Bald bewaffnete Bundeswehr-Drohnen
Koalitionsvertrag sieht Anschaffung der Waffen unter strengen Auflagen vor
- Die SPD stellt die Leitung des Verteidigungsministeriums, so haben es die Ampel-Parteien vereinbart. Noch ist unklar, wer aus den Reihen der Sozialdemokraten das Ressort künftig führen wird.
Klar ist aber, dass er oder sie einige Entscheidungen umzusetzen hat, die in der eigenen Partei nicht gerade populär sind: die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen zum Beispiel.
Zweimal schon war dieses Vorhaben Bestandteil von Koalitionsverträgen, und zweimal konnte sich die SPD nicht zu einer Zustimmung durchringen. Nun aber heißt es ab Zeile 5034 nicht nur, „bewaffnete Drohnen können zum Schutz von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen“, sondern auch, „dass wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen“werden.
Die Einigung gelang, so wird es von den zuständigen Unterhändlern berichtet, sogar einigermaßen leicht. Die Grünen hatten ihr jahrelanges Nein zu bewaffneten Drohnen schon auf einem Parteitag im vergangenen Sommer aufgeweicht und die Frage von den konkreten „Einsatzszenarien“abhängig gemacht.
Den Sozialdemokraten wiederum ebnete eine eigens eingerichtete Projektgruppe unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Weg zur Zustimmung. Diese hatte rechtzeitig vor den Ampel-Verhandlungen empfohlen, dass eine Bewaffnung von Drohnen unter strengen Auflagen „in Erwägung gezogen werden kann“.
Die meisten dieser Auflagen entsprechen denen, die auch das Verteidigungsministerium formulierte: keine extralegalen Tötungen, Entscheidung nur durch Soldaten und nicht durch Maschinen, Einsatz nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Bundestags und schließlich Steuerung der Drohne jeweils vor Ort – und nicht etwa von einer Zentrale in Deutschland aus.
„In den Koalitionsgesprächen haben alle Beteiligten im Interesse der Soldatinnen und Soldaten entschieden“, lobt die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie fordert nun vom neuen Ressortchef, sobald er oder sie im Amt ist, eine „rasche“Entscheidung über die Bewaffnung.