaubt.
Auswirkungen hat der Lockdown auch auf den Grenzverkehr. Wer von deutscher Seite aus nach Österreich einreisen will, für den gilt die sogenannte 2,5-G-Pflicht, in Deutschland unter 2G-plus bekannt. Sprich: Man muss genesen, geimpft oder PCR-getestet sein. Antigentests und Antikörpertests reichen nicht mehr aus. Eine Ausnahme gibt es im kleinen Grenzverkehr: Berufspendler, Schüler
oder Menschen, die ihre Familie oder ihren Partner in Österreich besuchen wollen, können auch einen Schnelltest vorlegen. Der darf aber nicht älter als 24 Stunden sein.
Will jemand im kleinen Grenzverkehr aus Österreich nach Deutschland einreisen und kann keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, muss er einen Test vorweisen, der zweimal wöchentlich erneuert werden muss. Das teilt die Bundespolizei am Mittwoch mit. Ein Schnelltest darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.
Nicht nur zum Arbeiten oder zum Familienbesuch, viele Lindauer fahren auch regelmäßig zum Tanken über die Grenze. Inwieweit das weiterhin gemacht werden sollte, ist die Antwort des Landratsamt auf Anfrage der LZ: „Landrat Stegmann hat die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, aufeinander achtzugeben, auf unnötige Kontakte zu verzichten, eine FFP2-Maske zu tragen und sich impfen zu lassen“, schreibt die Sprecherin Sibylle Ehreiser. „Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch sinnvoll. Es gilt daher abzuwägen, was in der aktuellen Lage wirklich notwendig ist und wie das Risiko einer Ansteckung reduziert werden kann“, wird der Landrat zitiert.
Auch auf dem Parkplatz am Lindaupark hat es sich in der Vergangenheit gezeigt: Waren die Maßnahmen
Michael Schneckenburger in Österreich strenger, sind viele Österreicher zum Einkaufen nach Lindau gekommen. „Hier sind vereinzelte Autos mit österreichischem Kennzeichen“, sagt Geschäftsführer Michael Schneckenburger am Montag. Aber nicht auffällig viele, es sei kein Ansturm oder ähnliches zu merken. Allgemein sei es ruhiger geworden im Lindaupark. „Wir haben die Security hochgefahren, um die FFP2Maskenpflicht gut kontrollieren zu können“, sagt Schneckenburger. Das Kontrollieren sei ohnehin kompliziert. Denn im Lindaupark selbst gelten unterschiedliche Regeln – es gibt Supermärkte, Cafés und einen Friseur. Wer aus Österreich komme und wer nicht, könne nicht kontrolliert werden und das sei auch nicht die Aufgabe.
Die Regeln in Österreich sollen zunächst für 20 Tage, also bis zum 12. Dezember, gelten und nach zehn Tagen evaluiert werden. Für Ungeimpfte
geht es aber auch danach noch weiter. Der sogenannte „Lockdown für Ungeimpfte“war bereits vor dem allgemeinen Lockdown in Österreich in Kraft getreten. Wer nicht geimpft ist, darf dann auch weiterhin seine Wohnung nur aus den bekannten Gründen verlassen.
Ab Februar wird es dann in Österreich eine Impfpflicht geben. Die sei eingeführt worden, um nicht alle drei, vier Monate in einen neuen Lockdown zu stolpern“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes Vorarlberg.
Als vollständig geimpft gilt man in Österreich laut dem Tourismusportal „Österreich Werbung“bis zu 360 Tage ab der Zweit- oder gegebenenfalls weiteren Impfung. Ab 6. Dezember verkürzt sich die Dauer auf 270 Tage. Bei der einfachen Impfung mit Johnson und Johnson gilt man ab dem 22. Tag nach der Impfung jetzt schon für nur 270 Tage als geimpft.