Autoscheibe auf eigenem Parkplatz eingeschlagen
Ein Lindauer berichtet – Was Autobesitzer tun können, um sich zu schützen
- Zaim Goganov traut eines Morgens seinen Augen kaum, als er aus dem Haus kommt und zu seinem Parkplatz läuft: Die Heckscheibe seines Mercedes wurde eingeschlagen. Solche Fälle von Sachbeschädigung an Fahrzeugen kommen laut Polizei immer wieder vor. Die Aufklärungsquote ist gering. Doch die Polizei hat ein paar Tipps.
Anfang November will Zaim Goganov seine Tochter eigentlich zur Schule fahren. Stattdessen ruft er die Polizei, um den Schaden anzuzeigen. Ein Scherbenhaufen liegt hinter seinem Auto. Auch in der Heckklappe hat der Täter eine Macke hinterlassen. Am Abend zuvor gegen 23 Uhr hatte die Alarmanlage des Autos angeschlagen. Mit einer Fernsteuerung über das Smartphone konnte Zaim Goganov den Alarm abschalten. Vom Balkon seiner Wohnung sah er in der Dunkelheit das große Loch in der Heckscheibe nicht.
Zaim Goganov wohnt in einem Wohngebiet in Lindau, sein Auto steht auf einem privaten Parkplatz. Der liegt zur Straße hin, direkt daneben ist eine Straßenlaterne, die den Parkplatz mit beleuchtet. Auf der Straße fährt auch hin und wieder der Bus vorbei, Passanten könnten vorbeikommen oder gar eine Polizeistreife.
Aber das scheint den Täter nicht abgeschreckt zu haben. Einmal um die Ecke in der Querstraße wurde laut Zaim Goganov eine Woche später ebenfalls eine Autoscheibe eingeschlagen. Er fragt sich, wer das gewesen sein könnte und was die Person gewollt haben könnte. Einen Verdacht hat er aber nicht. „Die Nachbarn haben mich gefragt, ob ich irgendwelche Feinde habe“, sagt er. Die Nachbarn hatten in der Nacht einen lauten Knall gehört. „Ich habe auch schon überlegt, ob ich mal irgendwo jemandem aus Versehen die Vorfahrt genommen habe und mir jemand nachgefahren ist.“Möglich sei auch, dass die Unbekannten wertvolle Gegenstände im Auto vermutet hatten. Laut Zaim Goganov sei aber nichts Wertvolles im Auto gewesen. Der Schaden beläuft sich dagegen auf über 1000 Euro.
Dass Autoscheiben eingeschlagen, Karosserien zerkratzt oder Reifen
zerstochen werden, passiert tatsächlich immer wieder. Erst kürzlich wurden in Friedrichshafen bei mehreren Fahrzeugen die Scheiben zerschmettert.
In einer Tiefgarage hatten Unbekannte nicht nur die Scheiben eingeschlagen, sondern auch Fahrzeugteile abgerissen und Kennzeichen geklaut. Laut Polizei handele es sich dabei um eine Gruppe Jugendlicher, die dort randaliert hatten. Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, zu dem auch Lindau gehört, bestätigt, dass solche Taten immer wieder passieren. Auch die Polizei in Lindau sagt auf LZ-Anfrage, dass immer wieder Sachbeschädigungen an Autos angezeigt werden.
Die Erfolgsquote bei der Aufklärung sei aber eher gering, sagt Holger Stabik. „Natürlich tut die Polizei alles, dass solche Taten verhindert werden. Wir wissen, dass es gerade für die Betroffenen sehr unangenehm ist.“Häufig geschehen solche Delikte innerhalb von Sekunden, meistens nachts im Dunkeln. Die Polizei unterscheidet zwei Gruppen von Tatverdächtigen: Einerseits Jugendliche,
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die nachts und häufig auch betrunken Autos zerkratzen. Andererseits Täter, bei denen eine Beziehung zum Betroffenen besteht. Dann werden Autos aus Rache beschädigt.
Nicht jede kaputte Scheibe muss aber unbedingt eine Sachbeschädigung sein. Gesplitterte Autoscheiben können auch von der Winterkälte herrühren, erklärt Holger Stabik. Wenn die Außentemperatur stark absinkt und sich die Scheibe nach der Fahrt abkühlt, könne diese auch mal reißen. Das sehe dann ähnlich aus wie eine eingeschlagene Scheibe.
Die Polizei ermittelt derzeit noch, was in Zaim Goganovs Fall tatsächlich vorgefallen ist. Er fragt sich nun aber auch, was er als Autobesitzer tun könne, um sich zu schützen.
Die Polizei gibt an, dass der beste Schutz eine private verschlossene Garage ist. Eine Tiefgarage oder besonders beim Parken auf der Straße könne der Autobesitzer wenig tun. Überwachungskameras dürfen rein rechtlich nur auf Privatgelände angebracht werden.
Im Falle einer Wohnanlage müssten die Mieter zustimmen und es darf nur der private Bereich gefilmt werden, nicht der Gehweg oder die Straße. Außerdem muss es verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Gefahr einer Sachbeschädigung besonders groß sein muss und nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Außerdem würden Kameras die Täter nur selten abschrecken, sagt Holger Stabik.
Er weist darauf hin, dass die Polizei über Hinweise aus der Bevölkerung dankbar ist. „Wenn Sie etwas hören, das Ihnen verdächtig vorkommt oder jemanden durchs Wohngebiet schleichen sehen, rufen Sie die Polizei.“
Es sei außerdem wichtig, dass solche Vorfälle so schnell wie möglich gemeldet werden. So könne die Polizei beispielsweise den Tatzeitpunkt am besten nachvollziehen oder sogar noch vor Ort verdächtige Personen kontrollieren.
Die Polizei weist darauf hin, dass Zeugen sich direkt unter der Notrufnummer 110 melden können, wenn sie etwas Verdächtiges hören oder beobachten.