Tipps zum Wohnen und Arbeiten in Österreich
Einreise, Anmeldung, Wohnung, Formulare, Steuern, Führerschein: Darauf müssen Sie achten
- (red) Wer dauerhaft in Österreich leben oder arbeiten möchte, muss einiges beachten. Auf der behördenübergreifenden Plattform www.oesterreich.gv.at finden sich wertvollen Tipps und Verlinkungen zu den entsprechenden Behörden und Institutionen.
EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, aber ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). EU-Bürger dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monaten in Österreich aufhalten. Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich. Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes
erfolgen. Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. Sofern Radio- oder Fernsehgeräte in einer neuen Wohnstätte genutzt werden, müssen diese angemeldet werden.
Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung des Arbeitnehmers unverzüglich ausgehändigt werden. Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuer in Österreich nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von seinem Bruttogehalt abgezogen und von dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen. In bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11 000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden.
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will. EU-Bürger haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt
in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Anspruch besteht auch, wenn sich das Kind zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhält. Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht jedenfalls für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Ab dem 18. Geburtstag wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden.