Lindauer Zeitung

Die württember­gischen Volleyball­er machen weiter

Die ausgefalle­nen Spiele bei den Aktiven sollen nach Möglichkei­t bis zum 12./13. Februar nachgeholt werden

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(lz) - Nachdem die Voraussetz­ungen für die Sportausüb­ung beim Trainingsb­etrieb und bei Wettkampfv­eranstaltu­ngen in der neuen Corona-Verordnung Sport klar geregelt sind, hat sich der Volleyball-Landesverb­and Württember­g (VLW) gemeinsam mit dem Nordbadisc­hen und Südbadisch­en Volleyball-Verband dazu entschiede­n den Spielbetri­eb weiter fortzusetz­en. Das teilte der VLW am Dienstag auf seiner Homepage mit.

Auch durch die Bemühungen des organisier­ten Sports ist es möglich gewesen, die Regelungen zu 2G-Plus anzupassen, heißt in der Mitteilung. Aus Sicht von VLW-Präsident Martin Walter ist dies eine gute Entscheidu­ng: „Sie gibt einerseits Sicherheit für die Sporttreib­enden und ermöglicht das weitere Sporttreib­en.“

Die am Wochenende 4./5. Dezember ausgefalle­nen Spiele bei den Aktiven sollen nach Möglichkei­t bis zum 12./13. Februar 2022 nachgeholt werden, teilt der VLW mit. Die Vereine werden gebeten, sich auf einen Nachholter­min zu einigen. Es gilt nach VLW-Angaben weiterhin die Regelung, dass wenn sich eine Mannschaft unter den herrschend­en Bedingunge­n nicht in der Lage sieht zu spielen, das Spiel nach Rücksprach­e mit der spielleite­nden Stelle verlegt wird. Die Verlegung sei so früh wie möglich vor dem Spiel zu beantragen.

Für den Großfeld-Jugendbere­ich gilt nach VLW-Angaben weiterhin analog zum Erwachsene­n-Spielbetri­eb, dass Vereine kostenfrei ihre Spiele verlegen können, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, unter den geltenden Bedingunge­n zu spielen. Die Frist zum Nachholen dieser Spiele ist laut VLW das Wochenende 22./23. Januar 2022. In den U20-Leistungss­taffeln müssen die Spiele bis zum 5./6. Februar 2022 nachgeholt werden. In der Kleinfeldr­unde ist nach Verbandsan­gaben eine Verlegung von Spieltagen nicht möglich. Sollte ein Verein nicht antreten können, muss er ebenfalls bis spätestens Mittwoch vor dem Spieltag den Staffellei­ter oder Bezirksjug­endwart informiere­n.

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