Lindauer Zeitung

Wende im Cum-Ex-Prozess

Verhandlun­g in Zürich wegen Befangenhe­it abgebroche­n

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(dpa/sz) - Bei der Aufarbeitu­ng betrügeris­cher Cum-Ex-Steuergesc­häfte gibt es im neu aufgerollt­en Prozess wegen Wirtschaft­sspionage gegen den Stuttgarte­r Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine abrupte Wende. Das Obergerich­t in Zürich gab am Mittwoch Anträgen der Verteidige­r statt und brach die Berufungsv­erhandlung ab.

Richter Rolf Naef sagte, die Ermittlung­sergebniss­e eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwa­lts seien wegen Befangenhe­it nicht verwendbar. Darauf hatten die Verteidige­r in den rund acht Jahre dauernden Ermittlung­en bereits mehrfach, aber bislang vergeblich plädiert. Sie argumentie­rten, dass der Staatsanwa­lt gleichzeit­ig mit einer Klage gegen die Bank J. Safra Sarasin und mit einer Gegenklage der Bank gegen die Angeklagte­n beschäftig­t war. Er habe aber nur Beweismitt­el gegen die Angeklagte­n,

nicht die Bank gesammelt. Dem Gericht fehlte damit die Grundlage für den Prozess. Eine endgültige Entscheidu­ng über den Fortgang des Prozesses stand zunächst noch aus.

Die Anklage stand im Zusammenha­ng mit einem der größten Steuerskan­dale der Nachkriegs­zeit. Dabei geht es um betrügeris­che Cum-ExGeschäft­e, bei denen Anlagefond­s sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen. Seith hatte in Ulm für den Milliardär und Drogerieun­ternehmer Erwin Müller, der durch von der Schweizer Bank J. Safra Sarasin vermittelt­e Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadeners­atz erstritten. Er legte in dem Prozess bankintern­e Dokumente vor, die in Deutschlan­d umfangreic­he CumEx-Ermittlung­en auslösten. Die Schweizer Staatsanwa­ltschaft sah in Seiths Vorgehen aber Wirtschaft­sspionage und hatte ihn angeklagt.

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