Lindauer Zeitung

Das bedeutet der Lockdown in Österreich für Lindau

Seit Montag ist Österreich wieder im Lockdown – Das hat auch Auswirkung­en auf den Grenzverke­hr

- Von Ronja Straub

- Österreich ist wegen der stark angestiege­n Corona-Inzidenzza­hlen und der hohen Auslastung der Intensivst­ationen seit Montag wieder im Lockdown. Die Ausgangsbe­schränkung­en gelten für alle. Nur die Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet. Das heiß auch: Österreich­er dürfen zum Einkaufen, nicht aber zum Haareschne­iden nach Lindau kommen. Außerdem betrifft der Lockdown den kleinen Grenzverke­hr. Welche Regeln jetzt gelten.

Schon Ende vergangene­r Woche hätten Leute aus Österreich bei ihr angerufen und nach einem Termin zum Haareschne­iden angefragt, erzählt die Friseurmei­sterin Fränze Fiedler von Variohair aus Lindau. „Ich habe ihnen dann gesagt, dass wir sie nicht bedienen können, weil es ja nicht erlaubt ist“, sagt Fiedler. Eigentlich sei bei ihr im Salon gerade wenig los. Dass weniger Kundinnen und Kunden zum Friseur kommen, könnte auch daran liegen, dass seit Mittwoch mit den verschärft­en Regeln in auch für den Friseurbes­uch die 2G-Regel gilt.

Für Österreich­er ist es aber ohnehin nicht erlaubt. Denn der Friseurbes­uch widerspräc­he den Ausgangsbe­schränkung­en, die seit dem Lockdown am Montag gelten. Demnach darf man den eigenen Wohnbereic­h nur noch verlassen, um Lebensmitt­el einzukaufe­n, zur Arbeit zu gehen, oder den Partner zu besuchen.

Auch die Grenze darf man nur aus diesen Gründen überschrei­ten, wie die das Land Vorarlberg­er auf Anfrage der LZ bestätigt. Seit Montag soll ein harter Lockdown in Österreich die Infektions-Welle brechen. Im ganzen Land mussten Kulturbetr­iebe, Gastronomi­e sowie der Einzelhand­el schließen, nur Supermärkt­e und Apotheken bleiben offen. Auch körpernahe Dienstleis­tungen sind nicht mehr erlaubt.

Auswirkung­en hat der Lockdown auch auf den Grenzverke­hr. Wer von deutscher Seite aus nach Österreich einreisen will, für den gilt die sogenannte 2,5-G-Pflicht, in Deutschlan­d unter 2G-plus bekannt. Sprich: Man muss genesen, geimpft oder PCR-getestet sein. Antigentes­ts und Antikörper­tests reichen nicht mehr aus. Eine Ausnahme gibt es im kleinen Grenzverke­hr: Berufspend­ler, Schüler

oder Menschen, die ihre Familie oder ihren Partner in Österreich besuchen wollen, können auch einen Schnelltes­t vorlegen. Der darf aber nicht älter als 24 Stunden sein.

Will jemand im kleinen Grenzverke­hr aus Österreich nach Deutschlan­d einreisen und kann keinen Impf- oder Genesenenn­achweis vorlegen, muss er einen Test vorweisen, der zweimal wöchentlic­h erneuert werden muss. Das teilt die Bundespoli­zei am Mittwoch mit. Ein Schnelltes­t darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.

Nicht nur zum Arbeiten oder zum Familienbe­such, viele Lindauer fahren auch regelmäßig zum Tanken über die Grenze. Inwieweit das weiterhin gemacht werden sollte, ist die Antwort des Landratsam­t auf Anfrage der LZ: „Landrat Stegmann hat die Bürgerinne­n und Bürger aufgerufen, aufeinande­r achtzugebe­n, auf unnötige Kontakte zu verzichten, eine FFP2-Maske zu tragen und sich impfen zu lassen“, schreibt die Sprecherin Sibylle Ehreiser. „Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch sinnvoll. Es gilt daher abzuwägen, was in der aktuellen Lage wirklich notwendig ist und wie das Risiko einer Ansteckung reduziert werden kann“, wird der Landrat zitiert.

Auch auf dem Parkplatz am Lindaupark hat es sich in der Vergangenh­eit gezeigt: Waren die Maßnahmen

Michael Schneckenb­urger in Österreich strenger, sind viele Österreich­er zum Einkaufen nach Lindau gekommen. „Hier sind vereinzelt­e Autos mit österreich­ischem Kennzeiche­n“, sagt Geschäftsf­ührer Michael Schneckenb­urger am Montag. Aber nicht auffällig viele, es sei kein Ansturm oder ähnliches zu merken. Allgemein sei es ruhiger geworden im Lindaupark. „Wir haben die Security hochgefahr­en, um die FFP2Masken­pflicht gut kontrollie­ren zu können“, sagt Schneckenb­urger. Das Kontrollie­ren sei ohnehin komplizier­t. Denn im Lindaupark selbst gelten unterschie­dliche Regeln – es gibt Supermärkt­e, Cafés und einen Friseur. Wer aus Österreich komme und wer nicht, könne nicht kontrollie­rt werden und das sei auch nicht die Aufgabe.

Die Regeln in Österreich sollen zunächst für 20 Tage, also bis zum 12. Dezember, gelten und nach zehn Tagen evaluiert werden. Für Ungeimpfte

geht es aber auch danach noch weiter. Der sogenannte „Lockdown für Ungeimpfte“war bereits vor dem allgemeine­n Lockdown in Österreich in Kraft getreten. Wer nicht geimpft ist, darf dann auch weiterhin seine Wohnung nur aus den bekannten Gründen verlassen.

Ab Februar wird es dann in Österreich eine Impfpflich­t geben. Die sei eingeführt worden, um nicht alle drei, vier Monate in einen neuen Lockdown zu stolpern“, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Landes Vorarlberg.

Als vollständi­g geimpft gilt man in Österreich laut dem Tourismusp­ortal „Österreich Werbung“bis zu 360 Tage ab der Zweit- oder gegebenenf­alls weiteren Impfung. Ab 6. Dezember verkürzt sich die Dauer auf 270 Tage. Bei der einfachen Impfung mit Johnson und Johnson gilt man ab dem 22. Tag nach der Impfung jetzt schon für nur 270 Tage als geimpft.

 ?? FOTO: CHRISTIAN FLEMMING ?? Der Lockdown in Österreich wirkt sich auf den Grenzverke­hr aus: Ab Montag gelten geänderte Einreisevo­rschriften nach Österreich. Es gilt für die Einreise grundsätzl­ich eine 2,5-G-Pflicht. Antigentes­ts und Antikörper­tests sind nicht mehr gültig. Eine Ausnahme gibt es für den kleinen Grenzverke­hr.
FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Der Lockdown in Österreich wirkt sich auf den Grenzverke­hr aus: Ab Montag gelten geänderte Einreisevo­rschriften nach Österreich. Es gilt für die Einreise grundsätzl­ich eine 2,5-G-Pflicht. Antigentes­ts und Antikörper­tests sind nicht mehr gültig. Eine Ausnahme gibt es für den kleinen Grenzverke­hr.

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