Zuständigkeits-Wirrwarr bei 3G-Kontrollen im ÖPNV
Verkehrsunternehmen, Ordnungsamt und Polizei wollen deshalb in Ravensburg gemeinsam agieren
- Seit über einer Woche gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel. Für die stichprobenartigen Kontrollen sind in erster Linie die Verkehrsunternehmen verantwortlich – was sie vor große Herausforderungen stellt, auch im Kreis Ravensburg.
Es mangelt nicht nur an Personal, auch die Zuständigkeiten sind unterschiedlich verteilt. So dürfen die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen zwar den Nachweis verlangen, aber auf einen Verstoß nur mit einem Fahrtausschluss reagieren. Bußgelder dürfen sie nicht verhängen. Das obliegt den Ordnungsbehörden und der Polizei. In der Stadt Ravensburg wollen deshalb die verschiedenen Stellen zusammenarbeiten.
„Man nötigt hier unserer Branche etwas ab, das sie eigentlich nicht kann“, stellt Jürgen Löffler, Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Bodensee-Oberschwaben (Bodo) klar. „Wir versuchen aber, alles in den Griff zu bekommen und alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.“
In jedem Fall bedeutet das für die Verkehrsunternehmen nicht nur personellen, sondern auch zusätzlichen finanziellen Aufwand. Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen würden sich deshalb dafür einsetzen, dass das Land einen Teil der Ausgaben übernimmt, so Löffler.
Nicht alle Verkehrsunternehmen, die zum Bodo gehören, könnten die Überprüfung selbst stemmen, führt der Bodo-Geschäftsführer aus. Dann sollen externe Dienstleister, also beispielsweise Securityfirmen, einspringen. Vor allem in den Bussen fehle Personal, um die Kontrollen durchzuführen.
Den Busfahrern könne man nicht zumuten, dass sie beim Einsteigen auch noch die 3G-Nachweise checken, betont Löffler. Zumal zur Kontrolle der verschiedenen Zertifikate auch noch die Kontrolle des Personalausweises hinzukomme. „Das alles den Busfahrern zu überlassen, die auf ihrer Fahrt eventuell sowieso schon hinter der Zeit sind, geht nicht.“Deshalb sei Verstärkung notwendig, und gerade in der aktuellen Lage der Aufgeregtheit spiele dabei auch die Sicherheit des eigenen Personals eine Rolle.
Bernd Grabherr, Busunternehmer aus Waldburg und Geschäftsführer vom Regionalverkehr BodenseeOberschwaben, stimmt Löffler zu. Er gibt zu bedenken, dass Verkehrsunternehmer nicht die Kontrollinstanz seien, die man in der gegenwärtigen Gemengelage eigentlich bräuchte. Damit meine er unterschiedliche Überzeugungen hinsichtlich einer Impfung und das Erkennen von gefälschten Nachweisen auf der einen Seite sowie den Bedarf, Leute zu befördern, auf der anderen Seite. „Wir würden uns mehr Unterstützung von der Polizei wünschen“, sagt Grabherr. „Die Polizei ist eine Autoritätsfigur, die uns in den Bussen gut täte.“Die aktuell komplizierte Rechtslage bereitet in dieser Hinsicht jedoch Schwierigkeiten. Denn die Polizei darf zwar, ebenso wie die Ordnungsamtsmitarbeiter, Bußgelder verhängen, aber für die Überprüfung der Nachweise sind lediglich Ordnungsamt und Verkehrsunternehmen zuständig, wie Daniela Baier, Sprecherin des Polizeipräsidiums mitteilt.
In Ravensburg haben sich deshalb Polizei, Ordnungsamt und Verkehrsunternehmen zusammengetan. „Unser Ordnungsamt wird an bestimmten Tagen zusammen mit der Polizei in Ravensburg Kontrollen im ÖPNV durchführen“, heißt es von der Stadt Ravensburg. Wann genau diese stattfinden und wie sie im Detail ablaufen, werde vorab nicht verraten.
Bodo-Geschäftsführer Löffler setzt darauf, dass allein schon das Wissen um jederzeit mögliche Kontrollen einen Warneffekt hat und dazu führt, dass sich ein Großteil der Fahrgäste an die Vorgaben hält.
Bei Verstößen gegen die 3G-Regel wird laut Landesverkehrsministerium in Baden-Württemberg ein Bußgeld von mindestens 200 Euro fällig. Von der Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, weil sie sich im Unterricht regelmäßig testen.
Mitteilung der Stadt Ravensburg