Wende im Cum-Ex-Prozess
Verhandlung in Zürich wegen Befangenheit abgebrochen
(dpa/sz) - Bei der Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Steuergeschäfte gibt es im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den Stuttgarter Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine abrupte Wende. Das Obergericht in Zürich gab am Mittwoch Anträgen der Verteidiger statt und brach die Berufungsverhandlung ab.
Richter Rolf Naef sagte, die Ermittlungsergebnisse eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts seien wegen Befangenheit nicht verwendbar. Darauf hatten die Verteidiger in den rund acht Jahre dauernden Ermittlungen bereits mehrfach, aber bislang vergeblich plädiert. Sie argumentierten, dass der Staatsanwalt gleichzeitig mit einer Klage gegen die Bank J. Safra Sarasin und mit einer Gegenklage der Bank gegen die Angeklagten beschäftigt war. Er habe aber nur Beweismittel gegen die Angeklagten,
nicht die Bank gesammelt. Dem Gericht fehlte damit die Grundlage für den Prozess. Eine endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses stand zunächst noch aus.
Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-ExGeschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen. Seith hatte in Ulm für den Milliardär und Drogerieunternehmer Erwin Müller, der durch von der Schweizer Bank J. Safra Sarasin vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten. Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche CumEx-Ermittlungen auslösten. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah in Seiths Vorgehen aber Wirtschaftsspionage und hatte ihn angeklagt.