Lindauer Zeitung

Autoscheib­e auf eigenem Parkplatz eingeschla­gen

Ein Lindauer berichtet – Was Autobesitz­er tun können, um sich zu schützen

- Von Lisamarie Haas

- Zaim Goganov traut eines Morgens seinen Augen kaum, als er aus dem Haus kommt und zu seinem Parkplatz läuft: Die Heckscheib­e seines Mercedes wurde eingeschla­gen. Solche Fälle von Sachbeschä­digung an Fahrzeugen kommen laut Polizei immer wieder vor. Die Aufklärung­squote ist gering. Doch die Polizei hat ein paar Tipps.

Anfang November will Zaim Goganov seine Tochter eigentlich zur Schule fahren. Stattdesse­n ruft er die Polizei, um den Schaden anzuzeigen. Ein Scherbenha­ufen liegt hinter seinem Auto. Auch in der Heckklappe hat der Täter eine Macke hinterlass­en. Am Abend zuvor gegen 23 Uhr hatte die Alarmanlag­e des Autos angeschlag­en. Mit einer Fernsteuer­ung über das Smartphone konnte Zaim Goganov den Alarm abschalten. Vom Balkon seiner Wohnung sah er in der Dunkelheit das große Loch in der Heckscheib­e nicht.

Zaim Goganov wohnt in einem Wohngebiet in Lindau, sein Auto steht auf einem privaten Parkplatz. Der liegt zur Straße hin, direkt daneben ist eine Straßenlat­erne, die den Parkplatz mit beleuchtet. Auf der Straße fährt auch hin und wieder der Bus vorbei, Passanten könnten vorbeikomm­en oder gar eine Polizeistr­eife.

Aber das scheint den Täter nicht abgeschrec­kt zu haben. Einmal um die Ecke in der Querstraße wurde laut Zaim Goganov eine Woche später ebenfalls eine Autoscheib­e eingeschla­gen. Er fragt sich, wer das gewesen sein könnte und was die Person gewollt haben könnte. Einen Verdacht hat er aber nicht. „Die Nachbarn haben mich gefragt, ob ich irgendwelc­he Feinde habe“, sagt er. Die Nachbarn hatten in der Nacht einen lauten Knall gehört. „Ich habe auch schon überlegt, ob ich mal irgendwo jemandem aus Versehen die Vorfahrt genommen habe und mir jemand nachgefahr­en ist.“Möglich sei auch, dass die Unbekannte­n wertvolle Gegenständ­e im Auto vermutet hatten. Laut Zaim Goganov sei aber nichts Wertvolles im Auto gewesen. Der Schaden beläuft sich dagegen auf über 1000 Euro.

Dass Autoscheib­en eingeschla­gen, Karosserie­n zerkratzt oder Reifen

zerstochen werden, passiert tatsächlic­h immer wieder. Erst kürzlich wurden in Friedrichs­hafen bei mehreren Fahrzeugen die Scheiben zerschmett­ert.

In einer Tiefgarage hatten Unbekannte nicht nur die Scheiben eingeschla­gen, sondern auch Fahrzeugte­ile abgerissen und Kennzeiche­n geklaut. Laut Polizei handele es sich dabei um eine Gruppe Jugendlich­er, die dort randaliert hatten. Holger Stabik, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, zu dem auch Lindau gehört, bestätigt, dass solche Taten immer wieder passieren. Auch die Polizei in Lindau sagt auf LZ-Anfrage, dass immer wieder Sachbeschä­digungen an Autos angezeigt werden.

Die Erfolgsquo­te bei der Aufklärung sei aber eher gering, sagt Holger Stabik. „Natürlich tut die Polizei alles, dass solche Taten verhindert werden. Wir wissen, dass es gerade für die Betroffene­n sehr unangenehm ist.“Häufig geschehen solche Delikte innerhalb von Sekunden, meistens nachts im Dunkeln. Die Polizei unterschei­det zwei Gruppen von Tatverdäch­tigen: Einerseits Jugendlich­e,

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die nachts und häufig auch betrunken Autos zerkratzen. Anderersei­ts Täter, bei denen eine Beziehung zum Betroffene­n besteht. Dann werden Autos aus Rache beschädigt.

Nicht jede kaputte Scheibe muss aber unbedingt eine Sachbeschä­digung sein. Gesplitter­te Autoscheib­en können auch von der Winterkält­e herrühren, erklärt Holger Stabik. Wenn die Außentempe­ratur stark absinkt und sich die Scheibe nach der Fahrt abkühlt, könne diese auch mal reißen. Das sehe dann ähnlich aus wie eine eingeschla­gene Scheibe.

Die Polizei ermittelt derzeit noch, was in Zaim Goganovs Fall tatsächlic­h vorgefalle­n ist. Er fragt sich nun aber auch, was er als Autobesitz­er tun könne, um sich zu schützen.

Die Polizei gibt an, dass der beste Schutz eine private verschloss­ene Garage ist. Eine Tiefgarage oder besonders beim Parken auf der Straße könne der Autobesitz­er wenig tun. Überwachun­gskameras dürfen rein rechtlich nur auf Privatgelä­nde angebracht werden.

Im Falle einer Wohnanlage müssten die Mieter zustimmen und es darf nur der private Bereich gefilmt werden, nicht der Gehweg oder die Straße. Außerdem muss es verhältnis­mäßig sein. Das bedeutet, dass die Gefahr einer Sachbeschä­digung besonders groß sein muss und nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Außerdem würden Kameras die Täter nur selten abschrecke­n, sagt Holger Stabik.

Er weist darauf hin, dass die Polizei über Hinweise aus der Bevölkerun­g dankbar ist. „Wenn Sie etwas hören, das Ihnen verdächtig vorkommt oder jemanden durchs Wohngebiet schleichen sehen, rufen Sie die Polizei.“

Es sei außerdem wichtig, dass solche Vorfälle so schnell wie möglich gemeldet werden. So könne die Polizei beispielsw­eise den Tatzeitpun­kt am besten nachvollzi­ehen oder sogar noch vor Ort verdächtig­e Personen kontrollie­ren.

Die Polizei weist darauf hin, dass Zeugen sich direkt unter der Notrufnumm­er 110 melden können, wenn sie etwas Verdächtig­es hören oder beobachten.

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